„Anlieger frei“: was heißt das?

Von Julia Schäfer 4 April, 2023
4 minutes

Bestimmt bist auch du schon des Öfteren dem Verkehrszeichen „Anlieger frei“ bzw. „Anwohner frei“ begegnet. Doch was hat es damit überhaupt auf sich? Und was passiert, wenn du diese Straße als Schleichweg nutzt? Näheres dazu erfährst du im Folgenden.

Anlieger frei: Wann ist die Durchfahrt erlaubt?

Vorab solltest du wissen, dass es für den Begriff „Anlieger“ keine gesetzliche Definition gibt. Stattdessen hat die Rechtsprechung die Bedeutung nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ermittelt. Somit gelten als Anlieger entweder Personen, die ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnen oder diese aufgrund von Erledigungen (Besuch und Co.) aufsuchen müssen. Im Folgenden gehen wir etwas detaillierter auf die Frage „Anlieger frei, wer darf einfahren“ und die Personengruppen bzw. Situationen ein, die unter die Rubrik „Anlieger“ fallen.

  • Besucher: Nicht nur Anwohner, sondern auch Personen, die jemanden im Anwohnerbereich besuchen möchten, dürfen die jeweilige Straße befahren. Und dabei ist es gleichgültig, ob die Person, der du einen Besuch abstatten möchtest, auch tatsächlich zuhause ist. Denn hier genügt bereits die Absicht, diese Person besuchen zu wollen. Sogar unerwünschten Besuchern wie zum Beispiel Gerichtsvollziehern ist die Einfahrt gestattet. Dasselbe gilt für Grundstückseigentümer, Pächter von Schrebergärten, Bauunternehmer oder Handwerker. Auch diesen Personengruppen ist die Durchfahrt trotz dem Zusatzschild „Anlieger frei“ gestattet.
  • Fahrradstraße Anlieger frei: Du möchtest als Anlieger in eine solch gekennzeichnete Fahrradstraße einfahren? Kein Problem, vorausgesetzt du bist Anwohner oder hast ein Anliegen (Besuch und Co.). Radfahrer benötigen hingegen kein Anliegen, denn für sie ergibt sich die Nutzungsberechtigung bereits durch das vorhandene Fahrradstraßen-Verkehrszeichen.
  • Abholung einer Person oder Einkauf: Beim Vorhandensein des Zusatzschildes „Anlieger frei“ ist die Durchfahrt normalerweise verboten. Es sei denn, du musst in einem Geschäft, das sich im Anliegerbereich befindet, einen Einkauf tätigen. Oder zum Beispiel eine Person vom Bahnhof abholen. In beiden Situationen darfst du die für den Anliegerverkehr freigegebene Straße dennoch befahren.

In diesen Bereichen ist die Gefahr von Vandalismus oder Diebstahl vermutlich geringer, dennoch solltest du stets wachsam sein! Das Handy oder das Tablet sind schneller im Auto vergessen als gedacht. Mit unserer Gegenstandversicherung sicherst du deinen persönlichen Besitz vor unerwarteten Risiken wie diesen optimal ab und du kannst beruhigt dein Auto abstellen.

Wie du siehst, ist es in der Regel ausreichend, eine Beziehung zum Anliegergrundstück zu haben. Vorsicht ist allerdings bei unbebauten Grundstücken angesagt. Hierzu zählen zum Beispiel Waldgebiete in freier Natur oder Seen. In diesem Fall darfst du den Anliegerbereich nur mit Genehmigung befahren. Zum Beispiel dann, wenn ein Anlieger dir oder der Allgemeinheit ausdrücklich/ stillschweigend genehmigt hat, sein Grundstück auch während seiner Abwesenheit zu betreten. Ein Beispiel hierfür sind zum Beispiel die Hinweisschilder „Betreten auf eigene Gefahr“ oder „Baden auf eigene Gefahr erlaubt“.

Wichtige Verkehrsschilder: Darauf solltest du achten

Oft findet sich das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ unter dem Verkehrszeichen „Verbot für Fahrzeuge aller Art“. Häufig kommt es aber auch mit anderen Verkehrsschildern zum Einsatz, die du unbedingt kennen und berücksichtigen solltest:

Anlieger frei – parken erlaubt

Besuchst du einen Freund oder ein Geschäft in einer Anliegerstraße, so darfst du hier normalerweise auch parken. Es sei denn, es liegt ein absolutes Halte- und Parkverbot vor.

Unbegrenzt parken in einer Anliegerzone gestattet?

Planst du dein Fahrzeug nach dem Besuch oder dem Einkauf einfach stehen zu lassen, so musst du mit großer Wahrscheinlichkeit mit einem Verwarngeld rechnen. Denn das Verkehrszeichen „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ bezieht sich sowohl auf den fließenden als auch auf den ruhenden Verkehr.

Wichtig: Ebenso aufpassen sollten Anwohner, die in einer Anliegerstraße mit dem Verkehrszeichen „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ inklusive einem Zusatzschild wie „Anlieger frei werktags 06:00 bis 10:00 Uhr“ wohnen. In diesem Fallbeispiel musst du dich auch als Anwohner beim Parken an die vorgegebenen Zeiten halten.

Verstoß gegen Anlieger frei: Diese Bußgelder drohen

Bei einem Verstoß gegen die geltende Verkehrsregel „Anlieger frei“ drohen hohe Bußgelder. Vielleicht fragst du dich jetzt: Wer kontrolliert überhaupt, ob sich andere Verkehrsteilnehmer an das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ halten? In der Regel ist es die Aufgabe der zuständigen Straßenverkehrsbehörde oder der Polizei, die Einhaltung sämtlicher Verkehrsregeln zu überwachen. Verzeichnet diese einen Verstoß, so ist je nach Situation und Ausmaß mit folgenden Verwarnungsgeldern zu rechnen:

Verstoß Bußgeld
Durchfahren eines Anlieger frei Bereiches:
●        Mit einem über 3,5 t Pkw, Wohnmobil oder Pkw mit Anhänger 20 Euro
●        Mit einem Motorrad 15 Euro
●        Mit einem Lkw 75 Euro
●        Mit einem Fahrrad 15 Euro bei Behinderung

20 Euro bei Gefährdung

25 Euro bei Sachbeschädigung

Parken oder Halten trotz Verbot (Kein Anwohner):
●        Mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 35 Euro
●        Mehr als drei Stunden 35 Euro

 

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