Ausstellungsversicherung

Von Annalena B. 30 Juni, 2023
4 minutes
Ausstellungsversicherung

Ausstellungen und Messen sind für viele Firmen ein wichtiges Werbemittel. Der Transport und die Präsentation der Waren sind aber auch mit einem gewissen Risiko verbunden. Wenn du oft beruflich als Ausstellender an solchen Events teilnimmst, kannst du dich mit einer Messe- und Ausstellungsversicherung absichern.

Ausstellungsversicherung: Definition

Eine Ausstellungs- oder Messeversicherung schützt deine Güter und Waren während einer Messe oder Ausstellung. Manchmal wird Sie auch als Ausstellerversicherung bezeichnet. Zu den versicherten Gegenständen gehören meist alle deine Produkte und die Verpackungen.

Die Ausstellungsversicherung springt bei Beschädigungen, Zerstörungen und Verlusten ein. Oft sind auch der Transport und die Lagerung im Versicherungsumfang enthalten. Dabei werden teilweise bis zu 30 Tage Lagerung vor und nach dem Termin abgesichert.

Ausstellungsversicherung: Warum ist sie sinnvoll?

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, wie Waren bei Ausstellungen und Messen Schaden nehmen können. Das ist auch unabhängig von der Größe oder dem Ort der Veranstaltung. Während der Ausstellung können auch trotz Wachen Einbrüche und Diebstähle verübt werden. Dazu kommen alltägliche Schadenfälle wie Brände oder Wasserrohrbrüche. Seltener, aber nicht ausgeschlossen sind Naturkatastrophen wie Überschwemmungen und Stürme. Alle diese Ereignisse können deine Waren beschädigen oder zerstören. Deshalb solltest du gut vorbereitet sein.

Was deckt die Versicherung ab?

Jede Versicherung definiert genau, welche Schadenfälle sie abdeckt. Bei einer Ausstellungsversicherung sind zwei Aspekte wichtig: Was ist versichert und wann ist es versichert? In den meisten Verträgen werden diese Gegenstände abgesichert:

  • Ausstellungsgüter von Produktions-, Handels- und Handwerksbetrieben
  • Standeinrichtungen (zum Beispiel Beleuchtung, Stellwände oder Material zur Dekoration)
  • Verbrauchsgüter
  • eventuell auch der Ausstellungsstand
  • zusätzlich können persönliche Gegenstände der Standbeauftragten eingeschlossen sein

Diese Dinge werden während der Veranstaltung und beim An- und Abtransport versichert. Zusätzlich ist oft auch die Lagerung vor und nach der Messe eingeschlossen. Oft kommt die Versicherung auch für Aufwendungen und Kosten auf, die über den Güterschaden hinaus entstanden sind.

Einige Versicherungen sind auch für Museen geeignet. Dann werden auch die ausgestellten Kunstgegenstände oder andere Ausstellungsstücke mitversichert. Sie sind in den eigenen Ausstellungsräumen und auch in fremden oder gemieteten Räumen geschützt.

In den meisten Ausstellungsversicherungen sind Schäden durch die folgenden Ereignisse abgedeckt:

  • Diebstahl
  • Einbruchdiebstahl
  • Unfall des Transportmittels
  • Bruch
  • böswillige Beschädigung
  • Leitungswasser
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Erdbeben
  • Sturm, Überschwemmung und andere Elementarereignisse

Es gibt auch Dinge, die nicht über eine Ausstellungsversicherung abgedeckt werden. Zu diesen Gegenständen gehören zum Beispiel die folgenden Dinge:

  • echte Pelze
  • echter Schmuck
  • echte Teppiche
  • lebende Tiere und Pflanzen
  • Brief-, Münz- und ähnliche Sammlungen

In jedem Fall solltest du genau prüfen; welche Waren deine Versicherung abdeckt. In einigen Fällen musst du auch zusätzliche Vereinbarungen treffen. Das kann zum Beispiel bei Modellen nötig sein.

Bei einem Schadenfall müssen die folgenden drei Situationen unterschieden werden:

  • die Waren sind verloren gegangen oder wurden gestohlen
  • die Waren wurden beschädigt
  • es entstand eine Wertminderung

Bei einem Verlust des Ausstellungs- oder Messegutes wird meist der Versicherungswert ersetzt. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten übernommen, die zum Zeitpunkt der Beschädigung üblich waren. Manchmal ist es nicht möglich, den Gegenstand zu ersetzen oder zu reparieren. Dann ersetzt dir die Versicherung auch die Wertminderung.

