Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Von Julia Schäfer 24 März, 2023
4 minutes
Kraftfahrtbundesamt

Beim Kraftfahrtbundesamt (KBA), handelt es sich um eine deutsche Bundesoberbehörde, die ihren Sitz in Flensburg hat. Sie untersteht dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Unter Umständen bist du mit dem Kürzel „KBA“ in der Vergangenheit schon einmal im Rahmen eines Fahrzeugwechsels konfrontiert worden.

Vielleicht haben auch Recherchen rund um das Thema Auto online Kaufen oder das Interesse an Chiptuning mit TÜV-Teilegutachten dazu geführt, dass du einiges über das Kraftfahrt-Bundesamt gelesen hast. Immerhin gehört es zu den Hauptaufgaben des KBA, sich um die Typprüfung und -genehmigung von Fahrzeugteilen und Fahrzeugen zu kümmern. Die verschiedenen Aufgabenbereiche sind dementsprechend eng mit Dekra, TÜV und Co. verbunden.

Oder anders: Fahrzeuge und -teile, die hier nicht „freigegeben“ wurden, dürfen auch nicht auf der Straße unterwegs sein. Aber: Die Aufgaben des Kraftfahrt-Bundesamtes sind weitaus umfangreicher, als es im ersten Moment den Anschein haben mag.

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Wofür ist das Kraftfahrtbundesamt zuständig?

Die Aufgaben des KBA sind breitgefächert. Die Behörde kümmert sich unter anderem um folgende Bereiche:

  • Typgenehmigung und Typprüfung von Fahrzeugen und -teilen, die im Verkehr zugelassen werden sollen
  • Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen und technischen Diensten, die für die Prüfung der entsprechenden Fahrzeugen und -teilen eine wichtige Rolle spielen
  • Qualitätssicherung von Fahrzeugen und -teilen
  • Führen des Fahreignungsregisters, des zentralen Fahrzeugregisters, des zentralen Fahrerlaubnisregisters, des zentralen Fahrtenschreiberkartenregisters und des Infrastrukturabgaberegisters.

Zudem ist das KBA Ansprechpartner für Rückrufe im Bereich Automobile, wenn Widersprüche zum Geräte- und Produktionssicherheitsgesetz bestehen.

Kraftfahrtbundesamt

Geschichte und Entstehung des KBA

Früher wurden die Aufgaben, um die sich heute das KBA kümmert, von drei unterschiedlichen Behörden übernommen. So wurde im Jahr 1910 im Berliner Polizeipräsidium eine sogenannte Sammelstelle über Führer:innen von Kraftfahrzeugen ins Leben gerufen. Hier wurde erfasst, wer seinen Führerschein gemacht hat und wem sein Führerschein entzogen wurde. Seit 1945 befand sich diese Behörde in Bielefeld.

Mitte der 1930er Jahre wurde eine Sammelstelle für Nachrichten über Kraftfahrzeuge gegründet. Wie die Bezeichnung schon sagt, wurden hier alle deutschen, zugelassenen Fahrzeuge gemeldet. Wer ein neues Auto anmelden wollte, war hier genau richtig.

Ein paar Jahre später entstand die Reichsstelle für Typprüfung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen. Die Mitarbeiter:innen vor Ort kümmerten sich darum, dass einheitliche Begutachtungen von Fahrzeugen und -teilen durchgeführt wurden und so die Sicherheit auf der Straße gesteigert werden konnte.

Im Jahr 1951 wurden dann alle drei Behörden zusammengelegt. Das Kraftfahr-Bundesamt, wie sich die Behörde fortan nannte, zog nach Flensburg. Im Laufe der Zeit wurden KBA-Gutachten, KBA-Papiere und Co. in einer Datenbank eingetragen. Vorgänge wurden immer digitaler. Die Speicherung der „Verkehrssünder“ wurde komfortabler und es war schnell ersichtlich, wer zum Beispiel einen Unfall bei abgelaufenem TÜV  verursacht hat.

Heute arbeiten mehr als 1.000 Menschen beim KBA. Es erfreut sich eines derart hohen Bekanntheitsgrades, dass es in verschiedenen Reiseführern sogar als „Sehenswürdigkeit“ angegeben wird. Und wenn es dich „einfach nur mal so“ interessiert, wie viele Punkte du eigentlich schon gesammelt hast, kannst du – auf Antrag – die entsprechenden Infos über das Fahreignungsregister anfordern. 

Besondere Befugnisse des Kraftfahrtbundesamtes

Der Faktor Sicherheit spielt mit Hinblick auf die Aufgaben des Kraftfahrtbundesamtes eine besonders wichtige Rolle. Klar: Wenn bei Fahrzeugen, die zugelassen werden, ein Mangel vorherrscht, kann dies mitunter schlimmer Folgen haben. Über das sogenannte Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist festgelegt, dass das KBA dazu befugt ist, bei Bedarf entsprechend einzugreifen.

In den meisten Fällen sprechen die Verantwortlichen öffentliche Warnungen aus. Manchmal leiten sie jedoch eine Rückrufaktion ein. Ist Gefahr im Verzug, unterliegt dem KBA sogar die Berechtigung, die entsprechenden Fahrzeuge bzw. -teile sicherzustellen oder gar zu zerstören.

Der Vollständigkeit sei an dieser Stelle jedoch erwähnt, dass das KBA dem betreffenden Hersteller im Vorfeld die Möglichkeit geben muss, einzugreifen und die Gefahr zu beseitigen. Erst dann, wenn dieser nicht reagiert, kommt das KBA zum Zug. Letztendlich auch aufgrund des Risikos eines hohen Imageverlustes zeigen sich die meisten Hersteller hier in der Regel sehr kooperativ. Hast du ein Modell mit Mängeln gekauft, nimmt der betroffene Hersteller mit großer Wahrscheinlichkeit Kontakt zu dir auf. In diesem Fall wirst du gebeten, eine Vertragswerkstatt aufzusuchen. Hier kann dann der entsprechende Fehler behoben werden.

Aufgabe des KBA ist es jedoch auch, weitere Entwicklungen zu kontrollieren. Der Hersteller ist in der Pflicht, eine entsprechende Rückmeldung an die Behörde zu geben. Wenn du dich als Fahrzeughalter:in dazu entschließt, auf einen Besuch in der Werkstatt zu verzichten, bekommst du aller Wahrscheinlichkeit noch einmal Post vom KBA. Wenn du dann immer noch nicht reagierst, kann dein Auto zwangsstillgelegt werden.

Immerhin musst du dir bezüglich der Finanzierung des Austauschs des monierten Teils keine Sorgen machen. Denn: In den meisten Fällen übernimmt der betreffende Hersteller die Kosten.

Bildnachweise:
Headerbild: ©AdobeStock_374975748 ; hkama
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