Haftpflichtversicherung im Ausland: Das solltest du wissen
Eine Haftpflichtversicherung kann dir im Schadensfall dabei helfen, bares Geld zu sparen. Immerhin übernimmt sie in der Regel für dich die Schäden, die du anderen bzw. deren Eigentum zufügst. Aber gilt dieser Versicherungsschutz eigentlich auch im Ausland? Oder brauchst du einen speziellen Auslandsschadenschutz, der dir beispielsweise dann zur Seite steht, wenn du im Hotel aus Versehen eine Vase beschädigt hast oder wenn du in einen Unfall verwickelt warst?
Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich schon frühzeitig mit Fragen wie diesen auseinanderzusetzen. Immerhin möchtest du – beispielsweise im Urlaub oder in einem Auslandssemester – sicherlich sorgenfrei unterwegs sein, ohne dir Gedanken darüber machen zu müssen, wer für einen entstandenen Schaden aufkommt.
Die folgenden Abschnitte setzen sich mit wichtigen Fragen und um die korrekte Meldung von Schäden und die mögliche Übernahme unterschiedlicher Schadensarten auseinander. Mit den passenden Hintergrundinfos im Kopf kannst du sicherstellen, dass einer möglichst unkomplizierten Schadensregulierung bei einem Unfall im Ausland nichts im Wege steht.
Privathaftpflicht im Ausland: Darauf kommt es an
Sicherlich möchtest du dich bei der Planung deines Urlaubs nicht mit etwaigen Schäden auseinandersetzen müssen. Dennoch gilt auch für das Ausland: Wenn du das Eigentum einer fremden Person aus Versehen beschädigst, haftest du mit deinem Privatvermögen. Je nachdem, um welche Art von Schaden es sich handelt, ist es möglich, dass im Extremfall Rechnungen und Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe auf dich zukommen.
Generell gilt: Bei der Privathaftpflicht für das Ausland handelt es sich nicht um eine Pflichtversicherung. Dennoch bist du definitiv gut beraten, einen entsprechenden Vertrag bei einem Versicherer deines Vertrauens zu unterzeichnen. Viele Unternehmen haben sich in diesem Zusammenhang auf Policen für das Ausland fokussiert und können dir im Schadensfall dabei helfen, gegebenenfalls auch die Gesetze vor Ort zu verstehen und Sprachbarrieren zu überwinden.
Aufgrund der Tatsache, dass sich die Konditionen rund um Privathaftpflichtversicherungen für das Ausland teilweise deutlich voneinander unterscheiden können, ist es wichtig, die verschiedenen Verträge miteinander zu vergleichen. Achte in diesem Zusammenhang nicht nur auf die Höhe der Beiträge, sondern auch auf den Versicherungsumfang und die jeweils angegebene Deckungssumme. Je besser die jeweilige Versicherung an deine individuellen Erwartungen und Reisegewohnheiten angepasst wurde, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass du dich im Schadensfall auf eine Übernahme der entsprechenden Kosten verlassen kannst.
Und übrigens: Für Schäden, die du bei anderen Personen im Ausland verursachst, kommt – zumindest bei kurzen Aufenthalten – in der Regel deine deutsche Haftpflichtversicherung auf. Das bedeutet, dass du dich in den meisten Fällen nicht um eine separate Zusatzversicherung kümmern musst. Dennoch ist es natürlich wichtig, genau das im Vorfeld abzuklären und im Zweifel nachzufragen.
Denn: Ausnahmen gibt es immer. Doch so unterschiedlich Versicherungsverträge auch sein mögen, haben sie eines gemeinsam: Dafür, dass dein Haftpflichtschutz auch wirklich im Ausland greift, ist es wichtig, dass du dich tatsächlich nur vorübergehend in einem anderen Land aufhältst. Das bedeutet, dass sich dein fester Wohnsitz weiterhin in Deutschland befinden muss. Solltest du dich länger im Ausland aufhalten, musst du frühzeitig in Erfahrung bringen, ob du deinen Versicherungsschutz gegebenenfalls erweitern musst.
Zusammengefasst werden die folgenden Kriterien/ Zusatzbausteine beim Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung für das Ausland relevant:
- die Dauer des Auslandsaufenthalts
- die Deckungssumme
- der passive Rechtsschutz
- die Übernahme von Mietsachschäden
- die Forderungsausfalldeckung, die nicht nur dann greift, wenn du selbst den betreffenden Schaden verursacht hast. Sie übernimmt in der Regel auch dann die Kosten, wenn jemand anderes dein Eigentum beschädigt hat.
- Kautionszahlungen, die sicherstellen sollen, dass du für denjenigen, bei dem du den betreffenden Schaden verursacht hast, noch „greifbar“ bist.
Welche Schäden übernimmt deine Haftpflichtversicherungen im Ausland?
