Untermieter

Von Julia Schäfer 28 April, 2023
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Vielleicht hast du aktuell Probleme damit, deine Miete zu zahlen? Oder möglicherweise weißt du, dass du in den kommenden Wochen nicht zuhause bist und befindest dich auf der Suche nach einer zusätzlichen Einnahmequelle? In beiden Fällen klingt eine Untervermietung deiner Wohnung (oder einzelner Räume) verlockend.

Genau das ist jedoch nicht immer erlaubt. Eine Frage, die dabei eine wichtige Rolle spielt, ist, ob du in einem verwandtschaftlichen Verhältnis mit deinem möglichen Untermieter stehst. In anderen Fällen ist es wichtig, dass du dir im Vorfeld die Genehmigung zur Untervermietung bei deinem/deiner Vermieter:in einholst. Achte zudem darauf, dass dein Versicherungsschutz durch den Untermieter nicht gefährdet wird.

Wer gilt als Untermieter?

Untermiete liegt dann vor, wenn Haus oder Wohnung oder ein Teil davon gegen Geld einer weiteren Person überlassen wird. Wenn du deine Wohnung beispielsweise zur Untervermietung inserierst oder Bekannte bei dir einziehen, musst du vorher deine:n Vermieter:in um Erlaubnis fragen. Ansonsten riskierst du eine fristlose Kündigung.

Die gute Nachricht ist jedoch, dass dein:e Lebenspartner:in der Regel ohne Probleme bei dir einziehen darf. Auch dann, wenn ihr nicht verheiratet seid. In diesem Fall ist von gesetzlicher Seite aus von einer Gebrauchsüberlassung und nicht von einer Untervermietung die Rede. Nicht vergessen: Dennoch solltest du deine:n Vermieter:in darüber in Kenntnis setzen.

Zusammengefasst: Untermieter können dir dabei helfen, deine Haushaltskasse aufzufüllen, müssen jedoch vom/von der Vermieter:in genehmigt werden. Weigert sich diese:r, steht es dir zu, das Mietverhältnis zu kündigen. Einen Anspruch auf die Erlaubnis hast du, wenn du nachweisen kannst, dass die Untermiete nicht zu einer übermäßigen Abnutzung führt.

Tipp: Als Untermieter bist du selbst dafür verantwortlich, dass für deinen Hausrat ein Versicherungsschutz besteht und deine Wertsachen versichert sind. Mit unserer Gegenstandsversicherung sicherst du dich optimal gegen Diebstahl oder Verlust deiner persönlichen Gegenstände ab.

Untervermietung: Wann ist sie erlaubt?

Eine Untervermietung ist erlaubt, insofern  der/die Hauptmieter:in ein berechtigtes Interesse daran hat. Eine Erlaubnis seitens Vermieter wird dennoch benötigt. Dieser muss seine Zustimmung zur Untervermietung geben. Lehnt er ab, hast du als Mieter ein Sonderkündigungsrecht.

Untervermietung der gesamten Wohnung

Auch die Frage „Soll die komplette Wohnung oder nur ein Teil untervermietet werden?“ bestimmt, ob der/die Vermieter:in sein Veto einlegen kann.

Für eine Untervermietung der gesamten Wohnung gilt, dass der/die Vermieter:in durchaus berechtigt ist, „nein“ zu sagen.

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Untervermietung einzelner Räume

Die Untervermietung einzelner Räume stellt eine Ausnahme dar. Das bedeutet: Sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, kannst du vom Vermieter:in sogar verlangen, dass dieser der Untervermietung zustimmt. Informieren musst du ihn dennoch. Die Gründe, die du aufführst, können sowohl wirtschaftlich als auch persönlich sein.

Ein typisches Beispiel: Ein Paar hat sich getrennt und nun bleibt der Mann in der großen und teuren Wohnung zurück. Er ist nicht dazu in der Lage, allein die Miete zu zahlen und befindet sich nun auf der Suche nach einem Untermieter. Ansonsten könnte er sich die Mietzahlungen nicht mehr leisten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Grund für die Suche nach einem Untermieter NACH dem Unterzeichnen des Mietvertrages aufgetreten sein muss.

Untermieter: Rechte und Pflichten

Untermieter haben im Prinzip dieselben Rechte und dieselben Pflichten wie Hauptmieter. Auch von ihnen kannst du beispielsweise Kaution oder eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen. Und natürlich kannst du einem Untermieter (unter der Berücksichtigung der entsprechenden Fristen) auch kündigen.

Parallel dazu profitiert der Untermieter von den folgenden Rechten:

  • Die Räumlichkeiten müssen in vertragsgemäßem Zustand sein. Bei Mängeln ist der/die Hauptmieter:in der erste/die erste Ansprechpartner:in.
  • Eine Kündigung der Untermiete darf nicht ohne berechtigten Grund ausgesprochen werden.
  • Erhält der/die Hauptmieter:in seine Kündigung, weil er seine Miete nicht an den Vermieter gezahlt hat, muss er die Kosten, die dem Untervermieter in diesem Zusammenhang entstanden sind, ersetzen. Natürlich nur dann, wenn dieser auch seinen Teil gezahlt hat.

Gleichzeitig ist es als Untermieter deine Pflicht, deine Miete pünktlich an den/die Hauptmieter:in zu zahlen. Du darfst nur deine angemieteten Räume und die gemeinsamen Wohnräume betreten. Am besten setzt du einen Mietvertrag auf. Somit kannst du vielen Diskussionen und Missverständnissen von Vornherein vorbeugen. Zudem ist es – sowohl als Haupt- als auch als Untermieter – sinnvoll, sich mit der Frage „Welche Versicherung braucht man als Mieter?“  auseinanderzusetzen. Gegebenenfalls musst du als Hauptmieter:in auch eine neue Hausrat Wertermittlung durchführen. Und auch, wenn bei einer privaten Haftpflichtversicherung keine Versicherungspflicht besteht, ist es natürlich beruhigender, wenn dein Untermieter eine solche vorweisen kann. So bleibst du nicht auf den Schäden, die er oder sie gegebenenfalls in deiner Wohnung verursacht, sitzen.

Bildnachweise:
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