Verwarnungsgeld
Viele Autofahrer:innen müssen im Laufe ihres Lebens mindestens einmal ein Verwarnungsgeld zahlen. Wenn du eine Ordnungswidrigkeit begangen hast und wissen möchtest, welche Strafe dich erwartet: Dann kannst du einen Blick in den Bußgeldkatalog werfen. So kannst du auch herausfinden, ob es bei einem Verwarnungsgeld bleibt. Oder ob du vielleicht mit Punkten in Flensburg rechnen musst.
Was ist ein Verwarnungsgeld?
Bei einem Verwarnungsgeld handelt es sich um eine vergleichsweise niedrige Geldbuße, die bei geringfügigen Vergehen verhängt wird. Es versteht sich von selbst, dass dir etwa beim Fahren ohne Fahrerlaubnis höhere Strafen drohen. Ebenso beim Handy am Steuer oder bei Fahrerflucht. Ein typisches Beispiel für einen Verstoß, der ein Verwarnungsgeld nach sich zieht, ist die Lichthupe benutzen, wenn du diese nicht benutzen darfst
Verwarnung versus Bußgeld – wo liegt der Unterschied?
Beim Verwarnungsgeld handelt es sich um eine Geldbuße. Sie erwartet dich dann, wenn du eine Ordnungswidrigkeit begangen hast. Es gibt einige Unterschiede zwischen einem Verwarnungs- und einem Bußgeld.
Diese zeigen sich vor allem in:
- der Höhe: Für das Verwarnungsgeld gilt ein Maximum von 55 Euro. Wenn die betreffende Summe höher ist, spricht man von einem Bußgeld.
- den Gebühren: Beim Verwarngeld zahlst du keine weiteren Gebühren, sondern nur die festgesetzte Summe.
- der Zahlungsfrist: Um das Verwarngeld zu zahlen, bleibt dir – im Vergleich zum Bußgeld – weniger Zeit. Strafzettel dieser Art musst du binnen einer Woche begleichen.
- der Möglichkeit eines Einspruchs: Gegen eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld kannst du keinen Einspruch einlegen. Du bist der Meinung, im Recht zu sein? In diesem Fall zahlst du das Verwarngeld nicht und wartest stattdessen, bis dir ein Bescheid zugestellt wird. Gegen diesen kannst du dann Einspruch erheben.
Übrigens: Es gibt auch Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld.
Die Verwarnung bei mehreren kleinen Ordnungswidrigkeiten
- 2 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) legt fest, welche Vorgaben mit Hinblick auf den Umgang mit mehreren kleinen Ordnungswidrigkeiten gelten. Wenn du zum Beispiel mehrere „kleine Verstöße“ begangen hast: Dann wird dennoch nur ein Verwarnungsgeld erhoben – und zwar das höchste.
Wenn geringfügige Ordnungswidrigkeiten jedoch auf mehreren einzelnen Handlungen basieren, werden wiederrum die einzelnen Verstöße gewertet. Hier musst du dann meistens noch mehr zahlen.
So sieht das Verfahren bei einem Verwarnungsgeld aus
Wenn du dich dazu entscheidest, deiner Verwarnung nicht zuzustimmen, folgt ein Verfahren. Du musst einen Anhörungsbogen ausfüllen oder dich bei der örtlichen Polizei melden. Hier erläuterst du deine Sicht auf die Dinge. Es kann durchaus sinnvoll sein, spätestens jetzt einen Anwalt zu kontaktieren, der dich berät.
Danach folgt der Bußgeldbescheid. Gegen diesen kannst du binnen zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch erheben. Wenn die Verwaltungsbehörde diesem nicht stattgibt, kann sich die Staatsanwaltschaft immer noch dazu entscheiden, das Verfahren einzustellen. Sollte dies nicht der Fall sein, folgt die öffentliche Hauptverhandlung. Wenn du gegen die Entscheidung des Gerichts erneut Einspruch erheben möchtest, ist das Oberlandesgericht dein Ansprechpartner. Dieses befasst sich mit dem Bereich der Bußgeldverfahren.
Ist eine Anhörung bei schriftlicher Verwarnung notwendig?
Nein. Bei einer Verwarnung braucht es nicht zwingend eine vorherige Anhörung. Ein klassisches Beispiel: Du hast im Halteverbot geparkt und sollst ein Verwarnungsgeld für das Parken zahlen. In diesem Fall bekommst du den entsprechenden Bescheid, ohne dass du einen Anhörungsbogen ausfüllen musst. Der Verwarnungsgeldbescheid stellt in diesem Fall gleichzeitig den Anhörungsbogen dar.
Verwarnungsgeld – zahlen oder nicht zahlen?
Du hast ein Verwarnungsgeld wegen zu hoher Geschwindigkeit erhalten und möchtest dieses nicht zahlen? Im Verwarngeld-Schreiben findest du alle Infos, die du brauchst, um die Folgen des Nicht-Zahlens abzuschätzen. In jedem Fall wird im nächsten Schritt das Bußgeldverfahren gegen dich eröffnet. Eine zusätzliche Anhörung gibt es nicht. Wenn du das Verwarnungsgeld nicht zahlst, erhöht sich die zu zahlende Summe um mindestens 28,50 Euro. Hierbei handelt es sich um Verwaltungsgebühren und Auslagen.
Beachte, dass bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Prozesskosten entstehen können. Ist dein Einspruch nicht stattgegeben, kann es gut sein, dass die Angelegenheit sehr teuer für dich wird. Wenn du dich also dazu entschließt, das Bußgeld nicht zu zahlen: Dann solltest du dir in deiner Sache sehr sicher sein.
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