Wie schnell darf ich mit Anhänger fahren? – Überblick über verschiedene Anhänger
Ob Fahrradträger, Sportanhänger oder Wohnwagen – bist du mit Anhänger unterwegs, erhöht sich das Unfallrisiko. Deshalb gelten für Fahrzeuggespanne besondere Vorschriften.
Pkw mit Anhänger: Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für Gespanne?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, wie schnell du mit einem Pkw samt Anhänger fahren darfst. Dabei spielt es auch eine Rolle, ob du innerhalb von Ortschaften, auf der Landstraße oder auf der Autobahn unterwegs bist.
Spezielle Vorschriften für Fahrzeuge mit Anhänger
Das Fahrverhalten eines Autos verändert sich, sobald ein Anhänger angespannt ist:
- Zum einen kann das Fahrzeug leicht ins Schlingern geraten, wenn unkontrollierte Lenkbewegungen Auch der Bremsweg verändert sich durch das zusätzliche Gewicht.
- Seitenwind kann dazu führen, dass der Wagen samt Trailer aus der Spur gerät.
- Selbst das Kurvenfahren mit Anhänger will geübt sein. Denn der Radius eines Wohnwagens oder eines kleinen Trailers ist ein anderer als der des ziehenden Wagens.
- Rückwärtsfahren mit Anhänger stellt ebenfalls eine besondere Herausforderung dar.
All das kann schnell dazu führen, dass Fahrzeughalter und Fahrzeughalterinnen in bestimmten Situationen falsch reagieren. Dadurch erhöht sich die Unfallgefahr. Aus diesem Grund gelten für das Fahren mit Anhänger spezielle Vorschriften, die für eine größere Sicherheit im Straßenverkehr sorgen.
Wohnwagen, Pferdeanhänger und Co.: Höchstgeschwindigkeiten für Anhänger
Innerhalb des Stadtgebietes ist es im Prinzip egal, ob du mit oder ohne Anhänger fährst. Hier gelten die ausgewiesenen Höchstgeschwindigkeiten. Maximal 50 Stundenkilometer sind erlaubt.
Außerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit für Fahrzeuge mit Anhänger auf 80 Stundenkilometer beschränkt. Das heißt: Mit einem Gespann darfst du sowohl auf der Landstraße als auch auf der Autobahn nicht schneller als 80 fahren. Halte dich daher unbedingt an das Rechtsfahrgebot, damit dich die schnelleren Fahrzeuge problemlos überholen können.
Sonderfall Fahrradträger: Wie schnell darf ich fahren?
Fahrradträger ist nicht gleich Anhänger: Mit einem einfachen Fahrradträger am Auto gelten demnach die gleichen Geschwindigkeitsvorschriften wie für alle anderen Pkw. Um die Sicherheit zu gewährleisten, solltest du dennoch nicht mehr als 130 Stundenkilometer fahren.
Ausnahmegenehmigung: Tempo 100 mit Plakette
Es gibt auch die Möglichkeit, eine spezielle Plakette für deinen Anhänger erwerben. Mit dieser darfs du dann auf der Autobahn 100 statt der vorgeschriebenen 80 Stundenkilometer fahren. Allerdings musst du hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen
Damit du trotz Anhänger schneller als 80 Kilometer pro Stunde fahren kannst,
- muss es sich bei deinem Fahrzeug um ein mehrspuriges Fahrzeug
- darf das zulässige Gesamtgewicht maximal 3,5 Tonnen
- muss dein Auto über ein Anti-Blockier-System (ABS) verfügen.
- muss der Anhänger selbst baulich für die gewünschte Geschwindigkeit ausgelegt
- dürfen die Reifen des Anhängers nicht älter als sechs Jahre
- muss der Geschwindigkeitsindex der Reifen L (120 Stundenkilometer)
Insgesamt muss das Masseverhältnis zwischen deinem Wagen und dem Anhänger den Vorschriften entsprechen.
Kostenübersicht
Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, kannst du beim TÜV, der DEKRA oder einer anderen Prüforganisation ein Gutachten beantragen. Damit kannst du dir bei der Zulassungsstelle die gesiegelte Tempo-100-Plakette ausstellen lassen.
Mit folgenden Kosten musst du dabei rechnen:
- Gebühren für das Gutachten (25 bis 60 Euro)
- Eintrag in die Fahrzeugpapiere (ab 12 Euro)
- amtliche Anhänger-Zulassung(im Schnitt 2,50 Euro)
Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Anhänger: Diese Strafen drohen
Hältst du dich nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit, kann das laut neuem Bußgeldkatalog 2023 recht teuer werden.
