Abknickende Vorfahrt

Von Linda 9 Juni, 2023
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abknickende vorfahrt schild

Wer sicher mit dem Auto unterwegs sein will, sollte besonders die Vorfahrtsregeln gut kennen. Sie werden durch verschiedene Verkehrsschilder angezeigt. Gibt es keine Schilder, gilt die Regel „rechts vor links“. Ein besonderer Fall ist die abknickende Vorfahrt. An entsprechenden Kreuzungen findest du ein Vorfahrtsschild und direkt darunter ein Zusatzschild, das den Verlauf der Straße anzeigt. Aber welche Regeln musst du bei einer abknickenden Vorfahrtsstraße beachten und welche Folgen hat es, wenn du sie nicht befolgst?

Wenn dir jemand beim Abknicken der Vorfahrt in die Quere kommt und es kracht, kann die richtige Autoversicherung deine Rettung sein. Unsere Kfz-Versicherung übernimmt die Kosten für Reparaturen an deinem Fahrzeug und schützt dich vor finanziellen Belastungen durch Schadenersatzansprüche.

Was gilt bei einer abknickenden Vorfahrtstraße?

In der Fahrschule lernst du alle Verkehrsregeln kennen. Auch Sonderfälle wie die abknickende Vorfahrt werden in der Zeit dort intensiv geübt, damit du keine Fehler machst. Allerdings ist es wichtig, die Regeln und die Bedeutung der Verkehrsschilder ab und zu aufzufrischen, weil diese Vorfahrtsregel im Straßenverkehr nur selten vorkommt. Grundsätzlich findest du alle Regeln für die Straßenbenutzung in der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Eine abknickende Vorfahrt erkennst du an den entsprechenden Verkehrsschildern. Besonders wichtig ist das Zusatzschild. Hier ist die Kreuzung in einfachen Symbolen dargestellt. Die Vorfahrtsstraße wird durch eine dickere und durchgehende Linie angezeigt. Davon abgesetzte dünne Striche zeigen die einmündenden Nebenstraßen an.

Grundsätzlich haben immer die Fahrzeuge Vorrang, die dem Verlauf der Vorfahrtsstraße folgen. Kommst du von einer der anderen Straßen, musst du diesen Fahrzeugen Vorfahrt gewähren. Befindest du dich auf der Vorfahrtsstraße, solltest du aber trotzdem die Umgebung im Blick haben. Im Umfeld einer Kreuzung mit abknickender Vorfahrt kann sich ein Zebrastreifen befinden. Hier haben die Fußgänger immer Vorrang.

Es kommt manchmal zu Verwirrungen, wie du an einer abknickenden Vorfahrtsstraße blinken musst. Hier gelten die gleichen Regeln wie an anderen Kreuzungen. Das heißt, du musst blinken, wenn du der Vorfahrtsstraße folgen möchtest. Damit zeigst du den anderen Verkehrsteilnehmenden an, in welche Richtung du fährst und sie können sich darauf einstellen. Blinkst du nicht, kann es zu Verwechslungen kommen und die anderen Personen können dir deine Vorfahrt nicht gewähren. Das kann zu schweren Unfällen führen. Du musst auch dann blinken, wenn du die Vorfahrtsstraße verlässt und dabei abbiegst. Fährst du allerdings geradeaus, musst du nicht blinken.

Abknickende Vorfahrt missachtet: Was nun?

Wenn du eine abknickende Vorfahrt missachtest, kann es zu einer Strafe kommen. Das gilt genauso wie an anderen Kreuzungen. Dieser sind im Bußgeldkatalog festgelegt. Wenn du eine Vorfahrt nicht beachtest, musst du ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro zahlen. Entsteht durch die missachtete Vorfahrt eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmende, musst du mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Wenn ein Unfall mit Sachbeschädigung auf die missachtete Vorfahrt zurückzuführen ist, erhöht sich das Bußgeld auf 120 Euro. Es kommt ebenfalls zu einem Punkt in Flensburg. Wenn deine Missachtung der Vorfahrt einen Unfall mit Personenschaden verursacht, wird wahrscheinlich geprüft, ob eine fahrlässige Körperverletzung vorliegt. Die Schäden eines solchen Unfalls werden in der Regel über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Auch in der Fahrprüfung solltest du die Regeln zur abknickenden Vorfahrt immer beachten. Wenn du hier das Blinken vergisst oder den Blinker falsch einsetzt, gilt die Prüfung als nicht bestanden. In der theoretischen Prüfung kommen auch oft Fragen zu dieser besonderen Vorfahrtsregelung vor.

Wir haben noch weitere interessante Themen für dich:

  • Kreisverkehr: Wer hat Vorfahrt?
  • Welche Regeln gelten auf der Landstraße?

Bildnachweise: Headerbild ©AdobeStock_80480837_fefufoto; Bild 1 ©AdobeStock_283296616_markus_volk

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