Konventionalstrafe
Hast du schon mal einen Verkehrsverstoß begangen, dann weißt du, dass du dafür ein Bußgeld zahlen musst. Wie hoch das jeweils ist, kannst du immer aus dem aktuellen Bußgeldkatalog entnehmen. Manchmal aber weichen die Strafen davon ab. Dann kann es sein, dass du eine sogenannte Konventionalstrafe oder auch Vertragsstrafe zahlen musst. Was das dahintersteckt und wo diese Art des Bußgeldes dich treffen kann, verraten wir hier.
Was versteht man unter einer Konventionalstrafe?
Eine Konventionalstrafe kommt immer dann infrage, wenn zwei oder mehrere Parteien einen Vertrag miteinander geschlossen haben. So ein Vertrag muss dabei nicht unbedingt schriftlich vorliegen. Er kann auch durch ein sogenanntes „schlüssiges Verhalten“ zustande kommen.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du deinen Wagen ordnungsgemäß gegen Gebühr auf einem Privatparkplatz abstellst. In dem Augenblick hast du einem „stillschweigenden Vertragsschluss“ zugestimmt.
Erfüllt nun einer von euch beiden seine vertragliche Verpflichtung nicht, kann die Konventionalstrafe Anwendung finden. Zum Beispiel, wenn du die Parkgebühren nicht zahlst. Oder wenn der Parkplatzbesitzer dein Auto abschleppen lässt, obwohl du die Gebühr gezahlt hast.
Wann wird die Strafe festgelegt?
In dem Moment, wo du das Angebot der parkplatzinhabenden Person annimmst, kommt ein Nutzungsvertrag für die Dauer des Parkens zustande. Das bedeutet auch, dass du in diesem Augenblick einer festgelegten Strafe zustimmst, falls du deiner Verpflichtung nicht nachkommst.
Wie gesagt: Deine Verpflichtung besteht in dem genannten Beispiel darin, die Parkgebühren zu bezahlen und nur für die Dauer zu parken, die erlaubt ist.
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Und wie kannst du den Bedingungen zustimmen oder sie ablehnen?
In diesem Beispiel genügt es, dass du parkst – damit hast du deine Zustimmung zu den Vertragsbedingungen gegeben.
Aber du hast doch gar keinen Vertrag unterschrieben!
Stimmt. Voraussetzung für eine Konventionalstrafe ist, dass die Strafe als Teil des Vertrages vereinbart wurde. Der muss nicht schriftlich erfolgen, sondern kann auch etwa durch ein Schild oder einen Aushang mitgeteilt werden.
Weiterführende Infos: Sachmängelhaftung – das musst du darüber wissen
Konventionalstrafe bei Kfz-Versicherungen
Geht es um die Schadensregulierung Kfz, spielt die Konventionalstrafe eine wichtige Rolle. Denn wer falsche Angaben macht oder einen jemand Unberechtigtes fahren lässt, kann im Schadenfall mit einer Vertragsstrafe rechnen.
Auch wenn du selbst einen Unfall verursachst, kann eine Konventionalstrafe auf dich zukommen. Besonders dann, wenn du eine Teilschuld oder Mitschuld trägst.
Die Höhe der Strafe richtet sich immer nach dem Einzelfall und der vertraglichen Abrede. In vielen Fällen wird eine sachverständige Person hinzugezogen. Die Person ermittelt dann den Schuldanteil beziehungsweise erstellt ein Unfallgutachten. So können Versicherungen und Betroffene fair entscheiden, welche Konventionalstrafe angemessen ist.
Die Frage nach der Angemessenheit hängt vom jeweiligen Fall ab. Hier spielen die besonderen Umstände des jeweiligen Falls und der eigentliche Zweck der Vertragsstrafe eine wichtige Rolle.
Achte daher darauf, dass du bei Vertragsschluss wahrheitsgemäße Angaben machst und nur berechtigte Personen dein Auto steuern lässt. Im Ernstfall kann eine hohe Konventionalstrafe deinen Geldbeutel belasten und deine Kfz-Versicherung teurer machen.
Rechtliche Grundlagen
Die Grundlage für die Konventionalstrafe bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Konkret wird darauf in den Paragrafen 339 ff. BGB eingegangen.
Unterschieden wird dabei grundsätzlich zwischen einem „vollständigen“ und einem „unzureichenden“ Leistungsversprechen der schuldtragenden Person.
Paragraf 340 BGB regelt die Vertragsstrafe bei Nichterfüllung. Darin heißt es: „Hat der Schuldner die Strafe für den Fall versprochen, dass er seine Verbindlichkeit nicht erfüllt, so kann der Gläubiger die verwirkte Strafe statt der Erfüllung verlangen.“
Paragraf 341 BGB hingegen beschreibt die Vertragsstrafe bei unzureichender Erfüllung: „Hat der Schuldner die Strafe für den Fall versprochen, dass er seine Verbindlichkeit nicht in gehöriger Weise, insbesondere nicht zu der bestimmten Zeit, erfüllt, so kann der Gläubiger die verwirkte Strafe neben der Erfüllung verlangen.“
Diese Gesetzestexte zeigen also, dass je nach Art des Vertragsbruchs die ursprüngliche Leistung eingefordert oder die Vertragsstrafe gezahlt werden muss.
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