Landkaskoversicherung
Die Landkaskoversicherung bietet einen optimalen Versicherungsschutz für Landfahrzeuge, bei denen die Kaskoversicherung für Kraftfahrzeuge oder die Maschinenversicherung nicht greifen. Sie bietet also einen optimalen Schutz für spezielle Fahrzeuge.
Wer ist versichert?
Mit der Landkaskoversicherung werden Landfahrzeuge versichert, welche durch die Kfz-Teilkaskoversicherung bzw. die Vollkaskoversicherung für Kraftfahrzeuge nicht versicherbar sind. Dabei gilt diese Versicherung unter anderem für Wechselpritschen, Eisenbahnen, Lokomotiven sowie auch Landbagger, Kräne und Schaustellerfahrzeuge, wie beispielsweise Karussells.
Bei dieser speziellen Versicherung besteht der Versicherungsschutz auf der Grundlage der DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000 in der Fassung 2008.
Die Landkaskoversicherung ist für unterschiedliche Versicherungsnehmer:innen sinnvoll, wobei vor allem die Schausteller diese in Anspruch nehmen. Von der Imbissbude bis hin zum Riesenrad sowie komplette Freizeitparks lassen sich damit versichern. Hinzu kommen Betreiber:innen von Bahnen, wie zum Beispiel von Regional- und Privatbahnen.
Wichtig: Verträge lassen sich individuell gestalten, sodass es wichtig ist, dass Du bei Vertragsabschluss Deine Bedürfnisse mit einfließen lässt.
Wir empfehlen Dir passend zu unserem Artikel auch den Ratgeber „Was ist der Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko“.
Hast du dich denn schon über unsere Versicherungen informiert? Neben der Gegenstandsversicherung bieten wir auch eine Reparaturkostenversicherung an. Diese greift, falls dein Fahrzeug beispielsweise durch Verschleiß in die Werkstatt muss. Informiere dich jetzt:
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