Frauenparkplatz

Von Julia Schäfer 2 November, 2023
4 minutes

Hast du dich auch schon mal aufgeregt, als ein Mann einen Frauenparkplatz für sich beanspruchte? Oder dich als Mann bei der Parkplatzsuche über leere Frauenparkplätze geärgert? In diesem Beitrag klären wir, warum es solche Parkplätze überhaupt gibt und wie die Gesetzeslage dazu aussieht.

Was versteht man unter einem Frauenparkplatz?

Auf Parkplätzen sowie in Tiefgaragen und Parkhäusern befinden sich oft sogenannte Frauenparkplätze. Meist signalisiert ein Schild oder eine Bodenmarkierung, dass diese Stellplätze nur von Frauen genutzt werden dürfen.

Warum gibt es Frauenparkplätze?

Es kursiert die scherzhafte Behauptung, dass Frauenparkplätze größer seien, um Frauen das Ein- und Ausparken zu erleichtern. Das stimmt aber nicht, der Grund für Frauenparkplätze ist leider viel trauriger. In den 90er-Jahren dokumentierten Studien erstmals sogenannte „Angsträume” von Frauen. Dazu gehören beispielsweise Stadtparks, Unterführungen, Parkhäuser oder Parkplätze an Autobahnen. Dort fühlen sich viele Frauen vor allem abends und nachts nicht sicher. Sie befürchten, Opfer sexueller Belästigung oder Gewalt zu werden und meiden deshalb diese Orte. Dadurch ist ihre Mobilität und Bewegungsfreiheit massiv eingeschränkt.

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Stadtplaner wollen dieser Tatsache entgegenwirken und Angsträume beseitigen oder sicherer gestalten. Das Schaffen von Frauenparkplätzen ist eine solche Maßnahme. Stellplätze für Frauen befinden sich möglichst nahe an Ausgängen oder anderen Fluchtwegen, sie sind gut beleuchtet und oft videoüberwacht. Mit der so erhöhten Sicherheit erhalten Frauen wieder mehr Bewegungsfreiheit. Das Konzept der Frauenparkplätze ist vor allem im deutschsprachigen Raum und in Asien weit verbreitet. In deutschen Parkhäusern gehören Frauenparkplätze mittlerweile schon fast zum Standard.

Frauenparkplatz: Ist hier das Parken für Männer verboten?

In der Straßenverkehrsordnung (StVO)  gibt es keine Regelung zu Frauenparkplätzen. Das bedeutet, dass das Benutzen von Frauenparkplätzen durch Männer nicht gesetzlich verboten ist. Es handelt sich vielmehr um eine Empfehlung als um ein Verbot. Wenn ein Mann auf einem öffentlichen Frauenparkplatz parkt, droht ihm tatsächlich kein Bußgeld.

Etwas anders sieht es hingegen im privaten Bereich aus. Denn der Besitzer eines Parkplatzes oder einer Tiefgarage kann auf die Einhaltung der Hausordnung bestehen. Wenn du dort dein Auto auf einen Platz stellst, wo es nicht hingehört, kann dir der Besitzer Hausverbot erteilen.

Frauenparkplatz – was ist der Unterschied zu Mutter-Kind- oder Familien-Parkplätzen?

Mutter-Kind- oder Familienparkplätze sind meist breiter als normale Stellplätze. So kommen Kombis und Kinderwagen ohne Kratzer aneinander vorbei. Natürlich darfst du als Mann mit Kind diese Parkplätze ebenso nutzen. Die spezifische Nutzung des Stellplatzes soll hier ja in erster Linie die Betreuung des Kindes erleichtern.

Rechtlich gesehen verhält es sich mit Mutter-Kind- und Familienparkplätzen genau gleich wie mit den Frauenparkplätzen. Wenn jemand einen solchen Parkplatz einfach für sich beansprucht, ist eine Strafverfolgung oder Buße gemäß StVO nicht möglich. Doch wenn sich der Stellplatz in einem privat betriebenen Parkhaus oder auf einem nicht-öffentlichen Parkplatz befindet, gilt die Hausordnung. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Hausverbot rechnen.

Juristische Aspekte und Verbreitung von Frauenparkplätzen

Wie bereits erwähnt, sind weder Frauen- noch Mutter-Kind-Parkplätze im StVO geregelt. Der Besitzer eines Parkplatzes oder einer Tiefgarage kann deren Einhaltung jedoch durchsetzen, wenn auf dem Stellplatz keine StVO-Regelungen greifen. Anders sieht es hingegen bei den Behindertenparkplätzen aus.

Diese stehen im StVO, weswegen die Polizei das Einhalten der Regelungen strikt kontrolliert. Frauenparkplätze gibt es vor allem im deutschsprachigen und asiatischen Raum. In den USA wirst du hingegen kaum einen geschlechtsspezifischen Stellplatz finden. Dort sind dafür Veteranenparkplätze sehr verbreitet.

Kritik am Frauenparkplatz

Rund um das Thema der Frauenparkplätze kommt es immer wieder zu Debatten. Stadtplaner verstehen Frauenparkplätze vor allem als Instrument, um das Sicherheitsempfinden im öffentlichen Raum zu erhöhen. Und darüber hinaus die Interessen der Frauen zu berücksichtigen. Aus feministischer Sicht ist dieses Konzept eher problematisch.

Denn Gewalt an Frauen findet meist nicht in öffentlichen Räumen durch unbekannte Männer statt. Vielmehr ereignen sich diese Taten zum größten Teil im eigenen Umfeld und sogar in der eigenen Wohnung. Frauenparkplätze würden somit kaum zur Sicherheit der Frau beitragen und außerdem sogar von der tatsächlichen Problematik ablenken.

Fallbeispiel aus München

Anfang 2019 verklagte ein Mann die Stadt Eichstätt. Er fühlte sich durch die dortigen Frauenparkplätze diskriminiert. Dabei berief er sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die Frauenparkplätze sollen dieses Gesetz verletzen, da sie weibliche Fahrzeugführer bevorzugen. Zudem sollen sie suggerieren, dass Frauen schwach und schutzbedürftig seien.

Das Verwaltungsgericht München erzielte bereits beim ersten Gerichtstermin eine Einigung mit dem Kläger. Gemäß dem Urteil bleiben die Frauenparkplätze weiterhin bestehen, jedoch müssen die dazugehörigen Schilder abgeändert werden. Auf den neuen Schildern muss deutlich stehen, dass die Nutzung durch Frauen lediglich eine Empfehlung ist.

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