Halteverbot: Was bedeuten die Zeichen und Schilder?
Eigentlich kennst du dich mit Verkehrsregeln und Straßenschildern gut aus. Jedoch bist du manchmal unsicher, wo du deinen Wagen abstellen darfst. Ist das Parken zweiter Reihe erlaubt ist erlaubt, wenn du nur kurz zum Bäcker reinspringst? Wie viel Platz du beim Parken vor Zebrastreifen lassen musst, weißt du auch nicht mehr genau? Keine Sorge: Selbst erfahrene Autofahrer und Autofahrerinnen kennen oft nicht alle Details zum Halten und Parken – oder überhaupt den Unterschied.
Bei uns erfährst du alles rund um Halteverbote, inklusive relevanter Schilder und Zeichen.
Halteverbot: Hältst du noch oder parkst du schon?
Du kennst die wichtigsten Vorfahrtsregeln und weißt alles zu Überholvorgängen oder dem richtigen Verhalten in Spielstraßen. Doch wo du deinen Wagen abstellen und wie lange du be- und entladen darfst, weißt du nicht? Dann bist du damit garantiert nicht alleine. Gerade Fahranfänger und Fahranfängerinnen sind oft unsicher, was Parkverbote angeht. Denn nicht immer weist ein Schild auf ein Park- oder Halteverbot hin.
Beginnen wir mit dem Unterschied zwischen Halten und Parken – und damit mit § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Demnach parkst du, sobald du
- deinen Wagen verlässt oder
- länger als drei Minuten hältst.
Per Definition ist Halten zudem eine freiwillige Fahrtunterbrechung. Im Stau zu stehen zählt also nicht dazu.
Hinweis: Da Parken immer auch das Halten beinhaltet, ist es ebenso verboten, deinen Wagen in einer Halteverbotszone abzustellen.
Woran du vielleicht nicht sofort denkst ist, dass im Falle von Abschleppmaßnahmen auch deine persönlichen Gegenstände im Fahrzeug gefährdet sein könnten. Egal ob Wertgegenstände oder Ausrüstung, unsere individuell anpassbare Gegenstandversicherung gewährleistet, dass du finanziell abgesichert bist, wenn dein Fahrzeug abgeschleppt wird.
Die zwei Arten des Halteverbots
Du kennst jetzt also die Definition von Halten im Straßenverkehr und damit den Unterschied zum Parken. Vor diesem Hintergrund unterscheidet man zwischen zwei verschiedenen Arten des Halteverbots.
Absolutes Halteverbot
Im absoluten Halteverbot darfst du nie stehen bleiben. Auch nicht, um kurz auf deiner Handy-App nach dem Weg zu sehen. In der Regel macht dich ein Schild auf ein absolutes Halteverbot aufmerksam. Üblicherweise hat die strenge Vorschrift auch einen guten Grund. Hier solltest du also auf keinen Fall anhalten.
Eingeschränktes Halteverbot
Bei einem eingeschränkten Halteverbot darfst du maximal drei Minuten halten, sofern du in Sichtweite deines Wagens bleibst. Hierunter fällt beispielsweise das Be- und Entladen in einer Ladezone. Deinen Wagen länger abzustellen, also zu parken, ist hingegen verboten.
Halteverbotsschild: Wo und wann gilt das Halteverbot?
In der Regel macht dich ein Schild auf ein bestehendes Halteverbot aufmerksam. Doch nicht alle Autofahrer und Autofahrerinnen sind mit der Bedeutung dieser Verkehrsschilder vertraut. Denn die Schilder für ein absolutes und eingeschränktes Halteverbot sehen sehr ähnlich aus. Darüber hinaus gibt es auch Schilder mit Pfeilen sowie Zusatzschilder mit separaten Hinweisen (wie zum Beispiel Uhrzeiten).
Allgemein gilt: Halteverbotsschilder sind rund, haben einen blauen Hintergrund sowie einen roten dicken Rand:
- Eine rote Diagonale von links oben nach rechts unten macht dich auf ein eingeschränktes Halteverbot aufmerksam. In der StVO trägt dieses Verkehrszeichen die Nummer 286.
- Beim absoluten Halteverbot-Schild gibt es eine zweite diagonale Linie, die von rechts oben nach links unten verläuft. Dieses Schild findest du in der StVO als Nummer 283.
Anfang und Ende des Halteverbots
Ohne weitere Hinweise sind Anfang und Ende vom Halteverbot immer gleich. Es beginnt direkt am Verkehrsschild und gilt bis zur nächsten Toreinfahrt oder Seitenstraße auf derselben Straßenseite. Es kommt jedoch auch vor, dass das Schild für ein eingeschränktes oder absolutes Halteverbot Pfeile aufweist. Sie sind klein, weiß und begrenzen den Halteverbotsbereich:
- Ein in Richtung der Fahrbahn zeigender Pfeil steht für den Anfang der Halteverbotszone.
