Do’s and Dont’s für den Seitenstreifen
Dass zu einer Autobahn in der Regel auch ein Seitenstreifen gehört, dürfte allen Verkehrsteilnehmern klar sein. Aber welche Regeln gelten hier eigentlich? Vor allem dann, wenn der Tag der Führerscheinprüfung bereits etwas länger zurückliegt, ist es ratsam, sich mit den Vorgaben, die unter anderem natürlich in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgehalten wurden, auseinanderzusetzen.
Darf man zum Beispiel im Notfall auf dem Standstreifen parken oder herrscht hier ein Parkverbot? Wann darf man den Standstreifen generell benutzen beziehungsweise befahren? Die folgenden Abschnitte liefern dir Antworten auf diese und weitere Fragen!
Was ist die Funktion des Seitenstreifens?
Die Funktion des Seitenstreifens auf der Autobahn ist mit vielen Vorurteilen verbunden. Wie bereits weiter oben erwähnt, genügt jedoch eigentlich ein Blick in die StVO, um herauszufinden, wie du dich hier richtig verhalten musst, um sicherzustellen, dass dir kein Bußgeld droht.
Zunächst ist es natürlich wichtig, zu wissen, woran du einen klassischen Seitenstreifen erkennst. Hierbei handelt es sich um den Bereich der Straße, der durch eine durchgehende Linie vom Rest der Fahrbahn abgetrennt ist und der sich rechts neben der Fahrbahn befindet. (Informationen zu Fahrbahnmarkierungen im Allgemeinen findest du übrigens im Artikel „Fahrbahnmarkierungen: Was bedeuten die Straßenmarkierungen?“.)
Aber wozu darfst du das entsprechende Areal nutzen? Grundsätzlich dient der Seitenstreifen dazu, dein Fahrzeug im Notfall, also zum Beispiel bei einer Panne oder nach einem Unfall, abzustellen. So kannst du deinen Wagen von der eigentlichen Fahrbahn entfernen und sicherstellen, dass dieser nicht zu einer Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer:innen wird.
Gleichzeitig ist es jedoch auch erlaubt, den Seitenstreifen zum Umfahren bestehender Hindernisse, wie zum Beispiel einer Baustelle, zu nutzen – natürlich nur dann, wenn er entsprechend auch freigegeben wurde.
Seitenstreifen befahren: Was ist erlaubt?
Einige Punkte, die mit Hinblick auf die Frage „Was ist auf dem Seitenstreifen erlaubt?“ relevant werden, konntest du bereits im vorherigen Abschnitt nachlesen. Die folgenden Aktionen sind erlaubt beziehungsweise werden – je nach Verkehrssituation – sogar angeordnet:
- Wenn dein Auto nicht mehr fährt und du eine Panne hast, darfst du dein Fahrzeug auf dem Seitenstreifen abstellen. Achte in diesem Zusammenhang auch auf die Infos und Tipps, die du im Artikel „Autopanne: Was tun? – So verhältst du dich richtig findest.
- Du bist gerade dabei, auf eine Autobahn aufzufahren, hast jedoch bis zum Ende der Auffahrt noch keine Möglichkeit gehabt, dich einzufädeln? In diesem Fall darfst du den Seitenstreifen als „Verlängerung“ nutzen.
- Wenn der Seitenstreifen offiziell freigegeben wurde, kannst du ihn als offizielle Fahrbahn verwenden. Dies ist häufig dann der Fall, wenn eine angespannte Verkehrslage entsteht und es mithilfe der zusätzlichen Fahrbahn möglich wird, im Idealfall einen Stau zu verhindern. (Achte in diesem Zusammenhang auch auf die Infos im Artikel „Stau auf der Autobahn: Dos und Don’ts.
- Solltest du in einen Unfall verwickelt sein, ist es in den meisten Fällen auch ratsam, diesen Bereich am Fahrbahnrand anzusteuern – sofern dir dies auf einem sicheren Wege möglich ist. Der Weg, den du hier vom rechten Fahrstreifen aus zurücklegen musst, ist natürlich deutlich kürzer als der linke. Achte jedoch auch hier darauf, den Schulterblick auszuführen, um sicherzustellen, dass du beim Lenken keinen zweiten Unfall verursachst.
Wenn du dich mit den Rechten, die im Zusammenhang mit dem Befahren des Standstreifens gelten, auseinandersetzt, solltest du dich natürlich auch mit den dazugehörigen Verboten beziehungsweise Vorgaben beschäftigen. Auch hier gibt es einige Vorurteile, die, wenn du entsprechend falsch handelst, eine Strafe nach sich ziehen können. So sind viele Autofahrer:innen der Meinung, dass es zum Beispiel erlaubt sei, den Standstreifen zu befahren, um eine Rettungsgasse zu bilden. Genau das ist jedoch nicht der Fall. Denn: Der Standstreifen muss auch hier so lange frei bleiben, bis die Polizei etwas anderes anordnet. (Wirf am besten auch einen Blick auf den Artikel „Rettungsgasse richtig bilden – So geht das! )
Oft handelt es sich hierbei um eine Entscheidung, die von der jeweils individuellen Situation abhängig ist. Selbstverständlich ist es wichtig, dass die Opfer eines Unfalls schnell versorgt werden. Die Polizeibeamt:innen sind dazu in der Lage, alles optimal einzuschätzen und berücksichtigen natürlich auch die Breite der Fahrbahn.
Du darfst den Seitenstreifen jedoch niemals dazu benutzen, deine Strecke, zum Beispiel im Stau, abzukürzen. In diesem und in weiteren Fällen drohen ansonsten hohe Bußgelder. Weitere Infos hierzu findest du im folgenden Abschnitt.
Wusstest du jedoch übrigens, dass es in manchen Fällen erlaubt ist, auch auf der Autobahn rechts zu überholen? Hierbei handelt es sich jedoch um absolute Ausnahmen. Am besten schaust du im Artikel „Rechts überholen auf der Autobahn: Wann ist es erlaubt?“ vorbei.
Diese Bußgelder können dir drohen
Beim Befahren des Seitenstreifens handelt es sich auf keinen Fall um ein Kavaliersdelikt. Wenn du hier entgegen der Vorschriften unterwegs bist, drohen teilweise hohe Strafen. So musst du mit einem Bußgeld von mindestens 55 Euro rechnen, wenn du den Seitenstreifen nutzt, ohne dass dies entsprechend angeordnet wurde.
Sollte es möglich sein, dir nachzuweisen, dass du den Seitenstreifen tatsächlich nur genutzt hast, um zum Beispiel schneller zu deiner Ausfahrt zu gelangen, erhöht sich das Bußgeld in der Regel auf 75 Euro. Zudem musst du mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Noch teurer wird das Ganze, wenn du mit deiner Aktion andere Verkehrsteilnehmer:innen gefährdest. Bußgelder in Höhe von 90 Euro sind dann keine Seltenheit. Verursachst du durch deine Aktion einen Unfall, droht ein Bußgeld in Höhe von 110 Euro (und ein Punkt in Flensburg). Solltest du auf dem Standstreifen wenden und/ oder rückwärtsfahren, kannst du mit einem Bußgeld zwischen 130 Euro und 195 Euro (plus einem Punkt) belangt werden.
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