Teilschaden

Von Annalena B. 19 September, 2024
4 minutes
Teilschaden, Auto mit eingedelltem Front-Teil

Wenn du einen Unfall hattest, bewertet die Versicherung den Schaden. Dabei werden verschiedene Ausmaße unterschieden. Eine Einstufung ist der Teilschaden. Aber was bedeutet das für die Beseitigung des Schadens und die Zahlung durch die Versicherung?

Teil -, Total-, oder Vollschaden?

Um zu verstehen, was ein Teilschaden ist, musst du auch die Begriffe Totalschaden und Vollschaden kennen. Die Begriffe sind im allgemeinen Schadensersatzrecht und in der Sachversicherung gebräuchlich. Dahingegen ist er nicht im Versicherungsvertragsgesetz zu finden.

Generell bezeichnet der Begriff Teilschaden einen Schadenfall, bei dem die versicherte Sache noch repariert werden kann und sich die Instandsetzung finanziell lohnt. Das gilt dann, wenn alle Kosten unter dem Wiederbeschaffungswert liegen. Zu den Kosten gehören die eigentlichen Reparaturkosten, aber auch die Kosten für die Bewertung des Schadens inklusive weiterer Kosten. Der Wiederbeschaffungswert steht für die Kosten, die eine erneuter Kauf eines Gegenstandes im Zustand wie kurz vor dem Schadensfall verursachen würde.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Kosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Dann rechnet sich die Reparatur nicht mehr. Ein echter oder technischer Totalschaden ist dagegen ein Schadensfall, der eine Reparatur nicht mehr möglich macht. Versicherungsrechtlich gilt auch ein Verlust als Totalschaden.

Der Begriff Teilschaden kann auch benutzt werden, wenn mehrere Sachen in den Schadensfall einbezogen sind. Dann ist nur ein Teil der Gegenstände zerstört. Diese haben dann meist einen Totalschaden erlitten und können nicht repariert werden. Hier steht der Vollschaden als Gegenbegriff. Er bezeichnet die Zerstörung aller Gegenstände der Menge.

Teilschäden können schnell teuer werden und dich in eine unangenehme finanzielle Lage bringen. Mit unserer Reparaturkostenversicherung bist du auf der sicheren Seite! Fordere jetzt dein persönliches Angebot an – für mehr Sicherheit und weniger Stress!

Vorsicht vor der Unterversicherung

Ein wichtiger Begriff bei jeder Versicherung ist die Versicherungssumme. Wenn möglich, sollte sie den Wert der versicherten Sache komplett abdecken. Liegt die Versicherungssumme jedoch unter diesem Wert, liegt eine Unterversicherung vor. In diesem Fall übernimmt die Versicherung im Schadenfall nicht alle Kosten. Den Rest musst du dann selbst übernehmen. Tritt ein Schadenfall ein, prüft die Versicherung, wie sich der Wert des Versicherungsgegenstandes im Vergleich zur Versicherungssumme verhält.

Damit das nicht passiert, kann ein sogenannter Unterversicherungsverzicht im Vertrag festgehalten werden. Diese Klausel legt fest, dass die Versicherung die Unterversicherung bis zur vereinbarten Versicherungssumme nicht prüft. Damit garantiert die Versicherung einen vollen Schadenersatz bis zur Versicherungssumme und eine Vorsorge.

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