Unten angeführt sind einige Beispiele, in denen eine Ausstellungsversicherung einen Schadenfall übernommen hat. Als erstes Beispiel dient ein Unfall während des Transports. Dabei kann es zu einem erheblichen Schaden der Ausstellungswaren kommen. Darüber hinaus kann es zu weiteren Kosten durch die Umladung, zeitweise Lagerung und Weiterbeförderung der unbeschädigten Waren kommen. Dadurch kommt schnell eine hohe Gesamtschadenssumme zusammen.

Ein weiteres Beispiel ist der Schaden durch Feuer. Wenn der Brand in der Nacht ausbricht, kann er meist nicht schnell entdeckt werden. Dann musst du mit einem erheblichen Schaden am Stand und deinen Waren rechnen.

Manchmal kommt es auch zu Schäden, deren Ursache nicht auf den ersten Blick erkennbar ist. Kommen die Waren nach einer Messe beschädigt wieder bei dir an, musst du eventuell einen Sachverständigen beauftragen. Oft übernimmt eine Ausstellungsversicherung auch die Kosten für den Bericht des Experten.

Als Versicherungswert oder Versicherungssumme gilt zunächst der Einkaufspreis. Dieser wird mit dem Zeitpunkt berechnet, an dem deine Ausstellungsversicherung beginnt.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht abgedeckt?

Es gibt eine Reihe von Ereignissen, die die Ausstellungsversicherung nicht abdeckt. Achte darauf, welche Angaben deine Versicherung zu den ausgeschlossenen Schadenfällen macht. In den meisten Fällen werden diese Situationen nicht übernommen:

  • Witterungseinflüsse bei im Freien oder in Zelten ausgestellten Gütern
  • Schäden durch einen Krieg oder ähnliche Ereignisse
  • Schäden durch einen Streik, politische Unruhen oder ähnliche Ereignisse
  • Schäden durch Kernenergie oder sonstige ionisierende Strahlung
  • Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
  • Diebstahl und Verschwinden wertvoller Gegenstände mit einem kleinen Format
  • Schäden durch Mängel an der Verpackung
  • Schäden, die durch die Montage oder Demontage entstehen
  • Schaden durch die Bearbeitung oder Vorführung

Ausstellungsversicherung: Besonderheiten und Konditionen

In Versicherungsverträgen werden bestimmte Voraussetzungen für die Übernahme eines Schadenfalls definiert. Bei einer Ausstellungsversicherung gibt es in den meisten Fällen die Bedingung, dass die Waren nicht unbewacht sein dürfen.

Während der Besuchszeit muss der Stand ständig mit dir oder einer von dir beauftragten Person besetzt sein. Außerhalb der Öffnungszeiten müssen die Ausstellungsräume immer verschlossen und/oder bewacht sein. In einigen Fällen reichen auch andere Schutzmaßnahmen gegen Einbruch und Diebstahl aus. Achte bei diesem Punkt genau auf die Formulierungen im Vertrag, damit der Versicherungsschutz immer greift.

In jedem Fall solltest du mit den Versicherungsanbieter:innen genau absprechen, was versichert werden soll. Du kannst zum Beispiel alle zukünftigen Ausstellungen absichern oder den Vertrag nur für eine ganz bestimmte Veranstaltung abschließen.

Einige Versicherer bieten auch an, weitere Risiken in die Ausstellungsversicherung mit aufzunehmen. Das kann zum Beispiel ein Ausfallrisiko beinhalten. Wird die Messe zum Beispiel wegen einem Stromausfall abgesagt, bleibst du oft auf verschiedenen Kosten sitzen. Darunter fallen zum Beispiel das Standgeld, die Transportkosten und die Kosten für Hotel oder Catering. Da ist es hilfreich, wenn diese Punkte über die Versicherung mit abgedeckt werden.

In der Versicherung kann auch eine Haftpflicht mit abgedeckt sein. Hier sind dann Personen- und Sachschäden enthalten. Darüber hinaus kann auch die Übernahme von Mietsachschäden abgesichert sein.

Die Versicherung errechnet die konkreten Konditionen anhand einiger Risikofaktoren. Dazu gehören zum Beispiel die Betriebsart, der Geltungsbereich und die gewünschte Versicherungssumme.

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