Durchgangsverkehr
Wie die Bezeichnung „Durchgangsverkehr“ bereits vermuten lässt, geht es bei diesem Begriff darum, eine Straße zu passieren, um schnellstmöglich das Ziel zu erreichen. Das gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Firmen -und Warenverkehr.
Autofahrende nutzen die betreffende Strecke, um von A nach B zu kommen. Je nachdem, wo der Durchgangsverkehr unterwegs ist, kann es sein, dass dieser als besonders störend empfunden wird. Vor allem in kleinen, ansonsten ruhigen Ortschaften kann diese Art von Verkehr belasten – sowohl akustisch als auch mit Hinblick auf die Luftqualität.
Was versteht man unter Durchgangsverkehr?
Der Durchgangsverkehr dient unter anderem dazu, den Warenverkehr zu Supermärkten und Fabriken zu vereinfachen.
Er wird jedoch auch von Privatleuten genutzt, wenn es darum geht, ein bestimmtes Ziel schnell zu erreichen. Als Grundregel gilt, dass der Durchfahrtverkehr kein Ziel in der Straße hat, die befahren wird. Autofahrer:innen durchfahren das entsprechende Areal lediglich. Jedoch ist der Durchgangsverkehr oft nicht allen Fahrzeugen gestattet.
Dennoch ist es wichtig, dass die Anwohnenden in den entsprechenden Bereichen bestmöglich vor akustischen Belastungen geschützt werden. So gibt es unter anderem Beschränkungen, die festlegen, dass schwere Nutzfahrzeuge bzw. LKWs mit 7,5 Tonnen und mehr Durchgangsstraßen nicht nutzen dürfen. Wenn du im Straßenverkehr unterwegs bist, ist es also ratsam, dass du auf die Vorgaben in den entsprechenden Bereichen achtest. In manchen Fällen ist der Durchgangsverkehr auch komplett verboten.
In welchen Fällen ist Durchgangsverkehr verboten?
Beschäftigst du dich ein wenig genauer mit einschlägigen Verboten rund um den Bereich des Durchfahrtverbots, erkennst du schnell, dass es hier einige „Unterarten“ gibt. Die folgenden Verbotszeichen sind in diesem Zusammenhang besonders weitverbreitet.
- Verbote für Fahrzeuge aller Art (Zeichen 250)
- Verbot für Kraftwagen (Zeichen 251)
- Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen (Zeichen 253)
- Verbot für Radverkehr (Zeichen 254).
Um herauszufinden, ob ein Durchfahrverbot für dich gilt, achte stets immer genau darauf, welche Zusatzinfos die entsprechenden Schilder bieten. Ähnlich wie beim Halteverbot ist es auch hier wichtig, die Details zu berücksichtigen, um auf der sicheren Seite zu sein. Denn: Es gibt auch Ausnahmen.
Diese Ausnahmen gelten
Schilder, die auf ein Durchfahrtverbot hinweisen, können immer auch mit einem „Anlieger frei“ gekennzeichnet sein. In diesem Fall ist es dir erlaubt, mit einem „Anliegen“, wie zum Beispiel dem Einkaufen in einem Geschäft in besagter Straße, hier zu parken. Das „Anliegen“, durch die Straße hindurchzufahren zählt jedoch nicht.
In einigen Fällen weist ein zusätzliches Schild auch darauf hin, dass die Durchfahrt ausschließlich für Fahrradfahrende gestattet ist.
Unsere Reparaturkostenversicherung bei Freeyou bietet dir umfassenden Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten. Egal, ob du mechanische oder elektronische Ausfälle hast, wir sorgen dafür, dass du finanziell abgesichert bist.
Durchfahrt trotz Verbot: Mit diesen Strafen musst du rechnen
Wer an verbotenes Einfahren in eine Straße denkt, denkt oft an die Einbahnstraße. Aber: Auch dann, wenn du ein Verbot im Zusammenhang mit dem Durchgangsverkehr missachtest, kannst du mit einem Bußgeld belangt werden.
Bist du beispielsweise mit einem PKW unterwegs und missachtest die Regeln des Durchfahrtverbots, droht dir ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro. Bist du mit dem Fahrrad unterwegs, zahlst du immer noch 25 Euro. Wenn hierbei andere Verkehrsteilnehmende gefährdet wurden, sind 35 Euro fällig.
Du bekommst jedoch keinen Punkt in Flensburg und es wird auch kein Fahrverbot ausgesprochen. Kommt es zu einem Unfall, ist die Wahrscheinlichkeit jedoch sehr hoch, dass dir eine Mitschuld auferlegt wird.
Bildnachweis: Header @AdobeStock_564369691Mikel