Nutzwärmeschäden
Hast auch du dich schon einmal gefragt, was passiert, wenn Wärme in deinem Zuhause unerwartet Schäden wie beispielsweise einen Wohnungsbrand verursacht? Die Rede ist von sogenannten Nutzwärmeschäden. Diese können in den verschiedensten Lebenssituationen auftreten und genau aus diesem Grund solltest du wissen, worauf es zu achten gilt, um Nutzwärmeschäden zu vermeiden. Doch was genau zählt überhaupt zu dieser Art von Schäden? Und was, wenn der Schaden bereits eingetreten ist? Zahlt die Hausratversicherung oder gar die Gebäudeversicherung für unerwartete Nutzwärmeschäden? Antworten auf all diese Fragen findest du in unserem folgendem Beitrag.
Was zählt als Nutzwärmeschaden?
Nutzwärmeschäden sind ebenso wie Nutzfeuerschäden Begriffe, die ursprünglich aus der Feuerversicherung stammen. Fachlich korrekt sind sie jedoch in der Kategorie „Betriebs- und Bearbeitungsschäden“ zusammenzufassen. Von Nutzwärmeschäden ist die Rede, wenn bestimmte Sachen oder Sachteile erwärmt werden und dabei Schäden entstehen. Doch welche Schadensarten fallen überhaupt unter die Rubrik „Nutzwärmeschäden“. Um dies etwas ausführlicher zu erläutern, haben wir im folgenden einige Beispiel von Nutzwärmeschäden für dich zusammengefasst:
- Du packst deine frisch gewaschene Wäsche zum Trocknen in den Wäschetrockner. Kurze Zeit später entzündet sich darin ein Kleidungsstück und verursacht in Folge dessen einen Nutzwärmeschaden.
- Du planst einen gemütlichen Winterabend vor deinem offenen Kamin. Doch aus einem nicht erklärbarem Grund kommt es völlig unerwartet zu einem Kaminbrand und somit zu einem Nutzwärmeschaden.
- In deinem Eigenheim kommt es aufgrund eines defekten Thermostates zu einer Überhitzung der Heizungstherme, sodass dein gesamter Keller plötzlich in Flammen steht.
- Du machst dir in der Mikrowelle dein Essen vom Vortag warm und auf einmal „schießt“ die Mikrowelle mit Funken um sich.
- Du liegst nichtsahnend auf der Couch, bis du bemerkst, dass dein Dachstuhl brennt, weil sich in deinem Kamin Ablagerungen von Rußpartikeln entzündet haben.
- Du backst in deinem Backofen eine Pizza, doch aufgrund eines defekten Thermostates kommt es kurzer Hand zu einer Überhitzung deines Backofens. Nur wenige Sekunden später, entzündet sich die Pizza im Backofen und das Feuer breitet sich in der Küche aus.
Zusammenfassend kann man sagen, dass es sich bei Nutzwärmeschäden um Brandschäden durch Nutzgeräte wie beispielsweise Kamine, Mikrowellen, Bügeleisen, Heizungsanlagen, Gasherde und Co. handelt. Aber auch Grill- und Schwenkfeuer fallen unter diese Kategorie. Denn schließlich wird auch hier eine gewisse Hitze erzeugt, die der Nahrungszubereitung dient. Ebenso kommt es auch außerhalb des privaten Bereiches immer wieder zu unvorhersehbaren Nutzwärmeschäden. Denn Industrieanlagen greifen ebenfalls auf verschiedene Nutzfeuerarten zurück, wie beispielsweise in der Gießerei oder im Schmelzofen.
Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung – Wer zahlt?
