Rauchmelder-Pflicht: Welche Versicherung zahlt im Brandfall?

Von Linda 12 November, 2024
4 minutes
Rauchmelder Pflicht

An den Rauchmelder denken die meisten erst, wenn das nervige Piepsen auf eine leere Batterie hinweist. Aber wusstest du, dass es in allen Bundesländern eine Rauchmelder-Pflicht gibt?

Wir erklären, wann das Rauchmelder-Gesetz gilt, welche Ausnahmen es gibt und welche Versicherung im Brandfall für den Schaden aufkommt.

Rauchmelder-Pflicht: Das sagt das Gesetz

In ganz Deutschland sind Rauchmelder bereits Pflicht. Als letztes Bundesland schrieb Sachsen die vermeintlichen Lebensretter vor. Es gibt aber immer noch große Unterschiede in den genauen Gesetzen – je nachdem, wo in Deutschland du lebst, gelten andere Regeln. Denn die Rauchmelder-Pflicht ist Ländersache!

Die verschiedenen Vorschriften betreffen hauptsächlich die Orte, an denen du einen Rauchmelder anbringen musst: Während die meisten Bundesländer Schlaf- und Kinderzimmer, Flure und Rettungswege vorschreiben, musst du in Brandenburg auch Aufenthaltsräume wie das Wohnzimmer ausstatten – nur die Küche ist ausgenommen. Denn die Dämpfe, die beim Kochen entstehen, können zu Fehlalarmen führen.

Zur Einführung der Rauchmelder-Pflicht hatten die Bundesländer längere Übergangsfristen eingeräumt, die mittlerweile jedoch abgelaufen sind.

Du siehst: Die Regelungen zur Rauchmelder-Pflicht sind ein ziemliches Chaos! Suche daher am besten selbst nach den Vorschriften deines Bundeslandes. Dann weißt du am besten, wo und wie du Feuermelder anbringen musst.

Rauchmelder Pflicht

Die besten Tipps zur richtigen Installation

Rauchmelder retten leben, denn sie schützen uns im Falle eines Wohnungsbrandes: Im Schlaf ist unser Geruchssinn im Land der Träume und kann nicht auf den Rauchgeruch reagieren. Das schrille Piepsen des Feuermelders weckt uns aber garantiert auf!

Dadurch bewahrt uns das Gerät vor Rauchvergiftungen – der größten Gefahr bei Bränden. Jährlich sterben mehr als 500 Menschen in Deutschland auf diese Weise, da sie im Schlaf einen Wohnungsbrand nicht bemerkten.

Ein Rauchmelder kann jedoch nur seine Arbeit machen, wenn du ihn richtig installiert hast.

Neben den verpflichtenden Vorgaben empfiehlt es sich zusätzlich, Rauchmelder in Räumen mit vielen Elektrogeräten anzubringen. Denn hier gibt es zusätzliche Gefahren: Ein elektrischer Kurzschluss kann einen Brand entstehen lassen, den du natürlich so schnell wie möglich entdecken willst.

Tatsächlich sind es fast immer solche unvorhersehbaren Fehlfunktionen, die Brände auslösen. Unachtsamkeit (vergessene Kerze, unbeaufsichtigter Kamin …) verursachen nur vergleichsweise selten ein Feuer.

Eine Elektrogeräteversicherung ist zwar nützlich, hilft dir aber nicht weiter, wenn deine ganze Wohnung abbrennt! Auch ein zusätzlicher Rauchmelder in Räumen wie dem Wohnzimmer, in denen sich Menschen längere Zeit aufhalten, ist sinnvoll.

Gut zu wissen: Warum fliegt überhaupt eine Sicherung raus? Wir haben die Antwort!

Rauchmelder richtig anbringen

Nur Geräte, die korrekt angebracht sind, erfüllen auch die Rauchmelder-Pflicht. Die Vorgabe ist in der DIN-Norm 14676 eindeutig geregelt. Aber keine Sorge: Anders, als bei der Rauchmelder-Pflicht, sind die Regeln zur Anbringung super simpel.

  • Zunächst musst du einen Rauchmelder immer an der Decke befestigen. Du solltest ihn immer waagerecht montieren.
  • Auf keinen Fall solltest du den Rauchmelder an der Wand montieren oder einfach auf ein Regal legen – er kann dort nicht nur seine Aufgabe nicht erfüllen; du verstößt durch eine unsachgemäße Anbringung auch gegen die Rauchmelder-Pflicht!
  • Du solltest den Rauchmelder nach Möglichkeit in der Mitte des Raumes platzieren. In jedem Fall musst du aber 50 Zentimeter Abstand zur nächsten Wand einhalten.
  • Auch Gegenstände, die den Rauch vom Gerät fernhalten könnten, müssen mindestens 50 cm entfernt sein. Außerdem darfst du Rauchmelder nicht in einem Zugluft-Bereich platzieren, da der Rauch hier ebenfalls abgezogen wird und das Gerät nicht erreicht.