Fährst du innerorts zu schnell, erwarten dich folgende Sanktionen:
- bis zu zehn km/h zu schnell = 40 Euro
- bis 15 km/h = 60 Euro
- bis 20 km/h = 160 Euro und ein Punkt in Flensburg
- bis 25 km/h = 175 Euro, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot
- bis 30 km/h = 235 Euro, zwei Punkte in Flensburg, ein Monat Fahrverbot
- bis 40 km/h = 340 Euro, zwei Punkte in Flensburg, ein Monat Fahrverbot
- bis 50 km/h = 560 Euro, zwei Punkte in Flensburg, zwei Monate Fahrverbot
- bis 60 km/h = 700 Euro, zwei Punkte in Flensburg, drei Monate Fahrverbot
- über 60 km/h = 800 Euro, zwei Punkte in Flensburg, drei Monate Fahrverbot
Außerhalb geschlossener Ortschaften kostet dich das zu schnelle Fahren:
- bis zehn km/h = 30 Euro
- bis 15 km/h = 50 Euro
- bis 20 km/h = 140 Euro und einen Punkt in Flensburg
- bis 25 km/h = 150 Euro und einen Punkt in Flensburg
- bis 30 km/h = 175 Euro, zwei Punkte in Flensburg, ein Monat Fahrverbot
- bis 40 km/h = 255 Euro, zwei Punkte in Flensburg, ein Monat Fahrverbot
- bis 50 km/h = 480 Euro, zwei Punkte in Flensburg, ein Monat Fahrverbot
- bis 60 km/h = 600 Euro, zwei Punkte in Flensburg, zwei Monate Fahrverbot
- über 60 km/h = 700 Euro, zwei Punkte in Flensburg, drei Monate Fahrverbot
Mit dem Anhänger ins (europäische) Ausland
Fährst du im Ausland zu schnell, geht das richtig ins Geld!
So zahlst du in Österreich über 2.000 Euro Strafe, wenn du mit deinem Anhänger zu schnell unterwegs bist. Vorausgesetzt, man kann dir ein besonders rücksichtsloses Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmer:innen nachweisen.
In Italien darfst du mit Anhänger 50 bis höchstens 80 Stundenkilometer fahren. Fährst du mehr als 20 km/h zu schnell, kostet dich das mindestens 155 Euro. Mehr als 40 km/h zu schnell belasten deine Urlaubskasse mit bis zu 1.376 Euro.
Frankreich erlaubt für Autos mit einem Anhänger auf der Autobahn eine Geschwindigkeit von bis zu 130 Stundenkilometern. Allerdings darf das Gespann höchstens 3,5 Tonnen wiegen. Und fährst du mehr als 50 Stundenkilometer schneller als erlaubt, kostet dich das stolze 1.500 Euro.
Fahrten mit Anhänger können den Verschleiß des Autos begünstigen. Deshalb ist es wichtig, möglichen Reparaturkosten vorzubeugen, mit unserer Reparaturkostenversicherung.
Sicher unterwegs mit Anhänger: Weitere Tipps
Bevor du einen Anhänger bewegst, solltest du einige Dinge beachten:
- Ein Anhänger darf nur mit einer entsprechenden Zulassung auf die Straße. Die bekommst du bei der zuständigen Behörde mit den gleichen Unterlagen, die du auch zur Anmeldung eines Autos benötigst.
- Die zulässige Anhängelast des Autos muss eingehalten werden. Bei der Anhängelast handelt es sich um die Summe aus dem Leergewicht des Anhänger plus der Ladung. Angaben zur erlaubten Anhängelast findest du in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Punkt 0,2)
- Für Anhänger, die ein zulässiges Gesamtgewicht bis 750 Kilogramm aufweisen, reicht die Führerschein Klasse B. Zum Fahren mit schwereren Trailern benötigt man einen Anhänger-Führerschein (Klasse BE). Damit darf eine zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 Kilogramm ans Auto gekoppelt werden, also zum Beispiel ein Wohnwagen). Soll der Anhänger noch schwerer sein, ist ein Führerschein der Klasse C1E Oder man lässt seinen Führerschein Klasse B um die Schlüsselzahl 96 erweitern. Mit der Führerscheinklasse B96 darfst du Fahrzeugkombinationen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen bewegen.
Weitere Informationen zu den Themen Verkehrssicherheit und dem Fahren mit Anhänger findest du auf unseren Seiten:
- Anhänger zulassen & anmelden – Alle Infos im Überblick
- Welche Anhänger darf man mit Klasse B fahren?
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