Was passiert, wenn dein Versicherungsvertrag abläuft?

Von Erik Lehnert 23 Oktober, 2023
5 Minuten
Versicherung Ablauf

Der Ablauf deines Versicherungsvertrags geschieht entweder automatisch oder durch manuelles Kündigen. Es gibt befristete Versicherungsverträge und welche die sich automatisch verlängern. Hinzu kommt ein ordentliches und außerordentliches Kündigungsrecht. Doch welche der genannten Punkte treffen wann zu?

Die gesetzlichen Regelungen des

Paragrafen 11 Abs. 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sieht vor, dass eine Verlängerungsoption im zeitlich begrenzten Versicherungsvertrag enthalten ist. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Sollte sich die Vertragsdauer automatisch um mehr als ein Jahr verlängern, so ist diese Klausel rechtswidrig und daher unwirksam.

Wenn deine Laufzeit des Vertrags einen Zeitraum, der größer als drei Jahre ist, umfasst, spielt das Sonderkündigungsrecht eine Rolle. Paragraf 11 Abs. 4 VVG sichert dir am Ende des dritten Jahres das Sonderkündigungsrecht zu. Es gilt auch bei jedem darauffolgenden Kalenderjahr. Ausschließlich die dreimonatige Frist ist bei der Kündigung zu beachten.

Wenn Paragraf 11 Abs. 2 VVG zutrifft, ist die Rede von unbefristeten Verträgen. Die Vertragslaufzeit kann hier immer zum Schluss der aktuellen Versicherungsperiode beendet werden. Die Periode wird bei den meisten Versicherungen als ein Jahr definiert. Diese Beendigung zum Ende des Versicherungszeitraums des Verhältnisses wird als ordentliches Kündigungsrecht bezeichnet.

Die Generalklausel in Paragraf 314 BGB setzt den Grundstein für außerordentliche Kündigungen. Beispiel: Wann läuft die Kfz-Versicherung ab, wenn Zahlungen nicht eingehalten oder vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt werden? Hier endet die Vertragslaufzeit gemäß Gesetz unter Einhaltung der einmonatigen Kündigungsfrist außerordentlich durch Kündigung. Zugrundeliegende Rechtsnormen sind hier: Paragraf 19 Abs. 3, Paragraf 24 und Paragraf 38 VVG.

Eine weitere Möglichkeit des Ablaufs des Versicherungsvertrags liegt in der Form des Rücktritts. Gemäß Paragraf 19 Abs. 2 VVG kann das Unternehmen vom Vertrag aufgrund der Verletzung der Anzeigeobliegenheit zurücktreten. Noch einmal als Beispiel: Wann endet die Kfz-Versicherung, wenn Vorschäden nicht angegeben wurden? Wenn du deinem Versicherer vor Vertragsabschluss einen Schaden an deinem Fahrzeug nicht meldest, kann er nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten.

Der Ablauf des Versicherungsvertrags kann zudem vorzeitig beendet werden, wenn der Vertrag angefochten wird. Dies geschieht zum Beispiel aufgrund des Paragrafen 123 BGB, wenn arglistige Täuschung vorliegt. In diesem Fall könnte ein Rückzahlungsanspruch deinerseits vorliegen, wenn du durch den Versicherer gekündigt wurdest.

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