Schaden in der Küche: Ein Fall für die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung?
Vielleicht kennst du die Situation: Dir ist ein Schaden entstanden und du fragst dich, welche Versicherung für dessen Regulierung zuständig ist. Vor allem Schäden in der Küche sorgen häufig dafür, dass Versicherte sich unsicher darüber sind, an wen sie sich wenden sollen.
Die folgenden Abschnitte zeigen dir, was du mit Hinblick auf die Versicherung, insbesondere für die Küche, beachten solltest, wer für welchen Bereich zuständig ist und wie du eventuelle Schäden bestmöglich vermeidest.
Generell gilt, dass viele das Ausmaß der möglichen Kosten unterschätzen. Sollte jedoch ein Rohrbruch beziehungsweise ein Wasserschaden dafür sorgen, dass Böden aufweichen und Elektrogeräte beschädigt werden, kann der Schaden in der Küche schnell fünfstellig werden. Umso wichtiger ist es, zu wissen, ob du dich an deine (Wohn-)Gebäudeversicherung oder an deine Hausratversicherung wenden musst.
Wie definiert man eine „Einbauküche“?
Um herauszufinden, welche Versicherung im Falle eines Schadens dein richtiger Ansprechpartner ist, ist es im ersten Schritt wichtig, herauszufinden, ob du eine Einbauküche besitzt. Versicherer haben hier klare Vorgaben darüber, was als EBK gilt und was nicht.
Genau genommen unterscheiden sie zwischen einer eingebauten beziehungsweise eine Anbauküche und einer fest verbauten Einbauküche. Eine eingebaute Küche zeichnet sich durch die folgenden Charakteristika aus:
- Du hast dir die entsprechende Küche in einem Geschäft ausgesucht und sie genau an deine Bedürfnisse angepasst.
- Das entsprechende Modell wurde in deine Räumlichkeiten eingebaut, aber nicht direkt mit dem Gebäude verbunden.
- Die Basis für die eingebaute Küche bildete die Vorlage, die dir das Geschäft lieferte.
- Grundsätzlich gestaltet sich der Einbau einer eingebauten Küche als vergleichsweise unkompliziert. Dies zeigt sich unter anderem darin, dass es möglich ist, Anbauküchen dieser Art weitestgehend problemlos im Rahmen eines Umzugs mitzunehmen.
Bei Einbauküchen handelt es sich laut Definition der Versicherer um fest verbaute Küchen. Wie die Bezeichnung bereits verrät, werden die verschiedenen Konstrukte mit dem Gebäude verbunden.
Auch diese Modelle wurden exakt an den entsprechenden Wohnraum angepasst. Im Gegensatz zur eingebauten Küche gibt es jedoch keine Vorlage. Die fest verbaute Einbauküche wurde individuell für dich gefertigt. Ein unkomplizierter Umzug ist hier nicht möglich – es sei denn, du bist bereit, hohe Kosten in Kauf zu nehmen.
Fällt die Küche unter die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung?
Anhand der im vorherigen Abschnitt erwähnten Charakteristika fällt es leicht, festzulegen, welche Art von Küche von welcher Versicherung abgedeckt wird. Wenn du dich für die etwas flexiblere Variante, die eingebaute Küche, entschieden hast, meldest du Schäden direkt an deine Hausratversicherung.
Sollte eine Einbauküche in deinen Räumlichkeiten fest verbaut und dementsprechend auch mit dem Gebäude verbunden worden sein, ist deine Wohngebäudeversicherung der richtige Ansprechpartner.
Ausnahme: Die jeweilige Küche gehört nicht dir, sondern deinem Vermieter. In diesem Fall musst du die entsprechenden Schäden deiner Privathaftpflichtversicherung melden. Hier hast du einen Schaden am Eigentum einer anderen Person verursacht. Versicherer sprechen in diesem Zusammenhang von einem „Mietsachschaden“. Wie bei anderen Versicherungen ist es auch hier wichtig, auf die Details zu achten. Denn: Gegebenenfalls brauchst du eine Zusatzversicherung, um zum Beispiel Glasschäden abzudecken. Wenn du dich auf der Suche nach weiteren Informationen zum Thema befindest, solltest du auch einen Blick auf den Artikel „Mietsachschäden in der (Haftpflicht-)Versicherung: Wer zahlt was?“ werfen.
Die folgenden Details helfen dir dabei, die „Einsatzbereiche“ der Hausratversicherung und der Gebäudeversicherung noch ein wenig besser voneinander zu unterscheiden.
- Unter „Hausrat“ versteht man in der Regel alle Gegenstände beziehungsweise bewegliche Dinge, die sich in deiner Wohnung beziehungsweise in deinem Haus befinden und dir gehören.
- Wie die Bezeichnung bereits verrät, schützt die Gebäudeversicherung die Konstruktionen und Geräte, die fest mit dem jeweiligen Gebäude verbunden sind. Solltest du nicht selbst Eigentümer der betreffenden Wohnung sein, hat dein Vermieter eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Typische Bereiche, die hierüber abgedeckt werden, sind unter anderem die Fenster, die Wände und weitere Gebäudebestandteile.
