Jahresmeldung (Änderungsanzeige)
Die Jahresmeldung, auch bekannt als Änderungsanzeige, ist ein wichtiger Bestandteil vieler Versicherungsverträge. Welche Informationen werden durch diese Meldung aktualisiert und wieso ist das so bedeutsam?
Warum nennt man sie Änderungsanzeige?
Die Jahresmeldung wird auch als Änderungsanzeige bezeichnet, da sie dazu dient, Änderungen an die Versicherungsgesellschaft zu melden. Versicherungsnehmer:innen von Betriebshaftpflicht-, Berufshaftpflicht-, oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen sind zu der Jahresmeldung im Rahmen einer Abfrage der Versicherung verpflichtet. Steigt z.B. die Zahl der Mitarbeiter:innen, werden neue Tätigkeiten aufgenommen oder wird der Betrieb erweitert hat das Konsequenzen für die Versicherungsrisiken. Umso mehr Mitarbeiter:innen, Umsatz, Projekte oder Räumlichkeiten, desto mehr potentielle Schadenfälle. Änderungen, die innerhalb des Versicherungsjahres hinzukommen, werden von der Vorsorgeversicherung bis zur nächsten Vertragsfälligkeit mitversichert. Kurz vor Ablauf oder Verlängerung des Vertrags, werden die neuen Risiken mitteln Prämienregulierungsfragebogen abgefragt.
Auswirkungen der Jahresmeldung auf deinen Beitrag
Die Jahresmeldung hat direkte Auswirkungen auf deinen Versicherungsbeitrag. Dieser wird mit den neuen Informationen für das kommende Versicherungsjahr neu kalkuliert und angepasst. Der Beitrag kann steigen oder unverändert bleiben. Oft wird auf Basis der tatsächlichen Risikensituation eine Beitragserstattung rückwirkend für das abgelaufene Jahr ausgezahlt oder der Beitrag nacherhoben. Um von einer korrekten Prämienregulierung zu profitieren ist es wichtig, die Jahresmeldung sorgfältig und rechtzeitig durchzuführen. Vielmehr ist es eine Obliegenheit für die versicherte Person, denn die Abgabe der Änderungsanzeige ist verpflichtend.
Beachte unbedingt die Frist
Es ist essentiell, die Abgabefristen für die Übermittlung der Änderungsanzeige einzuhalten. Besonders vor der Verlängerung eines Versicherungsvertrages gibt es festgelegte Fristen für die Kündigung vor der automatischen Verlängerung. Diese sind immer klar festgelegt und streng einzuhalten. Bei Nichteinhaltung der Frist oder falschen Auskünften können Konsequenzen folgen:
- Unverschuldet falsche Angaben gemeldet: Der Versicherer kann innerhalb einer einmonatigen Frist den Vertrag kündigen
- Meldung erfolgt grob fahrlässig oder vorsätzlich mit falschen Angaben: Kündigung und Vertragsstrafe. Diese kann dreifach so hoch ausfallen, wie der festgestellte Prämienunterschied
Allgemein gilt: Versicherungsnehmer haben eine Mitwirkungspflicht. Alle relevanten Änderungen müssen immer zeitnah und korrekt an die Versicherungsgesellschaft gemeldet werden.
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