Dritter (Dritte Person)
Hast du schonmal von den Begriffen „Dritter“ oder „dritte Person“ gehört, aber kannst dir nicht wirklich etwas darunter vorstellen? Hierbei handelt es sich um Begriffe, die in Versicherungsverträgen nicht unüblich sind. Allerdings gilt es hier zu unterscheiden, wer genau die geschädigte Person ist. Nachfolgend verraten wir dir die Bedeutung des Begriffs und verdeutlichen unsere Definition durch anschauliche Beispiele.
Dritte Person in einem Versicherungsvertrag
In einem Versicherungsvertrag bezieht sich der Begriff „Dritter“ auf eine andere Partei außerhalb des Vertragsverhältnisses zwischen Versicherungsnehmer:in und Versicherer. Ein Dritter kann eine geschädigte Person oder Organisation sein, die nicht direkt an der Vereinbarung beteiligt ist, aber dennoch Rechte oder Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ableitet.
Ein Versicherungsbeispiel, in welchem du als dritte Person die geschädigte Person bist, ist auch die Sachversicherung. Hier bist du als Dritter z. B. ein:e Mieter:in oder Besucher:in, der/die das versicherte Objekt (z. B. eine Wohnung oder ein Bürogebäude) nutzt. Im Schadenfall kannst du zwar keine Ansprüche aus der Versicherung geltend machen, aber eventuell eine Mietminderung bekommen.
Es gibt aber auch Ausnahmen der Sachversicherung, bei denen der Dritte nicht die geschädigte Person ist. Diese sind beispielsweise die Kaskoversicherung und die Glasbruchversicherung.
Angenommen, ein Unternehmen hat eine Glasbruchversicherung für seine Schaufenster abgeschlossen. Der Dritte wäre in diesem Fall ein:e Kund:in oder Passant:in, der/die versehentlich das Glas beschädigt. Er/sie muss den Schaden bezahlen, oder seine Versicherung kommt für den entstandenen Schaden auf.
Bei einer Kaskoversicherung wird eine dritte Person auch als die nicht geschädigte Person angesehen, sondern als Schadensverursacher:in. Wenn beispielsweise jemand in dein Auto einbricht und dazu auch eine der Scheiben zerbricht, bieten viele Kfz-Versicherungen eine Übernahme an. Hast dich schon öfter gefragt ob du eine Vollkaskoversicherung abschließen solltest oder ob eine Teilkaskoversicherung ausreicht? Die Vollkaskoversicherung deckt neben selbstverschuldeten Schäden beispielsweise auch solche durch Vandalismus einer dritten Person oder durch Unfallflucht ab.
Ob im Alltag oder bei besonderen Ereignissen – oft können Dritte ungewollt in Schadenfälle verwickelt werden. Damit du in solchen Situationen optimal abgesichert bist, bieten wir dir unsere Gegenstandsversicherung. Diese schützt nicht nur deine eigenen Besitztümer , sondern deckt auch Schäden durch Dritte umfassend ab.
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