Mitschuld

Von John Smith 25 März, 2022
4 minutes
Mitschuld, Grünes und blaues Strichmännchen haben einen Verkehrsunfall und sind verärgert

Mitschuld

Die Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall aufzuklären ist nicht immer einfach. Während in manchen Fällen ein/eine bestimmte/r Unfallverursacher/-verursacherin offensichtlich ist, können in anderen Situationen mehrere Parteien involviert sein. In solchen Situationen spricht man von einer Mitschuld oder Teilschuld.

Was versteht man unter Mitschuld?

Unter einer Mitschuld am Verkehrsunfall versteht man also, dass du einen Teil der Schuld am Schadenfall hast. Der Grund ist oft ein fehlerhaftes Verhalten im Straßenverkehr, das zur Entstehung des Unfalls beiträgt. Dazu musst du nicht grob fahrlässig handeln – es reichen bereits kleine Verfehlungen aus. Wie hoch dein Mitverschulden ausfällt, ist ein komplexes Thema, das aber für die Schadensregulierung wichtig ist.

Wann geht man von einer Mitschuld aus?

Es gibt verschiedene Situationen, in denen beide Unfallgegner mitschuldig sind. In folgenden Szenarien musst du mit einem Mitverschulden rechnen:

  • Du bremst plötzlich scharf ab, ohne dass es einen ersichtlichen Grund gibt. Der Fahrer hinter dir verursacht infolgedessen einen Auffahrunfall. Hat er den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten, seid ihr beide schuld.
  • Ein Autofahrer kommt dir in einer Straße an einer nicht einsehbaren Stelle entgegen, wodurch es zu einem Unfall kommt. Bist du zu diesem Zeitpunkt mit dem Handy am Steuer, bist du ebenfalls mitschuldig.

Wie hoch dein Mitverschulden ausfällt, hängt von dem Unfallhergang und dessen Details ab. Den exakten Anteil aller Beteiligten bestimmen das Gericht oder die Versicherungen.

Wichtig: Lässt sich die Schuldfrage nicht eindeutig klären?

Dann solltest du unbedingt alles genau dokumentieren – nachdem die Unfallstelle gesichert ist. Bei verletzten Personen ist immer die Polizei zu rufen. Zusätzlich ist es möglich, einen Sachverständigen zu beauftragen, der vor Ort den Unfallhergang rekonstruiert.

Mitschuld nach Unfall: Wer zahlt wie viel?

Die Schuldfrage bestimmt, wer welche Kosten übernimmt. Ein Dritter hat dein Auto angefahren, während du beim Einkaufen bist? Dann ist die Frage schnell beantwortet: Der Unfallverursacher kommt hier für alle entstandenen Schäden auf. Vorausgesetzt natürlich, du hast dein Kfz ordnungsgemäß abgestellt. Wenn du falsch geparkt hast, nicht gut sichtbar bist oder wegrollst, trägst du natürlich auch einen Teil der Schuld.

Schwieriger wird es, wenn mehrere Parteien involviert sind. Laut BGB tragen alle Beteiligten die Kosten in einer prozentual angemessenen Höhe. Deshalb ist es möglich, dass deine Versicherung mehr oder weniger bezahlt als die Versicherung anderer Verkehrsteilnehmer. Der Schuldanteil wird meist in Zahlen ausgedrückt, beispielsweise 50:50, 60:40 oder 80:20.

Unfallverursacher, Frau telefoniert und schaut dabei auf zwei Autos die einen leichten Auffahrunfall hatten

Die Schadenregulierung bei Mitschuld

Nach einem Unfall solltest du zunächst die Unfallstelle absichern und Erste Hilfe leisten. Für eine optimale Schadensregulierung gehst du danach wie folgt vor:

  1. Ziehe einen unabhängigen Sachverständigen oder eine Sachverständige hinzu. Dank ihrer Expertise können beide dabei helfen, die Höhe deines Mitverschuldens aufzuklären.
  2. Entferne dich auf keinen Fall vom Unfallort.
  3. Tausche mit den anderen Beteiligten die Personalien aus.
  4. Mach Fotos von der Unfallstelle. Idealerweise dokumentierst du die Schäden an beiden Fahrzeugen. Sie können bei der Frage nach deinem Mitverschulden besonders wichtig sein.
  5. Fülle den Unfallbericht aus und benachrichtige deine Versicherung unverzüglich, aber spätestens innerhalb einer Woche.

Egal, ob ein selbstverschuldeter Unfall vorliegt oder nicht: Gibt es Verletzte, ist es immer eine gute Idee, die Polizei zu verständigen. Sie kann dazu beitragen, das Unfallgeschehen aufzuklären. Aus dem Hergang ergibt sich wiederum die Schadensregulierung.

Denn: Deine Kfz-Haftpflichtversicherung, deine Kfz-Vollkaskoversicherung oder die Kfz-Teilkaskoversicherung bezahlen jeweils den Anteil, den du selbst verursachst. Ebenso bei grober Fahrlässigkeit. Bist du mit der Einschätzung deines Mitverschuldens durch die Versicherungen nicht einverstanden, kannst du einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen.

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