Was, wenn es völlig unerwartet zu einem Nutzwärmeschaden kommt. Wer haftet für diese Art von Schaden? Grundsätzlich gilt zu wissen, dass Versicherungsunternehmen die Abwicklung derartiger Vorfälle gesondert behandeln. Denn schließlich zählt die Nutzwärme nicht zu den klassischen Ursachen eines Wohnungsbrandes. Exakt aus diesem Grund ist es wichtig, dass in deinem Versicherungsvertrag sogenannte Nutzwärmeschäden explizit aufgelistet sind. Anderenfalls besteht kein Versicherungsschutz. Doch wer genau ist nun zuständig – Die Hausrat- oder doch die (Wohn-)Gebäudeversicherung? Hier gilt es zu unterscheiden, an welchen „Gegenständen“ die Nutzwärme Schäden verursacht hat. So deckt die Hausratversicherung alle beweglichen Gegenstände innerhalb der eigenen vier Wände ab. Während die (Wohn-)Gebäudeversicherung dich bzw. den Hauseigentümer gegen Schadensaufkommen am Gemäuer sowie an festen Installationen absichert.
Ein typischer Versicherungsfall, bei dem die Hausratpolice einspringt, ist ein Schaden an der Wäsche im überhitzen Wäschetrockner. Aber auch beim Kochen kann die entstehende Wärme schnell zu Schäden am umliegenden Mobiliar führen. Insofern es sich hierbei um bewegliche Einrichtungsgegenstände handelt, solltest du dich für die Schadensabwicklung direkt an deine Hausrat wenden. Anders schaut es aus, wenn ein Kaminbrand oder gar ein Schaden entsteht, der im direkten Zusammenhang mit der Heizungsanlage steht. In diesem Fall ist der richtige Ansprechpartner deine vorhandene Gebäudeversicherung.
Wissenswert: Einige Versicherungsnehmer leben in dem Glauben, dass der Abschluss der privaten Haftpflicht völlig ausreichend ist. Allerdings deckt diese Police keine Nutzwärmeschäden im eigenen Zuhause oder aber am eigenen Hausrat ab. Denn sie entschädigt ausschließlich Dritte.
Worauf solltest du achten?
Bitte bedenke, dass nicht jede Hausrat- und Wohngebäudeversicherung Nutzwärmeschäden abdeckt. Gerade bei älteren Verträge zur Hausratversicherung sind Schäden durch Nutzwärme oft vom Versicherungsschutz ausgenommen. Dasselbe trifft auch auf einige reine Basisabsicherungen zu. Um dieser Versicherungslücke entgegenzuwirken, hat der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft, kurz GDV, bereits im Jahr 1992 Vertragsbestandteile, die den Ausschluss von Nutzwärmeschäden beabsichtigen, aus den Policen gestrichen. Dennoch gibt es noch immer einige Versicherungsgesellschaften, die den Empfehlungen des Verbands nicht nachkommen. Bei der Wohngebäudeversicherung schaut es etwas besser aus, denn hier decken die meisten Policen Schäden durch Nutzwärme ab. Das ist darauf zurückzuführen, dass die meisten verbundenen Wohngebäudeversicherungen eine zusätzliche Feuerversicherung beinhalten.
Diese Art von Police sichert deine Immobilie nicht nur gegen Schäden durch Nutzwärme, sondern auch durch Feuer selbst, die Brandbekämpfung oder gegen Schäden, die als Folge davon entstehen. Somit übernimmt sie zum einen die Kosten für die Behebung des Schadens und zum anderen alle damit verbundenen Aufwendungen. Hierzu zählen zum Beispiel Schadensgutachten. Da die Feuerversicherung häufig Teil einer verbundenen (Wohn-)Gebäudeversicherung ist, kombiniert Letztere die Absicherung weiterer Gefahren in nur einer Police. Hierzu zählen unter anderem Schäden durch Leistungswasser, Hagel oder gar Sturm.
Tipp: Am besten schließt du den Vertrag zur Wohngebäudeversicherung mit der Klausel 7161 ab. Denn schließlich können Kaminbrände und defekte Heizungsinstallationen extrem teure Brandschäden am Gebäude verursachen.
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