Fenster auf bei Gewitter: Sicherheitsrisiken und Folgen für den Versicherungsschutz

Von Lisa 5 September, 2023
4 minutes
Fenster auf bei Gewitter

Für einige Leute ist ein Gewitter ein aufregendes Naturspektakel. Andere empfinden es als unangenehm und verstecken sich vorzugsweise zu Hause. In den eigenen vier Wänden scheint es am sichersten zu sein. Schließlich hat fast jedes Gebäude heutzutage einen Blitzableiter. Ist man zu Hause wirklich so sicher? Was ist, wenn man bei einem Gewitter das Fenster offen lässt?

Berechtigte Angst? Blitzeinschlag durch das offene Fenster

Ist es möglich, dass ein Blitz wirklich durch ein geöffnetes Fenster in die Wohnung einschlägt? Es gibt immer wieder Geschichten über Kugelblitze, die durch Fenster in Wohnungen gelangen. Die Idee dahinter ist, dass elektrische Ladung und Luftfeuchtigkeit durch das offene Fenster strömen und einen Blitz erzeugen. Ist das wirklich eine echte Gefahr? In Wirklichkeit handelt es sich hierbei um einen Mythos, für den es bisher keine überzeugenden Beweise gibt. Es wurde bisher kein solider Nachweis erbracht, dass Kugelblitze tatsächlich durch offene Fenster in Innenräume eindringen können.

Was ein Gewitter in der Wohnung anrichten kann

Ein Gewitter kommt selten allein. Starkregen oder kräftige Windböen sind oft ein Teil des Spektakels. In diesen Situationen sollte man sich genau überlegen, ob man das Fenster geöffnet lässt. Ein starker Windstoß kann Fenster oder Türen zuknallen lassen. Dabei kann Glas zu Bruch gehen.. Offene Fenster können auch bei starkem Regen dazu führen, dass Wasser in die Wohnung eindringt. Wände, Böden oder auch Einrichtungsgegenstände sind davon betroffen. Daher gilt: Bei einem Gewitter oder Unwetter unbedingt die Fenster schließen. Der Schaden muss allerdings nicht direkt in der Wohnung entstehen. In einigen Situationen kann er im Freien entstehen, manchmal sogar hunderte Meter entfernt. 

Das Öffnen der Fenster während eines Gewitters birgt das Risiko, dass persönliche Gegenstände im Haus durch eindringendes Wasser oder Sturmschäden beschädigt werden. Eine Gegenstandversicherung bietet Schutz für deine wertvollen Besitztümer, einschließlich Elektronik, Möbel und persönliche Gegenstände, und gewährleistet finanzielle Absicherung im Falle von Gewitterschäden, die durch offene Fenster verursacht werden könnten.

So kannst du deine Wohnung schützen

Selbst, wenn man sich innerhalb der Wohnung mit geschlossenen Fenstern befindet, ist man nicht zu 100% vor den Auswirkungen eines Gewitters geschützt. Wenn ein Blitz in der Nähe des Hauses einschlägt, beispielsweise in eine elektrische Leitung, kann dies zu Überspannungsschäden führen. Eine Überspannung kann sich auf eine Entfernung von bis zu zwei Kilometern ausbreiten und Schäden verursachen. Dies kann alle elektrischen Geräte wie WLAN-Router, Waschmaschinen, Küchengeräte und Telefone betreffen. Oftmals treten sogar Datenverluste aufgrund dieser Überspannungsschäden auf. Obwohl die meisten Geräte gegen geringfügige Spannungsschwankungen robust sind, können sie einem direkten Blitzeinschlag nicht standhalten. Während die Folgen eines Blitzes, der in einen Baum oder ein Gebäude einschlägt, sofort ersichtlich sind, wird oft erst später bemerkt, dass Geräte nach einem Neustart nicht mehr funktionieren. Es stellt sich die Frage, welches das richtige Verhalten bei Gewitter ist.

Es gibt einige Dinge, die du tun kannst um dich und deine Einrichtung zu schützen:

  • Schließe deine Fenster um Durchzug und Nässe zu vermeiden
  • Trenne so viele Geräte wie möglich vom Strom (Netzkabel ziehen, nicht nur ausschalten)
  • Entferne lose Gegenstände vom Balkon
  • Bei älteren Gebäuden ohne Blitzschutzsystem: Nicht duschen oder baden gehen und Abstand zur Heizung halten
Fenster auf bei Gewitter

Deswegen zahlt die Versicherung nicht

Ist ein Schaden durch ein geöffnetes Fenster bei Gewitter entstanden, stellt sich die Frage, wer dafür aufkommt. Dabei kommt es auf die Situation und die Schadensart an.

  • Schlägt der Blitz direkt in das Haus ein, kommt die Gebäudeversicherung für den Gebäudeschaden auf
  • Bei Überspannung, Kurzschluss oder Überstrom benötigt man als Eigentümer eine zusätzliche Klausel in der Gebäudeversicherung, die sogenannte Überspannungsklausel
  • Ähnliches gilt für die Hausratversicherung. Hier stellt sich jedoch die Frage, wie z.B. Regen an das Mobiliar gekommen ist. Wurde das Fenster bei einem Unwetter wissentlich offen gelassen, kann dies als grob fahrlässig gesehen werden. Die Versicherung übernimmt den Schaden nicht. Gleiches gilt für Gegenstände, die draußen auf einem Balkon standen.
  • Bei Unwetterschäden und Hausratversicherung stellt sich immer die Frage des Zustandekommens. Im Normalfall ist es nicht möglich, dass Regen an die Einrichtungsgegenstände gelangt. Es sei denn, der Defekt liegt am Gebäude oder an Fahrlässigkeit des Mieters oder der Mieterin. Die Schuldfrage kann in solchen Fällen relativ schwierig sein.
  • Bei unverschuldeten Unwetterschäden innerhalb des Gebäudes (z.B. gefluteter Keller) gilt auch für die Hausratversicherung: Eine Zusatzklausel gegen Elementarschäden deckt solche Schäden ab. Zusatzklauseln braucht man auch für Gegenstände, die sich im Garten befinden.
  • Überspannungsschäden an privaten Elektrogeräten: Die Hausratversicherung muss eine Überspannungsklausel enthalten, damit sie indirekte Schäden durch Gewitter bezahlt.

Achte auf diese Klausel in deiner Versicherung

Versicherungen setzen immer voraus, dass Versicherungsnehmer:innen ihr Möglichstes tun, um Schäden zu vermeiden oder zu minimieren. Nicht immer ist das umsetzbar. Ist trotz aller Bemühungen ein Defekt durch Gewitter oder Unwetter entstanden, ist es wichtig, diesen so schnell wie möglich zu melden und die Situation mit Bildern festzuhalten. Ist der Schaden auf Fahrlässigkeit zurückzuführen, beispielsweise durch ein geöffnetes Fenster während eines Gewitters, kann es schwierig sein, Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Für unverschuldete Schäden gilt sowohl für Mieter als auch Eigentümer die selbe Empfehlung:

  • Achte auf die Elementarschadenklausel und die Überspannungsklausel in der Gebäude- und Hausratversicherung. In beiden Fällen handelt es sich um Situationen, die unverschuldet eintreten können und ohne die entsprechende Police nicht bezahlt werden. Es lohnt sich, diese Klauseln miteinzubeziehen, denn die Natur ist unberechenbar. 

 

Bildnachweise:
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