Strafzettel: Alles Wissenswerte zum „Knöllchen“

Von Julia Schäfer 27 Oktober, 2023
4 minutes

Ein Strafzettel fürs Falschparken kann jeden treffen, denn gerade in den Innenstädten ist die Parkplatzsuche oft schwierig. Aber welche Kosten drohen für welche Vergehen? Wann verjährt ein Strafzettel und wie kann man die Zahlung umgehen? Wir haben die Antworten!

In diesen Fällen droht dir in Deutschland ein Strafzettel

In Deutschland stellen Ordnungsamt oder Polizei den Strafzettel für geringfügige Vergehen aus. Es handelt sich dabei aufgrund des geringen Betrags nicht um ein Bußgeld, sondern um ein Verwarnungsgeld. Das ist Knöllchen daher als eine Möglichkeit für die Behörden, die Angelegenheit unkompliziert beizulegen.

Es gibt sehr unterschiedliche Gründe für einen Strafzettel. Falschparken ist mit Abstand der häufigste. Aber auch, wer Straßen und öffentliche Anlagen beschmutzt wird mit entsprechenden Verwarngeldern belegt. Ebenso bei anderen kleinen Vergehen im öffentlichen Raum. Von einem Strafzettel spricht man allerdings nur, wenn es dabei um den Straßenverkehr geht. Also zum Beispiel, wenn jemand gegen die Vorgaben des Straßenverkehrsgesetzes verstößt.

Ist hingegen der TÜV abgelaufen, droht ein Verwarngeld. Je nachdem, wie viel Zeit verstrichen ist, kann es allerdings auch zu einem “echten” Bußgeld kommen. Und Zwar von bis zu 75 Euro und einem Punkt in Flensburg.

Keinen Strafzettel gibt es hingegen für die Benutzung des Handys am Steuer. Denn hierbei handelt es sich mindestens um eine Ordnungswidrigkeit. Für diese drohen 100 Euro oder mehr sowie ein Punkt in Flensburg. Damit sprengt dieses Vergehen den geringfügigen Rahmen eines Knöllchens oder einer Verwarnung.

Der Klassiker: Strafzettel fürs Falschparken und die aktuellen Bußgelder

Stellst du dein Auto in einer Weise ab, die gegen das geltende Verkehrsrecht verstößt: Dann musst du mit einem Strafzettel für Falschparken rechnen. Mit dem neuen Bußgeldkatalog 2023 haben sich auch Strafzettel in ihren Kosten geringfügig geändert.

Ein solches Parkknöllchen können verschiedene Behörden ausstellen. Oft kümmern sich auch die Gemeinden selbst, dass Strafzettel hinter so viele Scheibenwischer wie möglich gelangen. Immerhin handelt es sich um eine attraktive Einnahmequelle.

Anwohner, andere Verkehrsteilnehmende und in besonders brenzligen Situationen auch Rettungskräfte sind von Falschparkern genervt. Kein Wunder, dass diese oft Falschparker melden. In vielen Fällen lassen diese ein Auto auch abschleppen.

Hat jemand sein Auto falsch geparkt und einen Strafzettel bekommen: Dann hängt der zu zahlende Betrag von der genauen Position ab. Besonders gefährliches Falschparken führt dabei zu höheren Strafzettel-Kosten.

Hier ein Überblick der häufigsten Strafen fürs Falschparken

10 €:

  • Parken in weniger als 5 Meter von einer Kreuzung oder Einmündung entfernt
  • im Parkverbot
  • vor Ein- und Ausfahrten oder abgesenktem Bordstein
  • Parken außerhalb geschlossener Ortschaften
  • über Schachtdeckeln
  • Parken auf einer Vorfahrtstraße

15 €:

  • Parken auf der linken Fahrbahnseite, nicht am rechten Fahrbahnrand
  • oder in weniger als 10 Meter vor einer Ampel was diese verdeckt

25 €:

  • Parken im Halteverbot oder Halteverbots-Zone
  • innerhalb eines Kreisverkehrs
  • auf Fußgängerüberwegen oder Taxiständen
  • Parken näher als 10 Meter an einem Andreaskreuz oder Stopp- oder Vorfahrt-gewähren-Schild, was dieses verdeckt.

35 €:

  • Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder im Bereich einer scharfen Kurve

55 €:

  • Parken auf einer Verkehrsinsel, Grünstreifen, Seitenstreifen oder Fahrradstraße, Gehweg oder Radweg.
  • Parken vor einer Feuerwehrzufahrt.
  • Parken in zweiter Reihe, PKW-Verbotszonen, Bussonderstreifen oder näher als 15 Meter an einer Bushaltestelle.