Um die Basis dafür zu schaffen, dass du im Zusammenhang mit Haftpflichtversicherungen im Ausland auf der sicheren Seite bist, solltest du dich eingehend mit dem Umfang der jeweiligen Versicherung auseinandersetzen. Die folgenden Punkte helfen dir dabei, deine individuelle Situation korrekt einzuschätzen und so in Erfahrung zu bringen, ob du eventuell mit Hinblick auf einen umfassenden Versicherungsschutz „aufstocken“ solltest.
- Erkundige dich bei deinem Versicherer darüber, wie lange du dich im Ausland aufhalten darfst, um keine Einbußen mit Hinblick auf deinen Versicherungsschutz hinnehmen zu müssen. Dies gilt vor allem dann, wenn du beispielsweise über mehrere Semester im Ausland studieren wirst, dir ein Sabbatjahr gönnst oder aus einem anderen Grund länger als nur wenige Tage in einem anderen Land unterwegs bist. Gegebenenfalls musst du für einen vollumfänglichen Schutz eine Auslandshaftpflichtversicherung abschließen.
- Alle Versicherer haben auch den passiven Rechtsschutz in ihre Policen integriert. Von diesem kannst du dann profitieren, wenn im Zusammenhang mit dem entstandenen Schaden Fragen auftauchen. Möglicherweise vertrittst du (im Unterschied zur Gegenseite) die Auffassung, nicht der Verursacher zu sein? In diesem Fall könntest du – je nach Vertrag – davon profitieren, dass deine Haftpflichtversicherung für die anfallenden Gerichtskosten aufkommen wird.
- Je nachdem, in welchem Land der Schaden entstanden ist, kann es sein, dass du zur Zahlung einer Kaution verpflichtet wirst. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn der Versicherungsfall noch nicht komplett abgeschlossen ist. Mittlerweile gibt es zahlreiche Haftpflichtversicherungen, die besagte Kautionszahlungen (zumindest bis zu einer bestimmten Grenze) für dich übernehmen.
- Achte vor dem Abschluss seiner Haftpflichtversicherung darauf, dich für einen Anbieter zu entscheiden, der unter anderem auch Schäden abdeckt, die du versehentlich in einem Hotel oder Ferienhaus verursachst. Häufig werden Leistungen dieser Art unter den Begriff „Mietsachschäden“ zusammengefasst.
Aufgrund der Tatsache, dass zahlreiche Versicherer mittlerweile dazu übergegangen sind, individuelle Versicherungsverträge auf der Basis einzelner Bausteine anzubieten, hast du oft die Möglichkeit, dir dein ganz spezielles Paket zusammenzustellen.
Meist gilt, dass deine private Haftpflichtversicherung im Ausland genau die Schäden übernimmt, für die sie sich auch im Inland verantwortlich zeigt. Das bedeutet, dass du dich auf sie in den allermeisten Fällen im Zusammenhang mit Vermögens-, Personen- und Sachschäden verlassen kannst. Die meisten Versicherungsanbieter sind mittlerweile dazu übergegangen, die Deckungssumme für Schäden im Inland auch als Richtwert für die Basis von Schäden im Ausland heranzuziehen.
Vor allem dann, wenn im Zusammenhang mit Personenschäden Grenzen von mehreren Millionen überschritten werden, fragen sich viele Versicherungsnehmer, ob dies überhaupt nötig ist. Wer sich jedoch in der Vergangenheit einmal mit Unfällen, in die Menschen verwickelt waren und möglichen Schadensersatzforderungen auseinandergesetzt hat, erkennt schnell, dass es sich bei Deckungssummen von fünf Millionen Euro und mehr um realistische Werte handelt.
Diese Schäden werden nicht übernommen
So umfangreich der Versicherungsschutz einer Privathaftpflichtversicherung im Ausland auch ist: Es gibt einige Schäden, für die die Versicherer nicht aufkommen.
Im Zusammenhang mit den folgenden vier Szenarien springt deine Haftpflichtversicherung in der Regel nicht ein:
- Dein Haustier ist für einen Schaden an der Einrichtung des Hotels verantwortlich. Mit Hinblick auf eine entsprechende Absicherung ist es sinnvoll, sich nach den bereits erwähnten individuellen Paketen zu erkundigen. Viele Versicherer bieten heutzutage die Möglichkeit, eine separate Tierhaftpflichtversicherung abzuschließen, damit Schäden, die zum Beispiel von Hunden an der Einrichtung verursacht werden, auch abgedeckt sind.
- Du hast den Schaden, den du bei der Versicherung melden möchtest, absichtlich hervorgerufen. Bei dem entsprechenden Vorfall würde es sich nicht um ein unvorhergesehenes Ereignis oder um einen Unfall, sondern vielmehr um Vandalismus handeln. Und an dieser Stelle klinken sich die meisten Versicherer aus.
