Fahreignungstest
Deine Fahreignung oder Fahrtauglichkeit hat nichts damit zu tun, ob du eine gültige Fahrerlaubnis besitzt oder nicht. In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit dem Test der Fahreignung und den rechtlichen Grundlagen dazu.
Was ist ein Fahreignungstest?
Die Fahrtauglichkeit ist die physische, psychische und charakterliche Eignung, die du zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs benötigst. Deine Fahreignung kann nach einem Unfall oder einer Krankheit eingeschränkt sein. Mit entsprechenden Maßnahmen wie Therapien oder Modifizierungen am Fahrzeug lässt sie sich möglicherweise wiederherstellen.
Um deine Fahrtauglichkeit zu bestätigen, gibt es den Fahreignungstest. Dieser misst, ob du die Mindestanforderungen zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges erfüllst.
So sieht es damit rechtlich aus
Als fahrzeugführende Person liegt es in deiner Eigenverantwortung, deine Fahreignung einzuschätzen. Gesetzlichen Vorschriften und ärztliche Empfehlungen dienen dir dabei zur Orientierung. Gemäß Artikel 31 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen Autofahrende zum selbstständigen Führen des Fahrzeugs in der Lage sein.
Die StVZO besagt außerdem: Führende eines Kraftfahrzeuges dürfen nur am Verkehr teilnehmen, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen gefährdet werden.
Es liegt also an dir, vor jeder Fahrt zu hinterfragen, ob du dich fit fühlst. Beziehungsweise, ob du den Anforderungen des Straßenverkehrs gewachsen bist. Du darfst als Fahrzeughalter:in übrigens auch nicht zulassen, dass eine Person mit offensichtlich eingeschränkter Fahreignung dein Auto fährt.
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Wer darf den Fahreignungstest vornehmen?
Wenn du Zweifel an deiner Fahreignung hast, solltest du dies zuerst einmal medizinischem Fachpersonal mitteilen. Dein/e Hausärzt:in wird entweder selbst eine Einschätzung vornehmen oder dich für ein Gutachten an weiteres Fachpersonal verweisen. Für ein Fahreignungsgutachten qualifizierte Ärzt:innen sind unter anderem:
- Fachärzt:innen mit einer verkehrsmedizinischen Ausbildung
- Gesundheitsamtliche Ärzt:innen
- Betriebsärzt:innen
- Fachärzt:innen der Rechtsmedizin
- Ärzt:innen an Begutachtungsstellen für Fahreignung
Ein Fahreignungsgutachten stellt lediglich eine ärztliche Empfehlung dar. Wenn der Test aber negativ ausfällt, solltest du dieses Resultat unbedingt ernst nehmen. Denn wenn du weißt, dass du nicht in der Lage bist, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen, und es trotzdem tust: Dann handelst du grob fahrlässig. Du gefährdest damit andere Verkehrsteilnehmende und kannst bei einem Unfall deine Fahrerlaubnis sowie deinen Versicherungsschutz verlieren.
Der Fahreignungstest bei körperlichen Einschränkungen
Es ist möglich, dass du deinen Führerschein schon länger besitzt und erst zu einem späteren Zeitpunkt eine körperliche Einschränkung hast. Dann liegt es in deiner Eigenverantwortung, deine Fahrtauglichkeit zu hinterfragen. Eine körperliche Einschränkung kann beispielsweise eine physische Behinderung nach einem Unfall oder Schlaganfall sowie die Einnahme von Medikamenten sein.
Der Fahreignungstest bei psychischen Einschränkungen
Die Fahreignung kann auch durch psychische Erkrankungen negativ beeinflusst werden. Bei solchen psychischen Einschränkungen kann es sich sowohl um organische psychische Störungen, Depressionen oder Psychosen, aber auch um Abhängigkeitserkrankungen handeln. Auch die Einnahme von Medikamenten zur Behandlung psychischer Erkrankungen können die Fahrtauglichkeit einschränken.
In diesen beiden Fällen solltest du deine Fahreignung mit Fachpersonal besprechen. Dieses kann dir eine Einschätzung geben und aus medizinischer Sicht beurteilen, wie dein Fahrverhalten sich durch z.B. Medikamenteneinnahme verändert.
Fahrtauglichkeitstest für Senior:innen
Wie alle Autofahrer:innen sind auch ältere Teilnehmende des Straßenverkehrs nicht zu einer Fahreignungsprüfung verpflichtet. Es existieren aber freiwillige, streng vertrauliche Autofahr-Checks speziell für ältere Menschen. Diese Tests werden von der DEKRA, dem TÜV und dem ADAC angeboten.
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