- Zeigt der Pfeil hingegen in Richtung Fahrbahnrand, so markiert dieses Schild das Ende der Halteverbotszone.
- Und da aller guten Dinge drei sind, haben wir noch eine dritte Variante: Hier findest du zwei Pfeile auf einem Schild. Es ist auch als Folgezeichen bekannt und weist dich auf ein Halteverbot in beide Richtungen hin.
Halteverbot mit Zusatzzeichen
Teilweise findest du unter Halteverbot-Verkehrsschildern noch weitere Zusatzzeichen. Sie weisen dich auf Details zum Halteverbot hin. Oftmals findest du ein eingeschränktes Halteverbot mit einem Zusatzschild, das Umzugswagen das Parken gestattet. Auch Anwohner und Anwohnerinnen erhalten manchmal Sondergenehmigungen für Halteverbotszonen. Am häufigsten triffst du jedoch auf eingeschränkte Halteverbote mit Uhrzeit. Sie begrenzen das Halteverbot auf bestimmte Tage oder Tageszeiten. Dies kann durchgängig der Fall sein, wenn beispielsweise jeden Freitag ein Straßenmarkt stattfindet. Oder temporär, wie z. B. bei Bauarbeiten. Hier werden meist mobile Schilder aufgestellt.
Halten verboten: Ampeln, Bahnübergänge und Co.
Das Problem: Es gibt nicht immer Schilder, die dir ein Halteverbot anzeigen. Was ist beispielsweise erlaubt, wenn du außerhalb geschlossener Ortschaften parken willst? Oder wenn du nur Platz an einer Straßenecke findest? Laut § 12 der StVO ist das Halten auch in folgenden Situationen verboten:
- an engen Straßenstellen: Eine Mindestfahrbahnbreite von 3,05 Metern muss frei bleiben.
- an unübersichtlichen Straßenstellen wie scharfen Kurven oder Bahnübergängen.
- vor offiziellen Feuerwehrzufahrten.
- auf Abfahrten, Einfädelungsstreifen oder Beschleunigungsspuren von Autobahnen.
- unmittelbar vor und auf Zebrastreifen. Hier gilt ein Mindestabstand von fünf Metern.
- vor Schildern oder Ampeln, falls du diese mit deinem Wagen verdeckst.
- Auf Autobahnen gilt außerdem ein Halteverbot auf dem Seitenstreifen – das findest du allerdings in § 18 StVO.
Tipp: Du fragst dich, wo du dein Fahrrad parken darfst und wo das Fahrrad-Abstellen verboten ist? Da können wir dich beruhigen: Laut StVO gibt es für Fahrräder keine Halteverbote. Sie dürfen allerdings in Fußgängerzonen niemanden behindern. Zudem musst du sie am Straßenrand bei Dunkelheit mit einer Parkleuchte / einem Parklicht sichtbar machen.
Bußgeldkatalog: Sanktionen bei Missachtung des Halteverbots
Die Kosten für das Parken im Halteverbot sind mit Einführung des neuen Bußgeldkatalogs 2022 stark gestiegen. Du willst „mal eben“ kurz anhalten, um deinen Freund oder deine Freundin aussteigen zu lassen? Das kann schnell teuer werden!
Wir haben die Folgen einiger Halteverbotsverstöße für dich aufgelistet:
- an unübersichtlichen Stellen, Zebrastreifen oder Bahnübergängen: 20 Euro
- in zweiter Reihe, an Bushaltestellen: 55 Euro
jeweils mit
- Behinderung: 70 Euro, ein Punkt in Flensburg
- Gefährdung: 80 Euro, ein Punkt in Flensburg
Verursachst du dabei einen Unfall, beispielsweise einen Parkrempler, kostet dich das etwa 100 Euro plus einen Punkt in Flensburg.
Noch Fragen? Weitere Informationen zum Parken und Halten sowie zum Thema Verkehrssicherheit findest du auch in unseren anderen Beiträgen:
- Falschparker melden – So einfach gehts per App!
- Einfach Einparken – geniale Tipps für stressfreies Einparken?
- Parkticket verloren
- Wo steht mein Auto? – Geparktes Fahrzeug wiederfinden
- Parkscheinautomat bedienen: So geht’s
- Einfach Einparken – geniale Tipps für stressfreies Einparken?
- Strafzettel: Alles Wissenswerte zum „Knöllchen“
headerbild: © @AdobeStock_415429224;Sigtrix
image: © @AdobeStock_255842766;Cpro