Auch die Schäden, in deren Zusammenhang die beiden Versicherungen einspringen, sind selbstverständlich klar definiert. Die meisten Verträge umfassen unter anderem die Folgen von Feuer, Sturm und Leitungswasser.
Um dich bestmöglich vor unangenehmen Überraschungen zu schützen, ist es ratsam, in regelmäßigen Abständen die Deckungssumme deiner Versicherungen zu kontrollieren. Somit stellst du sicher, dass du im Schadensfall optimal abgesichert bist.
Und wie siehts mit Elektrogeräten aus?
Auch im Zusammenhang mit der Absicherung von Elektrogeräten gilt es, ein wenig genauer hinzuschauen. So macht es beispielsweise durchaus einen Unterschied, ob die verschiedenen Elektrogeräte Teil einer festverbauten Küche sind oder ob du dich lediglich für eine eingebaute Küche entschieden hast.
Wenn du eine festverbaute Küche nutzt, ist es von deinem jeweiligen Versicherungsvertrag abhängig, ob dein Gebäudeversicherer der richtige Ansprechpartner ist. Denn: Manche Versicherer definieren eine fest verbaute Küche und die hier verwendeten Elektrogeräte als eine komplette Einheit. Dies würde bedeuten, dass deine Geräte ebenfalls über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden. Sollte dies nicht der Fall sein und sollte dein Versicherer beides separat bewerten, greift im Schadenfall die Hausratversicherung.
Im Zusammenhang mit einer eingebauten Küche, die bei einem Umzug bequem mitgenommen werden kann, gilt, dass die Elektrogeräte auf jeden Fall zu deinem Hausrat gezählt werden. Hierbei ist es vollkommen unerheblich, ob du selbst Wohnungsbesitzer bist oder zur Miete wohnst.
Am sichersten ist es natürlich, bereits vor einem eventuell entstehenden Schaden abzuklären, wann welche Versicherung greift und wie dein Versicherer die Situation deiner Küche bewertet. Mit diesen Informationen im Hinterkopf hast du die Möglichkeit, herauszufinden, ob deine angegebene Deckungssumme im Notfall ausreichend ist.
Generell ist es wichtig, beim Abschluss einer Hausratversicherung (und natürlich auch bei einer Wohngebäudeversicherung) nicht am falschen Ende zu sparen. Weitere Informationen hierzu findest du unter anderem in den Artikeln „Hausratversicherung: Wie sinnvoll ist der Schutz für Hab und Gut?“ und „Gebäudeversicherung: So kannst du bei den Kosten sparen“.
Solltest du dich gegebenenfalls für einen zusätzlichen Schutz für deine Elektrogeräte interessieren, kann es sich lohnen, über eine Elektrogeräteversicherung nachzudenken. Weitere Infos hierzu findest du unter „Elektronikversicherung: Eine sinnvolle Ergänzung zur Hausratversicherung?“.
So meldest du eventuelle Schäden!
Nachdem du herausgefunden hast, welche Versicherung für den jeweiligen Schaden zuständig ist, musst du diesen selbstverständlich auch melden. Nutze am besten die folgende Auflistung, um deinem Versicherer all die Informationen zukommen zu lassen, die dieser benötigt, um deinen Fall abzuwickeln.
Eine Schadensmeldung sollte unabhängig davon, ob du dich an deine Wohngebäudeversicherung oder an deiner Hausratversicherung wendest, die folgenden Details enthalten:
- der Name der versicherten Person und gegebenenfalls der Name des Schadensverursachers
- die Versicherungsnummer
- eine Beschreibung des Schadens und dessen Ursache
- der Zeitpunkt der Entstehung des Schadens
- eine Liste über die Gegenstände, die durch den Schaden in Mitleidenschaft gezogen wurden
- Rechnungen und oder Bilder, die beweisen, dass die betreffenden Gegenstände tatsächlich dem Versicherungsnehmer gehören
- eventuell Aussagen von Zeugen, die den Schaden bereits in Augenschein genommen haben.
Hierbei handelt es sich lediglich um die klassischen Standardangaben einer Schadensmitteilung. Sehr wahrscheinlich wird dein Versicherer noch weitere Rückfragen haben. Diese solltest du selbstverständlich wahrheitsgemäß und zeitnah beantworten.
Achte darauf, dass du einen entstandenen Schaden schnellstmöglich melden musst. Die meisten Versicherer geben dir hierfür maximal sieben Tage Zeit. Manche erwarten jedoch, dass du dich unverzüglich bei ihnen meldest. „Unverzüglich“ bedeutet in diesem Fall „am nächsten Werktag“. Sollte aus deiner Police keine eindeutige Frist hervorgehen, ist es sinnvoll, sich frühzeitig zu erkundigen.
Die meisten Versicherer bieten dir die Möglichkeit, einen entstandenen Schaden online oder telefonisch zu melden. Genau das nimmt nicht viel Zeit in Anspruch, sorgt jedoch dafür, dass du deiner Pflicht nachkommst.
Du hast eine Wohnung oder ein Haus gekauft und fragst dich, ob du die bestehende Wohngebäudeversicherung übernehmen kannst? In diesem Fall solltest du einen Blick auf den Artikel „Was passiert mit der Gebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel?“ werfen.
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