Generell gilt natürlich: Wenn du in einem anderen Land in einen Unfall verwickelt wurdest, musst du einige Punkte beachten. Weitere Infos findest du im Artikel „Unfall im Ausland – Richtiges Vorgehen in 8 Schritten“. Abgesehen hiervon lohnt es sich jedoch auch, einen Blick auf „Urlaub mit dem Auto: Tipps für das Reisen mit dem Pkw“ zu werfen.
Auswanderung oder Auslandssemester: Was gilt?
Wer beispielsweise als Student lediglich vorübergehend im Ausland lebt, weil er hier eines oder mehrere Semester absolvieren wird, sollte sich im Vorfeld darüber erkundigen, ob seine private Haftpflichtversicherung ausreicht. Die meisten Versicherer zeigen sich in diesem Zusammenhang sehr kulant und dehnen den Schutz der deutschen Haftpflichtversicherung auch auf das Ausland aus – solange ihre Kunden ihren festen Wohnsitz weiterhin in Deutschland haben.
Zudem existiert eine Sonderregelung, von der junge Menschen, die sich in ihrer ersten Ausbildung befinden, profitieren können. Sie brauchen meist keine eigene Haftpflichtversicherung, sondern sind über die Familienhaftpflicht ihre Eltern mitversichert.
Dennoch ist es auch hier wichtig, sich möglichst frühzeitig mit dem Versicherer in Verbindung zu setzen, um herauszufinden, ob besagte Familienversicherung gegebenenfalls um eine umfangreiche internationale Haftpflichtversicherung aufgestockt werden muss. Vor allem dann, wenn der Auslandsaufenthalt vergleichsweise lang ausfallen wird und die Studenten ihren Hauptwohnsitz in Deutschland – wenn auch nur über einen gewissen Zeitraum – aufgeben werden, kann es sein, dass es nötig wird, den bestehenden Vertrag zu ergänzen. Die gute Nachricht ist, dass sich viele Versicherer im Laufe der Zeit dazu entschlossen haben, auch mit Hinblick auf derartige Zusatzoptionen auf ein kundenfreundliches Preis-Leistungsverhältnis zu setzen. Wer dementsprechend feststellt, dass eine bestehende Versicherung nicht ausreicht, um den Schutz über mehrere Auslandssemester hinweg zu gewährleisten, muss sein Budget nicht zwangsläufig deutlich mehr belasten.
Haftplicht Ausland: So meldest du deinen Schaden korrekt
Die Schadensmeldung an eine Versicherung für einen Schaden, den du im Ausland verursacht hast, unterscheidet sich nicht von der, die du für Vorkommnisse innerhalb Deutschlands meldest. Das Vorgehen ist weitestgehend standardisiert. Die folgende Schritt-für-Schritt Anleitung hilft dir weiter:
- Zunächst ist es wichtig, den entstandenen Schaden zu dokumentieren. Hier hilft es, Handybilder aus verschiedenen Perspektiven anzufertigen.
- Achte auf jeden Fall darauf, im Gespräch mit deinem Unfallgegner keine Schuld Geständnisse zu machen. Bleibe ruhig und sachlich und denke daran, wichtige Daten, wie zum Beispiel Name, Kontaktmöglichkeiten und Adressen, auszutauschen. Dies gilt selbstverständlich auch dann, wenn Zeugen vor Ort sind, die den Unfallhergang beschreiben können. Auch sie solltest Du darum bitten, dir ihre Kontaktdaten zukommen zu lassen.
- Danach solltest du unmittelbar deinen Versicherer kontaktieren. Teile ihm mit, was passiert ist. Eine frühe Kontaktaufnahme deinerseits stellt sicher, dass der Fall schnell bearbeitet wird.
- Im Anschluss wird dir dein Versicherer ein Schreiben zukommen lassen. Fülle das Formular wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen aus. Wenn du dich an ein Detail nicht mehr genau erinnern kannst, erfinde nichts, sondern weise den Versicherer darauf hin, dass du leider nicht dazu in der Lage bist, die entsprechende Frage zu beantworten.
- Füge dem Formular die Bilder, die du gemacht hast, bei, um deine Aussagen im Idealfall zu untermauern.
Und übrigens: Wenn sich die Person, bei der du den betreffenden Schaden verursacht hast, sehr sicher ist, dass du der/die Alleinschuldige bist, kann es sein, dass du Rechnungen über Reparaturen erhältst. Diese solltest du auf keinen Fall zahlen, bevor nicht alles geklärt ist. Leite die Schreiben an deine zuständige Versicherung weiter. Sie wird sich um alles Weitere kümmern und dir sicherlich bestmöglich den Rücken freihalten.
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