55 €:

  • Unzulässiges Parken auf einem Behindertenparkplatz, Parkplatz für Elektrofahrzeuge oder Carsharing-Fahrzeuge.

Diese Grundbeträge können sich durch zusätzliche Faktoren maßgeblich erhöhen! So wird bei einer Parkdauer von mehr als einer Stunde aus einem 15 Euro Strafzettel ein 25 Euro Knöllchen. Oder aus 35 Euro ganze 55! Wer zusätzlich für eine Behinderung Dritter sorgt, hat ebenfalls höhere Strafzettel-Kosten.

Strafzettel auf Privatparkplatz erhalten – das musst du beachten

Entgegen der verbreiteten Meinung ist es auch auf Privatparkplätzen grundsätzlich möglich, einen Strafzettel zu kassieren. Besonders Supermärkte in zentraler Stadtlage beauftragen oft private Unternehmen mit dem Ausstellen. Denn ihre Abstellflächen würden sonst von Dauerparkern besetzt. Deshalb verlangen sie hier oft das Einlegen einer Parkscheibe.

Die schlechte Nachricht für Betroffene: Dieses Vorgehen ist grundsätzlich rechtmäßig und der Strafzettel unbedingt zu zahlen. In vielen Fällen kannst du das Parkknöllchen jedoch umgehen, wenn du die Mitarbeitenden des Supermarktes darauf ansprichst. Hast du einen Kassenzettel des Marktes, der mit der Zeit des Strafzettels übereinstimmt? Dann stehen die Chancen gut, dass man dir trotz fehlender/abgelaufener Parkscheibe die Zahlung erlässt.

Den Strafzettel bezahlen

Für die Zahlung des Strafzettels kannst du den angehefteten Überweisungsträger nutzen. Natürlich kannst du auch deine Online-Banking-App oder ähnliches verwenden. Achte jedoch darauf, den richtigen Verwendungszweck anzugeben, da nur so eine eindeutige Zuordnung möglich ist.

Wirst du direkt von einer Person der Polizei oder des Ordnungsamtes “erwischt”? Hier kannst du in vielen Fälle auch bar bezahlen. Auf moderne, digitale Zahlweisen über Bürger-Apps und Webseiten wartet man bei uns leider oft noch vergeblich. In anderen Ländern sind diese bereits seit Jahren üblich.

Wann du Einspruch gegen den Strafzettel einlegen kannst

Generell kannst du gegen einen Strafzettel einen Einspruch einlegen. Dazu kannst du schriftlich deine Sicht des Vorgangs beschreiben. Auch Fotos können ein zusätzliches Beweismittel sein. Deshalb ist es ratsam, in diesen Situationen das Handy zu zücken.

Ob du widersprichst, solltest du dir gut überlegen: Wird dein Einspruch abgelehnt, wirst du mit weiteren Verwaltungskosten für die Entscheidung belastet. Fühlst du dich ungerecht behandelt, kann dieses Vorgehen sinnvoll sein. Pauschal jeden Strafzettel anzufechten ist allerdings keine gute Idee.

Kann ein Strafzettel verjähren?

Ein Strafzettel „verjährt“ bereits nach drei Monaten, da es sich hier lediglich um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Freu dich jedoch nicht zu früh. Das eigentliche Parkknöllchen hinter dem Scheibenwischer kann zwar durch Wind, Wetter oder andere Personen entfernt worden sein: Du erhältst jedoch einige Tage später einen Zahlungsbescheid per Post.

Zu diesem Zeitpunkt bleibt dir – außer einem Einspruch – keine Möglichkeit, die Zahlung zu umgehen. Einen Strafzettel nicht zu bezahlen ist keine gute Idee und führt nicht zu einer Verjährung!

Hat man dir den Zahlungsbescheid jedoch zu spät oder gar nicht zugestellt, könntest du Glück haben: Weist du schlüssig nach, dass dich der Brief nicht erreicht hat, verfällt der Strafzettel nach drei Monaten.

Anders sieht es hingegen bei echten Straftaten aus. So gilt etwa beim Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Fahrerflucht ist sogar erst nach fünf Jahren verjährt.

Bildnachweis:
headerbild:©AdobeStock_4178489; Daniel Hohlfeld
image1: ©AdobeStock_393666118; Felix Busse Phtgrphy

background image

Aktuelle Updates erhalten

    Table of contents

      Lesen Sie auch