Handy runtergefallen: Was zahlt die Versicherung?

Von Siri Schroeder 23 Oktober, 2023
4 minutes
Handy runtergefallen Versicherung, Display kaputt

Der Moment, in dem das Handy herunterfällt, fühlt sich manchmal so an, als würde die Zeit stehenbleiben. Oftmals spricht ein „fieses Geräusch“ dafür, dass möglicherweise mehr als nur das Display kaputt sein könnte.

Wenn du dann dein Gerät aufhebst und siehst, dass es sich nicht mehr einschalten lässt, ist guter Rat teuer. Moderne Handys kosten heute schnell tausend Euro und mehr. Wäre es nicht praktisch, wenn es eine Versicherung gäbe, die hier einspringt? Die gute Nachricht ist: Es gibt tatsächlich Möglichkeiten, sich hier abzusichern und so vielleicht etwas beruhigter zu schlafen. Aber welche Versicherung greift wann? Am besten informierst du dich im Voraus, damit du im Notfall genau weißt, an wen du dich wenden musst.

Die Haftpflichtversicherung

Dein Handy ist einer anderen Person heruntergefallen und nun ist das Display kaputt? Vielleicht hast auch du das Handy einer anderen Person beschädigt? In beiden Fällen greift die Haftpflichtversicherung der Person, die für die jeweilige Beschädigung verantwortlich war.

Auch wenn es sich bei der privaten Haftpflichtversicherung um keine Pflichtversicherung handelt, zeigt sich spätestens jetzt, wie sinnvoll es ist, eine solche abzuschließen. Denn: Die Reparatur eines kaputten Smartphones kann sehr teuer werden.

Gleichzeitig solltest du jedoch beachten, dass eine private Haftpflichtversicherung nur die Schäden übernimmt, die am Eigentum einer anderen Person verursacht wurden. Die geschädigte Person hat in diesem Fall Anspruch auf Schadensersatz. Wenn du selbst dein Handy beschädigst, springt deine Haftpflichtversicherung nicht ein. Hierbei handelt es sich dann um Eigenverschulden. Solltest du dich auch hiergegen absichern wollen, musst du eine separate Handyversicherung abschließen.

Handy runtergefallen: In welchen Fällen greift die Haftpflichtversicherung?

Wie bereits erwähnt, dient deine Haftpflichtversicherung dazu, Schäden, die du bei anderen verursachst, zu zahlen. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Selbstverständlich bietet dir eine Haftpflichtversicherung keinen Freifahrtschein. Oder anders: Wenn du das Handy einer anderen Person vorsätzlich beschädigst, übernimmt den Schaden auch nicht die Haftpflichtversicherung. Handelst du fahrlässig, weil du bei der Benutzung des Geräts einfach nicht aufpasst, kann es ebenfalls sein, dass die Leistung eingeschränkt wird. Was genau für dich gilt, kannst du in deiner jeweiligen Versicherungspolice nachlesen.

Was zahlt die Versicherung?

Hierbei handelt es sich natürlich ebenfalls um eine wichtige Frage. Auch hier hilft ein Blick in deine Versicherungspolice weiter.

Für die meisten Privathaftpflichtversicherungen gilt jedoch, dass diese in der Regel die Kosten für die Reparatur des defekten Geräts bzw. die Wiederbeschaffung übernehmen. Ausschlaggebend für die Höhe der Leistung ist immer der sogenannte Zeitwert. Hierbei handelt es sich um die Summe, die das Gerät zum Zeitpunkt der Beschädigung noch wert war.

Das bedeutet: Um herauszufinden, wie hoch die Summe ist, die die jeweilige Haftpflichtversicherung erstattet, ist es wichtig, zu wissen, was das Handy wert war.

Was die Versicherung zahlt, hängt von einer möglichen Selbstbeteiligung ab. Wenn diese vereinbart wurde, zahlst du den jeweiligen Betrag. „Nur“ den Rest wird dann deine Haftpflichtversicherung übernehmen. Eine höhere Selbstbeteiligung bedeutet oft auch niedrigere Beiträge. Daher ist es sinnvoll, hier beim Versicherungsvergleich verschiedene Szenarien durchzuspielen. Umgekehrt gilt: Wenn du keine Selbstbeteiligung vereinbart hast, sind die Versicherungsbeiträge meist auch höher.

