Ausfalldeckung
Eine Ausfalldeckung kann dir in so mancher Situation weiterhelfen. Dein oder deine beste Freund:in lässt versehentlich dein Tablet fallen, verfügt jedoch über keine Privathaftpflichtversicherung. Ganz schön ärgerlich, denn in diesem Fall bleibst du auf den Kosten sitzen. Es sei denn, du hast eine Ausfalldeckung. Was es mit dieser Art von Haftpflichtversicherung auf sich hat und was beim Abschluss einer Ausfalldeckung zu beachten ist, das erfährst du in unserem Beitrag.
Definition: Was ist eine Ausfalldeckung?
Die Ausfalldeckung wird häufig auch Forderungsausfalldeckung genannt. Und sorgt dafür, dass du bei einem Schadenfall durch andere Personen bestens abgesichert bist. Denn hat der oder die Schadensverursacher:in weder eine bestehende Privathaftpflicht noch das nötige „Kleingeld“, um für eine Reparatur oder einen Ersatz aufzukommen, musst du die Kosten selbst tragen. Und genau hier kommt die Ausfalldeckung ins Spiel, denn sie ist eine besondere Form der privaten Haftpflichtversicherung.
Ist die Ausfalldeckung für dich sinnvoll?
Nicht alle Menschen besitzen eine private Haftpflichtversicherung. Denn hierbei handelt es sich nicht um eine Pflichtversicherung wie zum Beispiel die verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung. Und genau aus diesem Grund schließen nicht alle Menschen eine Ausfalldeckung für sich selbst ab. Kommt es zu einem Schaden, müssen Menschen ohne bestehende Ausfalldeckung für die an ihnen verursachten Schäden aufkommen. Allerdings gibt es einige Menschen, die im Ernstfall zahlungsunfähig sind. Das wiederum bedeutet für der oder die Geschädigten, dass sie kein Geld bekommen und den Schaden aus eigener Tasche stemmen muss. Vor diesem Szenario schützt dich die Ausfalldeckung. Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass der Abschluss einer Ausfalldeckung für wirklich jedermann sinnvoll und lohnend ist. Vielleicht ja auch für dich.
Unter welchen Voraussetzungen greift die Ausfallversicherung?
Die Forderungsausfalldeckung greift immer dann, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- Der Schaden ist ein Fall für die private Haftpflichtversicherung: Die Ausfalldeckung greift immer nur dann, wenn es sich um Schäden für die private Haftpflichtversicherung handelt. Hierzu zählen Personen- und Sachschäden.
Beispiel: Bei einem herkömmlichen Verkehrsunfall mit dem PKW tritt die Ausfalldeckung nicht in Kraft. Denn hierbei handelt es sich um einen Schadenfall für die Kfz-Haftpflichtversicherung
- Der Schaden wurde nicht absichtlich beziehungsweise vorsätzlich herbeigeführt: Die Ausfalldeckung haftet nur bei Schäden, die unabsichtlich herbeigeführt wurden. Bei Unklarheiten entscheidet das Gericht über die Schadensersatzforderungen.
Beispiel: Du hast einen Handwerker bestellt und dieser macht versehentlich etwas in deinen eigenen vier Wänden kaputt. In diesem Fall greift nicht die private Haftpflichtversicherung, sondern die Betriebshaftpflicht der oder des Handwerkers.
- Um eventuelle Schadensansprüche über die Ausfalldeckung deiner eigenen Privat-Haftpflichtversicherung gelten machen zu können, musst du die Verursacher:innen zuerst auf Schadenersatz verklagen. Das Gericht stellt fest, ob und welchen Schadenersatzanspruch du hast. Du erhältst ein rechtskräftiges Urteil (kein Anerkenntnis- oder Versäumnisurteil) oder einen vollstreckbaren Vergleich (Titel gegen den Dritten/Verursacher).
- In einem zweiten Schritt muss über einen offiziellen Vollstreckungsversuch festgestellt worden sein, dass der/die Schadenersatzpflichtige den Betrag nicht selbst aufbringen kann.
Außerdem gilt zu bedenken, dass die Ausfalldeckung bei einigen Versicherern erst nach dem Erzielen eines bestimmten Mindestbetrages greift. Hinzukommt, dass viele private Haftpflichtversicherungen wie die Ausfalldeckung ausschließlich auf Deutschland und die EU beschränkt sind. Hier solltest du also auf den örtlichen Geltungsbereich deiner Ausfalldeckung achten. Mindestens genauso wichtig zu wissen ist, dass die Ausfalldeckung nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme gezahlt wird.
Ausfalldeckung: Wie kannst du sie in Anspruch nehmen?
Geht es um den Schutz deiner finanziellen Interessen, ist es wichtig, dass du die Bedingungen deiner Ausfalldeckung genau kennst. Wenn du einen Schaden erleidest, den eine andere Person verursacht und diese den Schaden nicht zahlen kann, springt die Ausfalldeckung ein.
Damit du diese Versicherungsleistung bekommst, musst du zuerst deinen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. Das bedeutet, dass du den Schadensverursacher vor Gericht verklagen musst, um die vereinbarte Deckungssumme ausbezahlt zu bekommen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass der Schädiger oder die Schädigerin tatsächlich zahlungsunfähig ist, was durch einen offenen Vollstreckungsversuch festgestellt worden sein muss und somit nicht in der Lage ist, den Schaden aus eigener Tasche zu begleichen.
Wenn du diesen Schritt erfolgreich gemeistert hast und die Zahlungsunfähigkeit des Schadensverursachers bestätigt wurde, tritt deine Ausfalldeckung in Kraft. Sie übernimmt dann die Deckungssumme, die du vereinbart hast und zahlt diese an dich aus. Damit hast du die Gewissheit, dass deine finanziellen Interessen geschützt sind und du nicht auf den Kosten für den Schaden sitzen bleibst.
Darauf solltest du bei Abschluss unbedingt achten
Nicht alle Privathaftpflichtversicherungen haben eine Ausfalldeckung inkludiert. So ist dieser Baustein bei einigen Versicherern zusätzlich abzuschließen. Schau also genau hin bei Abschluss deiner Versicherung. Diese Punkte sind dabei besonders wichtig:
- Versicherungsschutz weltweit gegeben
- Geringe oder gar keine Mindestschadenhöhe
- Angemessene Versicherungssumme (3 Millionen Euro und aufwärts)
Tipp: Bist du bereits in Besitz einer privaten Haftpflichtversicherung, solltest du den Vertrag nochmal etwas genauer ansehen. Denn gerade bei älteren Verträgen ist die Forderungsausfalldeckung nicht immer enthalten. In diesem Fall kann die Nachfrage beim eigenen Versicherer oder gegebenenfalls ein Versicherungswechsel durchaus sinnvoll und lohnend sein.
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