Vormundschaft

Von Julia Schäfer 16 Oktober, 2023
4 minutes

Selbstständig werden, eigene Entscheidungen treffen und Verantwortung für das eigene Leben übernehmen. All das sind Ziele, die wir im Laufe unserer Entwicklung anstreben. Doch nicht jeder hat das Glück, in einem strukturierten Umfeld aufzuwachsen, das diese Persönlichkeitsentfaltung zulässt. In vielen Fällen sind Kinder und Jugendliche auf die Unterstützung sowie die Fürsorge von Erwachsenen angewiesen. Vor allem dann, wenn es um wichtige Lebensentscheidungen geht. Hier kommt die sogenannte Vormundschaft ins Spiel. Hierbei handelt es sich um ein rechtliches Konzept, das in den unterschiedlichsten Situationen zum Tragen kommt. Es soll in erster Linie dazu dienen, das Wohlergehen und die Rechte von Minderjährigen zu wahren. Doch was versteht man unter einer Vormundschaft? Wie und für wen kann man eine Vormundschaft beantragen? Näheres dazu in unserem folgenden Beitrag.

Was ist eine Vormundschaft?

Unter der sogenannten Vormundschaft versteht man die gesetzlich geregelte, rechtliche Fürsorge für heranwachsende, unmündige sowie geschäftsunfähige Personen. Hier spricht man häufig auch von Mündel, also Personen, die unter einer Vormundschaft stehen. Wichtig zu wissen ist, dass es die Vormundschaft hierzulande nur für Kinder gibt, die noch nicht volljährig sind.

Eltern haben die Möglichkeit, ihre Vormundschaft abzugeben. Vorausgesetzt sie können die Fürsorge für ihre Kinder gemäß den Paragraphen 1626 und 1632 des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht mehr leisten. Die Gründe hierfür reichen von Krankheit über Unfall bis hin zu zahlreichen anderen Auslösern. Ebenso kann eine Vormundschaft für Kinder auch dann nötig sein, wenn beide Elternteile verstorben sind. Oder aber beide Eltern die Berechtigung zur gesetzlichen Vertretung ihres Kindes verlieren. Zudem benötigen auch Findelkinder, deren Familienstand nicht mehr zu ermitteln ist, dringend einen Vormund. Nicht zu vergessen ist, dass auch das Jugendamt die Möglichkeit hat, eine bestimmte Art von Vormundschaft anzuordnen. Die sogenannte Amtsvormundschaft. Diese Vormundschaft greift beispielsweise für Kinder minderjähriger Eltern.

Wichtig zu wissen: Bis 1992 konnte man eine Vormundschaft auch im Pflegefall beantragen. Doch das ist nicht mehr so. Möchtest du also eine Vormundschaft für deine Eltern beantragen, da diese aufgrund von Demenz oder anderen Erkrankungen geschäftsunfähig sind, musst du stattdessen einen Antrag auf gesetzliche Betreuung stellen.

Die Rolle eines Vormunds: Schutz für Minderjährige

Die Rolle eines Vormunds ist von entscheidender Bedeutung, denn hier geht es um den Schutz von Minderjährigen. Als Vormund wird einer Person das Vertrauen und die Verantwortung übertragen, dass Wohl sowie die Interessen eines Kindes zu vertreten. Dann, wenn die leiblichen Eltern aus verschiedenen Gründen dazu nicht in der Lage sind. Hier sind einige der wichtigsten Aspekte der Rolle eines Vormunds:

Wohl des Kindes gewährleisten: Die oberste Priorität eines Vormunds ist es, das körperliche, emotionale und mentale Wohl des Kindes zu gewährleisten. Das bedeutet, sicherzustellen, dass das Kind eine sichere und unterstützende Umgebung hat. Angemessene Bildung und medizinische Versorgung erhält und vor jeglicher Form von Missbrauch oder Vernachlässigung geschützt wird.

Rechtliche Vertretung: Ebenso übernimmt der Vormund die rechtliche Vertretung des Kindes und handelt in dessen besten Interessen. Dies beinhaltet die Wahrnehmung von Entscheidungen bezüglich der Bildung, der Gesundheitsfürsorge und anderer wichtiger Lebensaspekte des Kindes.

Vermögensverwaltung: Verfügt das Kind über Vermögenswerte, so ist der Vormund für deren Verwaltung und Nutzung zum Wohl des Kindes verantwortlich. Dies schließt die Sicherung von Vermögenswerten, die sorgfältige Budgetierung sowie Investition ein, um sicherzustellen, dass das Kind finanziell unterstützt wird.

Wie wird man Vormund? Verantwortlichkeiten und Pflichten

Vorab gilt zu wissen, dass es in Deutschland keine Möglichkeit gibt, eine Vormundschaft auf Antrag zu erhalten. Das liegt am geltenden Vormundschaftsrecht. Dieses schließt es gänzlich aus, eine Vormundschaft zu beantragen. Möchtest du also die Vormundschaft für ein minderjähriges Kind übernehmen, kannst du dich hierfür lediglich zur Verfügung stellen. Am Ende trifft jedoch das Familiengericht die finale Entscheidung. Und wurdest du vom Familiengericht tatsächlich zum Vormund bestimmt, so musst du diese Aufgabe mit sämtlichen Verantwortlichkeiten sowie Pflichten wahrnehmen. Andernfalls droht dir ein gerichtliches Zwangsgeld. Denn eine straffreie Ablehnung der Vormundschaft ist gemäß Paragraph 1786 des BGB nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich.

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