Prämienanpassungsklausel: Definition, rechtliche Grundlagen und Beispiele
Versicherungen begleiten uns durchs Leben und schützen uns in vielen Situationen. Aber wie sorgen Versicherungen eigentlich dafür, dass die Beiträge, die wir zahlen, über die Jahre hinweg fair bleiben? Genau dafür gibt’s die Prämienanpassungsklausel. Mit ihr können Versicherungsprämien an verschiedene Faktoren angepasst werden. In diesem Artikel gehen wir gemeinsam auf Entdeckungstour: Was bedeutet diese Klausel genau, welche rechtlichen Grundlagen gibt es und wie sieht das Ganze in der Praxis aus?
Wann kommt diese Klausel zum Einsatz?
Die Prämienanpassungsklausel, oft auch Beitragsanpassungsklausel genannt, gibt einer Versicherung das Recht, ihre Prämien zu ändern. Das siehst du oft bei privaten Haftpflichtversicherungen und KFZ-Versicherungen. Der Hauptgrund dafür ist die Anpassung an die Versicherungssumme. Um sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz auch nach Jahren noch ausreicht, um Schäden vollständig zu decken. Je nach Versicherungstyp gibt es unterschiedliche Gründe für eine Prämienanpassung. Bei der KFZ-Haftpflicht, Vollkasko– und Teilkaskoversicherung richtet sich die Prämie nach den Schadenfreiheitsklassen des letzten Jahres. Bei der gesetzlichen Krankenversicherungen hingegen können Zusatzbeiträge verlangt werden, wenn die tatsächlichen Kosten höher sind als ursprünglich geplant.
Was du außerdem berücksichtigen solltest
In der privaten Krankenversicherung gibt es besondere Regelungen zur Prämienanpassungsklausel. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Klauseln zur Überprüfung und Anpassung der Beiträge mit einer Abweichung unter als 10 Prozent zulässig sind. Ein Beispiel: In einem Kranken- und Pflegeversicherungsvertrag steht, dass sich die Leistungen aus verschiedenen Gründen ändern können. Nach dem Gesetz muss eine Anpassung erfolgen, wenn eine Abweichung von mehr als 10 % zu erwarten ist.
Im jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.07.2023 (Az. IV ZR 347/22) stand die Prämienanpassungsklausel eines Versicherungsunternehmens im Fokus, die sich in ihrer Gestaltung von der gängigen Praxis unterschied. Auf den ersten Blick können Versicherungsnehmer:innen vermuten, dass solch eine Abweichung nicht in ihrem Interesse ist. Vor allem dann, wenn es um Fragen zu den Modalitäten und Zeitpunkten von Beitragsanpassungen geht.
Der BGH entschied jedoch im konkreten Fall, dass die Klausel nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers formuliert sei. Ein zentrales Argument des Gerichts war die Intention der Klausel, abrupte und erhebliche Prämiensprünge zu verhindern. Dies bedeutet, dass die Klausel anstelle von potenziell belastenden und unvorhergesehenen Prämienerhöhungen eine gewisse Vorhersehbarkeit und Konstanz gewährleistet.
Weiterhin betonte die Urteilsbegründung die ausgewogene und gerechte Ausgestaltung der Klausel. Sie räumt dem Versicherer die Flexibilität ein, Prämien je nach Lage und Bedarf zu erhöhen oder zu verringern. Dadurch kann der Versicherer auf Marktveränderungen und andere Einflussfaktoren reagieren, während gleichzeitig der Schutz des Versicherungsnehmers vor willkürlichen Anpassungen sichergestellt wird.
Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit, Vertragsklauseln und -bedingungen im Gesamtkontext zu betrachten und nicht voreilig zu urteilen. Es macht auch deutlich, welche wichtige Rolle Instanzen wie der BGH spielen, um ein ausgewogenes Verhältnis von Rechten und Pflichten zwischen Versicherungsgebern und -nehmern zu gewährleisten.
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