Welche Anhänger darf man mit Klasse B fahren?

Von Julia Schäfer 31 März, 2023
4 minutes
welche anhänger darf man mit klasse b fahren

„Mit meinem Führerschein darf ich sowieso keinen Anhänger fahren!”. Auch wenn sich dieser Irrglaube beständig hält, stimmt er nicht so ganz. Mit der Führerscheinklasse B darfst du nämlich durchaus Anhänger ziehen. Es gibt jedoch ein paar Bestimmungen, die du beachten solltest. Welche genau das sind und was es alles zu beachten gibt, erfährst du in diesem Beitrag.

Anhänger mit Klasse B ziehen – geht das überhaupt?

Für Laien ist es nicht immer einfach zu erkennen, mit welcher Führerscheinklasse welche Anhänger gezogen werden dürfen. Wichtig ist, dass du einige Sachen beachtest. Dazu gehört, dass das zulässige Gesamtgewicht laut Fahrzeugpapieren entscheidend ist. Auch solltest du wissen, dass du mit der falschen Fahrerlaubnis unter Umständen eine Straftat begehst, wenn du einen Anhänger ziehst.

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Welchen Anhänger darf ich mit Klasse B fahren? Das gilt im Allgemeinen

Man braucht nicht unbedingt einen speziellen Führerschein für Anhänger, um einen Anhänger ziehen zu dürfen. Unter gewissen Voraussetzungen darfst du auch mit deinem Führerschein der Klasse B mit einem Anhänger unterwegs sein.

Dies gilt im Allgemeinen für die Fahrerlaubnis der Klasse B bezüglich dem Führen von Fahrzeugen:

  • Die zulässige Gesamtmasse von Auto und Anhänger darf 500 Kilogramm nicht überschreiten.
  • Ein ungebremster Anhänger darf nur ein maximales Gesamtgewicht von 750 Kilogramm
  • Du darfst maximal acht Personen befördern, sofern das Fahrzeug dazu ausgelegt ist.

 

Welche Anhänger darf man immer mit Klasse B fahren?

Seit dem Jahr 1999 gibt es spezielle Anhängerführerscheine. Diese wurden eingeführt, um die allgemeinen Fahrerlaubnisklassen aufzustocken. Es gilt, dass du mit dem Führerschein der Klasse B Anhänger führen darfst, solange du die zulässige Gesamtmasse nicht überschreitest. Achte jedoch stets darauf, welches Anhängergewicht in der Zulassung deines Fahrzeugs steht sowie welche Angaben der Fahrzeughersteller diesbezüglich macht.

Ist eine Ablastung empfehlenswert?

Bei der Ablastung handelt es sich um eine Herabsetzung des zulässigen Gesamtgewichts des Anhängers. Dabei wird das Gesamtgewicht des Anhängers herabgesetzt, sodass die höchstzulässige Gesamtmasse von Auto und Anhänger eingehalten werden kann. Die Herabsetzung wird bis maximal 750 Kilogramm durchgeführt, da du einen Anhänger mit 750 Kilogramm ohnehin mit allen Fahrerlaubnisklassen ziehen darfst. Technisch ändert sich durch diesen Vorgang beim Anhänger nichts. Lediglich die Werte in der Anhänger Zulassung werden angepasst. Eine Ablastung kann dir daher durchaus von Nutzen sein. Sollte sich dein Zugfahrzeug beispielsweise ändern, kann diese ohne großen Aufwand wieder auf das ursprüngliche Niveau gebracht werden.

Wann ist die B96-Erweiterung sinnvoll?

Eine sogenannte B96-Erweiterung lohnt sich beispielsweise, wenn du einen schweren Anhänger ziehen willst. Durch diese Erweiterung erhöht sich die zulässige Gesamtmasse nämlich von 3.500 Kilogramm auf 4.250 Kilogramm. Diese Erweiterung der Klasse B kannst du in der Regel in jeder Fahrschule innerhalb eines Tages erwerben.

Welchen Anhänger darf ich mit Klasse B fahren? Voraussetzungen und Mindestalter

Die Führerscheinklasse B darfst du im Normalfall ab 18 Jahren erwerben. Im Rahmen des begleiteten Fahrens liegt das Mindestalter für den normalen Autoführerschein bei 17 Jahren. Weitere Ausnahmen vom regulären Mindestalter treffen zu, wenn du beispielsweise einen bestimmten Ausbildungsberuf erlernst. Dazu gehören unter anderem staatlich anerkannte Berufskraftfahrer:innen, Fachkräfte im Fahrbetrieb sowie andere staatlich anerkannte Ausbildungsberufe mit einem vergleichbaren Inhalt. Das herabgesetzte Alter gilt aber nur während der Ausbildungszeit und nur im deutschen Inland.

Neben der Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses gehört auch ein Sehtest zu den Voraussetzungen, um die Fahrerlaubnisklasse B absolvieren zu können. Diesen Sehtest kannst du nicht nur bei Augenärzt:innen durchführen, sondern auch bei dazu befähigten Optiker:innen.

Übrigens: Der Führerschein der Klasse B ist Voraussetzung, um die Fahrerlaubnisklassen BE, B96, C, C1, D und D1 erwerben zu können.

Headerbild: © @AdobeStock_121736503;Jeanette Dietl
image:© @AdobeStock_94368909;Astrid Gast

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