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Die Hausratversicherung

Manchmal übernimmt nicht die Haftpflicht, sondern die Hausratversicherung die Kosten für die Reparatur eines beschädigten Handys. Immerhin handelt es sich hierbei um die Versicherung, die unter anderem Gebrauchsgegenstände absichert, die sich in deinem Haushalt befinden.

Du solltest jedoch beachten, dass eine Hausratversicherung nur manche Arten von Schäden abdeckt. Klassische Beispiele, bei denen du dich auf deine Hausratversicherung so gut wie immer verlassen kannst, sind unter anderem Schäden, die durch:

hervorgerufen wurden. Sollte dein Handy aus einem der obengenannten Gründe kaputt gegangen sein, ist die Hausratversicherung der richtige Ansprechpartner für dich.

Wie die Bezeichnung bereits vermuten lässt, ist die Hausratversicherung vor allem dazu da, um Schäden abzudecken, die in deinen eigenen vier Wänden passiert sind. Es gibt jedoch auch Versicherungsmodelle, mit deren Hilfe du dich gegen Schäden im Urlaub absichern kannst. Daher ist es umso wichtiger, sich im Vorfeld eingehend mit den jeweiligen Versicherungsbedingungen auseinanderzusetzen.

Die Handy-Versicherung

Du möchtest dich unter anderem auch gegen Schäden an deinem Handy absichern, die du selbst verursacht hast? Dann brauchst du eine separate Handyversicherung. Viele Shops, die Handys anbieten, haben besagte Versicherungen ohnehin in ihr Sortiment aufgenommen. Wenn du ein neues Handy kaufst, kannst du dieses wahlweise auch direkt entsprechend absichern.

Es gibt wenige Schäden, gegen die du dich auf Basis einer Handyversicherung nicht schützen kannst. Manchmal ist auch Diebstahl mit abgesichert. Der Versicherungsumfang und die dazugehörigen Bedingungen unterscheiden sich teilweise deutlich voneinander.

Eines haben die Anbieter jedoch weitestgehend gemeinsam: Sie schließen grobe Fahrlässigkeit aus. Wenn du dich auf der Suche nach einer Versicherung befindest, die Schäden abdeckt, die du selbst verursacht hast, führt jedoch kein Weg an der Handyversicherung vorbei.

Die Basis für die Erstattung der jeweiligen Kosten bildet jedoch auch hier wieder der bereits oben erwähnte Zeitwert. Wie hoch der Beitrag für deine Handyversicherung ist, hängt im Wesentlichen vom Wert deines Geräts ab.

Gewährleistung und Garantie: Schnelle Hilfe bei technischen Defekten

Sollte dein Handy einen Defekt aufweisen, für den offensichtlich niemand verantwortlich ist, kann es sein, dass die Gewährleistung bzw. die Garantie greift. Die Gewährleistung durch den Händler ist in Deutschland von gesetzlicher Seite vorgeschrieben. Kaufst du ein neues Elektrogerät zeichnet sich dieses in der Regel durch eine Gewährleistung von zwei Jahren aus. Sollte sich während dieser Zeit ein Defekt am Gerät zeigen, muss sich der betreffende Händler um die Reparatur kümmern. Die Ausnahme: Du selbst oder jemand anders ist für den Defekt verantwortlich.

Bei manchen Herstellern kannst du dich auch für eine zusätzliche Garantie entscheiden. Wie umfangreich diese ist, ist vom jeweiligen Modell abhängig, aber auch von der betreffenden Marke abhängig. Letztendlich musst du selbst entscheiden, ob du von den Vorzügen einer zusätzlichen Garantie profitieren möchtest.

Fremdes Handy runtergefallen – Und nun?

Wenn du das Handy einer anderen Person beschädigt hast, musst du dies deiner Haftpflichtversicherung melden. Wichtig ist es, nicht zu viel Zeit verstreichen zu lassen und genau zu erklären, was passiert ist. Am besten dokumentierst du den Schaden mit Hilfe von Bildern, so dass dein Versicherer sich ein genaues Bild machen kann.

Manche Versicherungen werden verlangen, das betroffene Gerät einzuschicken, damit sie es genauer untersuchen können.

Das Procedere beim Melden eines Schadens an deine Hausratversicherung gestaltet sich ähnlich. Auch hier kann es sein, dass dir der Versicherer Rückfragen zum Hergang stellt. Und natürlich solltest du auch deine Handyversicherung zeitnah über einen eingetretenen Versicherungsfall informieren.

Bildnachweis: Header ©AdobeStock_358662528; Olena, Bild 1 ©AdobeStock_614249244; Joaquin Corbalan

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