Was passiert mit der Gebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel?

Von Julia Schäfer 4 Juli, 2023
4 minutes
gebäudeversicherung bei eigentümerwechsel

Keine Frage: Wenn du Eigentümer:in eines Hauses bist, gehst du mit Hinblick auf deine Gebäudeversicherung im besten Fall keine Kompromisse ein. Immerhin ist diese dazu in der Lage, dich im Schadenfall vor hohen Kosten, die im Zusammenhang mit Schäden auftreten können, zu schützen.

Aber was bedeutet dies eigentlich im Zusammenhang mit einem Hauskauf? Geht eine bestehende Gebäudeversicherung auf den neuen/die neue Eigentümer:in über? Und falls ja: Ist es möglich, die bestehende Versicherung zu kündigen, wenn sich beispielsweise zeigt, dass ein anderer Versicherer besser zu deinem Anspruch passt? Antworten auf diese und weitere Fragen findest du in den folgenden Abschnitten.

Wohngebäudeversicherung nach Eigentümerwechsel: Rechtliche Grundlagen

Mithilfe einer Wohngebäudeversicherung hast du die Möglichkeit, dich umfangreich gegen unterschiedliche Auswirkungen zu schützen. Dazu gehören zum Beispiel Unwetter und Blitzschlag, Hochwasser und Wasserschäden durch Leitungswasser.

Es erklärt sich dementsprechend von selbst, dass es sich bei einer Wohngebäudeversicherung um eine wichtige Versicherung für Hauseigentümer:innen handelt. Dennoch bist du nicht verpflichtet, eine solche Versicherung abzuschließen. Behalte jedoch stets im Hinterkopf, dass es zahlreiche Schäden gibt, die eine:n Hausbesitzer:in an sein Existenzminimum bringen können. Wenn du auf der sicheren Seite sein möchtest, ist es ratsam, über den Abschluss einer Gebäudeversicherung beim Hauskauf nachzudenken.

Kündigung der Gebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel: Alte Gebäudeversicherung behalten oder nicht?

Die gute Nachricht zuerst: Wenn du ein Haus kaufst, ist dieses über einen gewissen Zeitraum über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

Oder anders: Wer eine Immobilie kauft, kauft im ersten Schritt auch die abgeschlossene Wohngebäudeversicherung mit. (Sollte der oder die  Vorbesitzer:in hierauf keinen Wert gelegt haben, ist es natürlich sinnvoll, sich zeitnah mit den verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten auseinanderzusetzen.)

gebäudeversicherung bei eigentümerwechsel

Wenn dein Name im Grundbuch eingetragen ist, bist du offiziell Eigentümer:in des Hauses. Zu diesem Zeitpunkt geht auch eine möglicherweise vorhandene Gebäudeversicherung auf dich über. Der oder die bisherige Eigentümer:in kann die besagte Wohngebäudeversicherung nicht ohne weiteres kündigen. Stattdessen muss sich entweder der/die Verkäufer:in oder der/die Käufer:in beim Versicherer melden und diesen über den Eigentumswechsel informieren. Des Weiteren bist du ebenfalls nicht dazu verpflichtet, die Gebäudeversicherung weiter vorzuführen. Stattdessen profitierst du von einem Sonderkündigungsrecht, das du binnen eines Monats nach dem Grundbucheintrag nutzen kannst. In dieser Zeit kannst du den Versicherungsvertrag entweder sofort kündigen oder ihn zum Ende der Versicherungsperiode beenden.

Hin und wieder kommt es vor, dass die neuen Eigentümer:innen nicht wissen, dass eine Gebäudeversicherung besteht. Die einmonatige Sonderkündigungsschutz-Frist läuft erst ab dem Zeitpunkt, an dem du informiert wurdest.

Die Frage: „Soll ich eine bestehende Gebäudeversicherung übernehmen?“ lässt sich nicht pauschal beantworten. Am sichersten ist es, wenn du überprüfst, ob die Deckungssumme ausreichend ist und die Konditionen und Leistungen überzeugend sind. Hier lohnt es sich, einen Blick auf die Details zu werfen. Viele Versicherer zahlen beispielsweise im Schadenfall ausschließlich den Neuwert des Eigentums.

Beachte zudem, dass eine Gebäudeversicherung zwar umfassend ist, jedoch nicht alle Bereiche abdeckt. Wenn du dich beispielsweise umfangreich vor Einbruchdiebstahl und Vandalismus schützen möchtest, musst du diese Bereiche über die Hausratversicherung abdecken.

Achte auf einen reibungslosen Übergang und sorge dafür, dass du jederzeit – entweder über die alte oder über die neue Versicherung – geschützt bist.

Du bist Mieter:in und möchtest deinen Versicherungsschutz überprüfen? Im Artikel „Welche Versicherung brauchst du?“ findest du viele nützliche Informationen.

Gesamtschuldnersiche Haftung: Wer zahlt?

Wenn du dich dazu entschließt, die bereits bestehende Gebäudeversicherung des jeweiligen Vorbesitzenden zu übernehmen, tritt die gesamtschuldnerische Haftung in Kraft. Diese besagt, dass sowohl der/die Käufer:in als auch der/die Verkäufer:in zusammen die Prämie für die laufende Versicherungsperiode zahlen müssen.

Zu welchen Teilen der Gesamtbetrag aufgesplittet wird, handelt ihr untereinander aus. In den meisten Fällen ist es am einfachsten, wenn jeder für den Zeitraum zahlt, in dem er/sie als Eigentümer:in geführt wurde.

Auf jeden Fall ist es wichtig, alle Details hierzu im Kaufvertrag zu fixieren, um späteren Diskussionen vorzubeugen. Wenn die Versicherungsperiode zu Ende ist, gibt es auch keine gesamtschuldnerische Haftung mehr. In diesem Fall zahlst du die Prämie für deine Gebäudeversicherung als neue:r Eigentümer:in selbstverständlich allein.

Bildnachweise:
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