Betäubungsmittelgesetz (BTMG): Bedeutung im Straßenverkehr
Im Volksmund werden Betäubungsmittel (BTM) als Drogen bezeichnet. Gesetzlich ist jedoch genau definiert, welche Stoffe und Substanzen als Drogen gelten und welche unter die Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes Arzneimittel (BtMG) fallen.
Medizinisch, sowie juristisch gibt es bezüglich auf BTM und deren Definition einige Unterschiede. Dadurch bedingt können bestimmte Medikamente als Betäubungsmittel eingesetzt werden. Aufgrund der Wirkstoffe bzw. der Zusammensetzung fallen bestimmte Medikamente unter die Bestimmungen des BtMG.
Was beinhaltet das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)?
Solltest du in Schlangenlinien unterwegs sein und die Polizei hält dich an, kommt leicht der Verdacht auf, dass Drogen konsumiert wurden. Die Beamten können auf eine Reihe von Methoden zurückgreifen, um Drogenkonsum nachzuweisen. In Frage kommen Schweiß- und Speichelprobe, aber auch ein Urintest, sowie eine Blutprobe.
Das Betäubungsmittelgesetz regelt im großen und ganzen den Umgang mit sämtlichen Drogen, aber auch mit besonders starken Medikamenten. Zudem legt das Gesetz natürlich auch die zu erwartenden Strafen fest, die beim illegalen Besitz, sowie Handel mit den entsprechenden Substanzen in Kraft treten.
Weiterhin besteht das BtMG aus einem Strafen- Katalog, welches die Strafen bei Zuwiderhandlungen mit Betäubungsmitteln vorschreibt. Ob ein Stoff in das Gesetz aufgenommen wird, entscheidet sich insbesondere davon, ob nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ein erhöhtes Suchtpotential gegeben ist oder, ob eine missbräuchliche Verwendung zu erheblichen Gesundheitsschäden führen kann.
Dem Gesetztext sind in Anlage 1 bis 3, zu entnehmen, welche Stoffe dazu zählen. Die Aufstellung in diesen drei Anlagen ist dazu gedacht, dass nicht sämtliche Stoffe gleich streng zu behandeln sind. Im Einzelnen unterscheidet das Gesetz:
- BtMG: Anlage 1: nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel (Heroin, LSD, Cannabis mit Einschränkungen)
- BtMG: Anlage 2: verkehrsfähige, aber nicht verschreibungspflichtige Betäubungsmittel ( z.B. Coca-Blätter)
- BtMG. Anlage 3: verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel (Codein, Morphin etc.)
Bei Fragen der Strafzumessung ist entscheidend, ob es sich um harte oder weiche Drogen handelt.
Womit lassen sich Betäubungsmittel nachweisen?
Urin- und Blutprobe auf beispielsweise THC finden insbesondere bei Verkehrskontrollen statt. Wie lange diese nachweisbar sind ist genau kalkulierbar, da diese Zeit von zahlreichen Faktoren abhängt. Eine Rolle hierbei spielen: Wirkstoffmenge, Körpergröße des Konsumenten und Gewicht. Hinzu kommen Kriterien wie die Ernährung, körperliche Aktivitäten oder individuelle Konstitution.
Ein Drogentest wird in der Regel in zwei Schritten durchgeführt. Zunächst erfolgt ein qualitativer Drogentest, der anzeigt, ob bestimmte Drogen überhaupt nachweisbar sind und welche Substanzgruppen (Drogenscreening) eventuell eingenommen wurden.
Dann erfolgt ein genauerer, quantitativer Test, der den genauen Gehalt im Blut oder Urin angibt. Der ungenaueste Test ist die Haaranalyse, da sich üblicherweise in Haaren, aber auch in Fingernägeln Abbaustoffe absetzen.
Möchtest du sichergehen, dass dein Führerschein nicht in Gefahr ist, solltest du beim Autofahren gänzlich auf Drogen verzichten. Mittlerweile kann auch ein Konsum, der nur lediglich erfolgt, nachgewiesen werden, da sich Restspuren von Kokain, Heroin oder Amphetaminen im Körper finden lassen.
Welche Strafen drohen bei einem Gesetzesverstoß?
Autofahren unter Drogeneinfluss ist eine fahrlässige Gefährdung für dich und deine Mitmenschen. Die Reaktionszeiten sind extrem verlangsamt und die Raumwahrnehmung ist deutlich gestört. Aus diesen Gründen solltest du nicht am Straßenverkehr teilnehmen und gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen.
Der deutsche Bußgeld Katalog sieht für Personen, die sich unter Drogeneinfluss ans Steuer setzen, harte Betäubungsmittel Strafen vor. Zur Folge hat das Verhalten nicht nur hohe Geldbußen, sondern weitere Maßnahmen, wie den Verlust von Fahrerlaubnis und/oder Fahrverbote.
Bußgelder für „Drogen am Steuer“ sind gestaffelt, je nachdem, ob es sich das erste Mal oder weitere Verfehlungen handelt. Die Betäubungsmittelgesetz Liste sieht im Einzelnen so aus:
- 1. Verstoß: 500 Euro Bussgeld, 2 Punkte in der Flensburger Punktekartei, einmonatiges Fahrverbot.
- 2. Verstoß: 1.000 Euro Bussgeld, 2 Punkte in Flensburg, dreimonatiges Fahrverbot.
- 3. Verstoß: 1.500 Euro Bussgeld, 2 Punkte, dreimonatiges Fahrverbot.
Die Verfehlungen werden laut Betäubungsmittelgesetz als Straftaten geahndet. Stellt eine Behörde also einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz fest, folgt ein Strafverfahren, wovon nur in sehr seltenen Fällen abgesehen wird.
Gerade in der Probezeit musst du mit empfindlichen Betäubungsmittelgesetz Strafen rechnen. Neben einem Bußgeld, sowie den Punkten in Flensburg droht ein Fahrverbot, da es sich um einen sogenannten A-Verstoß handelt.
Setzt du dich also unter Drogeneinfluss ans Steuer, solltest du dir im Vorfeld genau überlegen, ob das eine gute Idee ist. Im Straßenverkehr, wie in der Probezeit ziehen Vergehen harte Strafen nach sich:
- 1. Vergehen: Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre und kostenpflichtige Teilnahme an einem Aufbauseminar.
- 2. Vergehen: Verlängerung der Probezeit, Verwarnung und Empfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung.
- 3. Vergehen: wiederum verlängerte Probezeit, sowie Fahrerlaubnisentzug.
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