Bezugsrecht in der Versicherung
Der Begriff Bezugsrecht kommt aus dem Bereich der Versicherungsverträge und kommt vor allem bei Lebensversicherungen und der Unfallversicherung vor. Durch das Bezugsrecht wird der den Empfänger für eine Versicherungsleistung im Versicherungsfall bestimmt. Das bedeutet auch, dass die Bezugsrechte bei einem Abschluss eines Versicherungsvertrages festgelegt werden.
Bezugsrecht: Definition und Allgemeines
Durch das Bezugsrecht soll der Empfänger einer Versicherungssumme im Versicherungsfall bestimmt werden und kommt daher vor allem in der Risikolebensversicherung zum Einsatz.
Die Bezugsberechtigten können sowohl im Todesfall als auch im Erlebensfall individuell selbst festgelegt werden, wobei die Festlegung in der Regel direkt bei dem Abschluss des Vertrags erfolgt. In diesem Fall ist es möglich, die Liebsten gut abzusichern. Solltest du diesbezüglich Fragen haben, helfen dir unsere Versicherungsmakler:in ganz bestimmt weiter.
Ausnahmefall: Lebensversicherung
Die Lebensversicherung ist keine Pflichtversicherung. Es handelt sich jedoch um eine häufig abgeschlossene Versicherung, mit denen es möglich ist, die Liebsten abzusichern. Bei der Lebensversicherung gilt das Bezugsrecht sowohl im Erlebensfall als auch im Todesfall. Hier greift das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Wenn der Versicherte stirbt, hat der Bezugsberechtigte also einen direkten Anspruch auf die Auszahlung der individuell festgelegten Versicherungssumme. Handelt es sich um ein unwiderrufliches Bezugsrecht, kann dieses selbst von den Erben nicht geändert werden. Bei einem widerruflichen Bezugsrecht, welches dem Bezugsberechtigen bereits bekannt ist bzw bekannt gegeben worden, lässt sich ebenso nicht ändern. Ist es allerdings dem Bezugsberechtigten bisher noch nicht bekannt, haben die Erben die Möglichkeit, es zu widerrufen.
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