Schuldanteil
Was bedeutet Schuldanteil?
Der Anteil an Verschulden des Unfalls besagt, wie hoch die jeweilige Mitschuld oder Teilschuld ausfällt. Es handelt sich dabei um eine prozentuale Beteiligung, die die Kfz-Versicherung trägt. Da die Schuld im Schadenfall selten offensichtlich ist, helfen die Polizei und Sachverständige dabei, die anteilige Schuld aufzuklären.
Den Schuldanteil nach dem Unfall ermitteln
Wie läuft die Schadensregulierung nach einem Unfall ab? Diese Frage beschäftigt die Beteiligten spätestens dann, wenn die Unfallstelle gesichert und die Geschädigten versorgt sind. Die Grundlage dafür ist es, nach dem Unfall die Schuldfrage zu klären. Ist der Anteil einmal definiert, übernimmt die Kfz-Versicherung die festgelegten Kosten, jeweils nach deren Zuständigkeitsbereich.
- Damit die Sachverständigen klären können, wer für den Unfall verantwortlich ist, sollten die Fahrzeuge stehen bleiben, wo sie sind.
- Ebenfalls hilfreich sind eindeutige Fotografien. Personen sollten nicht nur ihr Fahrzeug fotografieren, sondern auch die Unfallstelle und Schäden am gegnerischen Kfz.
- Alle Informationen, die den Sachverständigen vorliegen, helfen ihnen dabei, die Frage nach der Schuld aufzuklären.
Das Schadensgutachten
Ein Schadensgutachten ist ein wichtiger Bestandteil bei der Ermittlung des Schuldanteils. Es wird von einem Sachverständigen erstellt, der den Unfallschaden professionell begutachtet. Das Gutachten enthält eine detaillierte Auflistung der entstandenen Schäden, die Schadenshöhe und eine Einschätzung zur Schuldfrage. Die Versicherungen nutzen das Schadensgutachten als Grundlage für die Schadensregulierung.
Beispiele: Wie der Schuldanteil aussehen kann
Es ist nicht immer sofort ersichtlich, wer tatsächlich an einem Autounfall schuld ist. In vielen Fällen erhält die betroffene Person eine Mitschuld.
Keine Schuld tragen
Ist jemand eindeutig unschuldig am Unfall? Dann trägt diese Person keine Schuld, und die gegnerische Versicherung übernimmt die Kosten. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das ordnungsgemäß geparkte Fahrzeug von einem Dritten angerempelt wird.
Beide Parteien haben Schuld
Die Schuld liegt nicht immer zu 100 Prozent beim Unfallgegner. Identifizieren die Sachverständigen mehrere Unfallverursacher, haben beide Parteien Schuld.
- Fahren zwei Autos rückwärts und verursachen dadurch einen Unfall, müssen beide Seiten die Kosten tragen. Selbst an unübersichtlichen Stellen gilt beim Rückwärtsfahren eine erhöhte Sorgfaltspflicht.
- In der Nähe einer Bar, Kneipe oder einer Großveranstaltung muss man ebenfalls vorsichtig sein. Selbst wenn Personen grob fahrlässig einen Unfall verursachen – an bestimmten Stellen muss man aufmerksamer fahren.
- Ist jemand deutlich zu schnell unterwegs? Gerät die Person mit einem zu hohen Tempo in einen Unfall, trägt sie eine Teilschuld am Unfallgeschehen. In der Regel fordert die Versicherung, dass die Person sich an der Kostenübernahme beteiligt.
Alleinige Schuld tragen
Obwohl in vielen Fällen beide Parteien die Schuld tragen, gibt es auch Situationen, in denen eine Person alleine verantwortlich ist.
- Öffnet jemand die Autotür, um aus- oder einzusteigen? Kommt es durch Unachtsamkeit zu einem Unfall, trifft diese Person im Regelfall die Alleinschuld.
- Auch beim Stau auf der Autobahn darf man nicht auf dem Seitenstreifen fahren, um die stehenden Autos zu umgehen. Hält man sich nicht daran, ist man ebenfalls allein schuld, sollte es dabei zum Verkehrsunfall kommen.
Schuldanteil beim Auffahrunfall – eine komplexe Frage
Den Anteil der eigenen Schuld am Auffahrunfall zu bestimmen, ist nicht einfach. Deshalb stellt sich für die betroffene Person regelmäßig die Frage: Wer klärt die Schuldfrage bei einem solchen Verkehrsunfall?
Eine wichtige Grundlage ist der Unfallbericht. Die Versicherung entnimmt ihm alle grundlegenden Informationen. Ergänzt wird er im Idealfall um die Beweisaufnahme durch die Polizei. Diese sollte dazu in der Lage sein, die Frage nach der Schuld zu klären. Allerdings gibt es auch Situationen, in denen die Polizei nicht weiterhelfen kann. Um den Schuldigen zweifelsfrei zu bestimmen, zieht man am besten einen Sachverständigen hinzu. Dieser kümmert sich um eine professionelle Unfallrekonstruktion und kann anhand der Schäden erkennen, was passiert ist.
Tipp: Die Schuld erst einmal nicht anerkennen
Kommt es zu einem Unfall, reagieren viele Menschen mit Panik. Trotzdem sollte man darauf verzichten, die Schuld direkt anzuerkennen. Selbst wenn eine Mitschuld besteht, ist der Schuldanteil selten im Vorfeld absehbar. Besser ist es, wenn man sich auf die Klärung durch die Polizei, den Sachverständigen oder die Versicherung verlässt.
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