Wichtig: Rauchmelder nicht mit Kohlenmonoxid-Meldern verwechseln! Sie sehen auf den ersten Blick sehr ähnlich aus. Kohlenmonoxid kann durch einen Kamin, Holzofen, Gasherd etc. austreten und ist ebenfalls sehr gefährlich. Kohlenmonoxid-Melder bringt man jedoch idealerweise auf Kopfhöhe an – Sie müssen nicht an die Decke.

Besonders einfach ist die Installation bei Ein-Zimmer-Wohnungen, wie zum Beispiel in einem Studentenwohnheim: Hier genügt ein einzelner Rauchmelder im Raum. Wenn deine Wohnung jedoch einen eigenen Flur hat, muss auch hier ein Gerät platziert werden.

Rauchmelder Pflicht

Mieter:in oder Vermieter:in: Wer ist verantwortlich?

Die Rauchmelder-Gesetze sind wichtig und können Leben retten – leider sind sie auch sehr uneinheitlich gestaltet! Das zeigt sich besonders bei der Frage, wer für das Anbringen und Warten der Feuermelder verantwortlich ist.

Derzeit sieht die Lage so aus: Mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern ist in allen Bundesländern die Vermietende oder Hausbesitzende Person für die Installation verantwortlich. Sie muss entweder selbst eine ausreichende Anzahl an Geräten installieren oder eine Fachperson beauftragen.

In Mecklenburg-Vorpommern bleibt diese Aufgabe an den Mieter:innen hängen. Ziehst du hier in eine Wohnung, in der Rauchmelder fehlen, musst du sie also selbst anbringen. Ist ein Melder installiert, hast du erstmal für längere Zeit Ruhe. Ein Austausch des Geräts ist normalerweise erst nach zehn Jahren fällig.

Spätestens, wenn ein schrilles Piepsen auf eine leere Batterie hinweist, stellt sich aber die Frage: Wer kümmert sich um die Wartung? Auch hier ist die Antwort vom Standort abhängig: In Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind die Mietenden dafür verantwortlich, dass die Geräte funktionstüchtig sind.

In allen anderen Bundesländern tragen die Personen, die den Wohnraum vermieten, dafür Sorge. Das macht die Wartung von Rauchmeldern allerdings nicht gerade einfach! Oft ist es schwierig, einen gemeinsamen Termin zu finden.

Welche Versicherung zahlt im Schadenfall?

Ein Brand in der eigenen Wohnung ist ein Horror-Szenario: Selbst, wenn niemand verletzt wird, ist der Schaden enorm. Persönliche Gegenstände, Wertsachen, Dokumente – vieles kann niemals ersetzt werden!

Es ist zwar nur ein schwacher Trost, aber immerhin helfen dir Versicherungen im Schadenfall. Auch, wenn du Erbstücke und Andenken nicht zurückbekommst, bewahren sie dich so zumindest vor den schlimmsten finanziellen Schäden.

Im Brandfall greift zunächst die Hausratversicherung. Sie kommt für Schäden an den Gegenständen in deiner Wohnung oder deinem Haus auf. Dazu zählen auch Brände, Kurzschlüsse, Schäden durch Rauch, Löschwasser und ähnliches.

Aber Achtung: Eine Hausratversicherung kommt nur für Schäden bis zur versicherten Summe auf! Hat der Wert deiner Besitztümer im Laufe der Zeit zugenommen, solltest du unbedingt den Betrag aktualisieren, um eine Unterversicherung zu vermeiden!

Auch eine Gegenstandversicherung kann bei einem Brand nützlich sein, denn sie übernimmt die Schäden am versicherten Objekt. Hängt in deiner Wohnung also ein teures Kunstwerk oder anderer Wertgegenstand, kann sich eine solche Versicherung durchaus lohnen!

Besitzt du ein eigenes Gebäude oder vermietest Wohnraum, ist eine Feuerschutzversicherung besonders wichtig. Sie schützt dich vor den Kosten eines Brandes deiner Immobilie. Dabei ist auch Schaden durch Löschwasser, Schaum oder andere Maßnahmen der Feuerwehr enthalten.

Diese Versicherung ist in der Regel Teil einer Wohngebäudeversicherung. Manchmal musst du sie aber auch gesondert abschließen. Leider deckt sie keine Schäden an Möbeln, Wertsachen etc. ab – daher brauchst du parallel immer eine Hausratversicherung für deinen Wohnraum! Dennoch ist die Feuerversicherung extrem wichtig – Wenn du einen Immobilienkauf über eine Bank durchführst, besteht diese meistens sogar auf einen solchen Schutz.

Auch interessant: Wie handelt man richtig bei einem Wohnungsbrand?

Bildnachweise:
Headerbild: ©AdobeStock_137479435_aa+w
Bild1 : ©AdobeStock_101446301_maho
Bild2 : ©AdobeStock_390705524_elitprod

background image

Aktuelle Updates erhalten

    Table of contents

      Lesen Sie auch