Mieter:in oder Vermieter:in – Wer zahlt die Hausratversicherung?
Zahlreiche Wohnungssuchende stehen immer häufiger vor folgender Frage: „Braucht man eine Hausratversicherung als Mieter:in?“. Doch wer muss die Hausratversicherung überhaupt abschließen – Mietende oder Vermietende? Und wer übernimmt die Kosten für die Hausratversicherung einer Mietwohnung? Was gilt im Schadenfall? Fragen über Fragen, doch keine Sorge, wir bringen Licht ins Dunkel.
Hausratversicherung: Sind Mietende oder Vermietende dazu verpflichtet?
Für welche Versicherungen sind Mieter:innen selbst verantwortlich? Welche Versicherung braucht man als Mieter:in? Und ist die Hausratversicherung als Mieter:in Pflicht? Hier herrschen oft jede Menge Unklarheiten. Und zahlreiche Mietende leben sogar in dem Glauben, dass sie sich um nichts weiter kümmern müssen, da es sich ja nicht um ihre Eigentumswohnung handelt. Doch diese Annahme ist schlichtweg falsch. Grundsätzlich gilt: Mieter:innen müssen sich selbst um ihren Hausrat kümmern, während die Vermietenden die Verantwortung für das Gebäude tragen. Allerdings gibt es hier eine Ausnahme, nämlich dann, wenn es sich um eine teil- oder gar vollmöblierte Mietwohnung handelt. In diesem Fall ist die Einrichtung Eigentum der Vermieter:innen.
Wissenswert: Eigentümer:innen, die eine Hausratversicherung für eine möblierte Mietwohnung abschließen, können die Kosten auf den Mieter:innen umlegen. Bei einer unmöblierten Mietwohnung müssen die Eigentümer:innen selbst für die Kosten der Hausratversicherung aufkommen.
Kommen wir nun zur letzten und wichtigsten Frage: Ist die Hausratversicherung als Mieter:in Pflicht? Nein keineswegs, denn auch, wenn viele Vermieter:innen den Abschluss einer solchen Police wünschen, können sie dies nicht strikt voraussetzen. Denn hierbei handelt es sich nicht um eine Pflichtversicherung. Die Hausratversicherung dient ausschließlich der freiwilligen Absicherung. Dennoch ist der Abschluss einer Hausratversicherung auch als Mieter:in einer Mietwohnung absolut sinnvoll. Denn schließlich bietet sie einen umfangreichen Versicherungsschutz für das gesamte Hab und Gut.
Hausratversicherung: Was deckt sie für Mieter:innen ab?
Wie der Name bereits erahnen lässt, deckt eine Hausratversicherung für Mietende den gesamten Hausrat ab. Doch was zählt zum sogenannten Hausrat? Im Grunde genommen sind damit alle Dinge gemeint, die du bei einem Umzug mitnehmen und in einer neuen Wohnung wieder mit einbringst. Das gilt auch für Gegenstände, die sich in der Garage, im Keller oder auf dem Dachboden befinden. Doch bei welchen Schadenfällen leistet die Hausratversicherung überhaupt?
Grundsätzlich decken die meisten dieser Policen Schäden durch folgende Szenarien ab:
- Einbruchdiebstahl und Vandalismus: Die Hausratversicherung haftet für Schäden durch Einbruch. Dabei ersetzt sie nicht nur gestohlene Gegenstände, sondern trägt auch die Kosten für Reparaturen, die mit dem Einbruch in Zusammenhang Hierzu zählen zum Beispiel eingeschlagene Fensterscheiben oder aufgebrochene Türen. Aber auch für Schäden durch Vandalismus kommt die Hausratversicherung auf.
- Leitungswasser: Ebenso sind auch Schäden durch austretendes Leitungswasser im Leistungsumfang einer Hausratversicherung enthalten. Zum Klassiker zählen undichte oder beschädigte Zuleitungsschläuche von Waschmaschinen. In diesem Fall verursacht das austretende Leitungswasser binnen kürzester Zeit und völlig unbemerkt schwerwiegende Schäden.
- Blitz, Sturm und Hagel: Ein weiterer Fall für die Hausratversicherung sind Sturmschäden ab Windstärke 8. Dringt aufgrund eines heftigen Sturms zum Beispiel Wasser durch die Fenster ein und durchnässt das Mobiliar innerhalb der Wohnung, so haftet die Hausrat dafür.
- Brand: Auch Schäden durch Feuer, das sich ungewollt und selbstständig ausgebreitet hat, sind mitversichert. Hierbei spielt das Ausmaß des Feuers keine Rolle. So haftet die Hausratversicherung bereits bei einem Sofa, das durch einen Funken aus dem Kamin Feuer gefangen hat.
Tipp: Interessiert dich die Thematik rund um die Hausratversicherung, so solltest du unbedingt auch einen Blick auf diesen Artikel werfen: „Unterschied Hausrat- und Gegenstandsversicherung“
Kannst du eine Hausratversicherung über deine:n Vermieter:in abschließen?
Nicht nur die Frage „Wer ist für die Hausratversicherung verantwortlich, Mietende oder Vermietende?“ beschäftigt viele Wohnungssuchende. Sondern auch die Frage, ob ein Abschluss einer Hausratversicherung auch direkt über Vermieter:innen möglich ist. Die Antwort hierauf lautet: nein. Eine Hausratversicherung lässt sich nicht über die Eigentümer:innen abschließen. Denn schließlich schützt diese Police den Besitz der Mieter:innen/ Versicherungsnehmenden. Somit tragen diese auch die alleinige Verantwortung, ihr gesamtes Hab und Gut entsprechend abzusichern. Vermieter:innen haben somit keine Möglichkeiten eine Hausratversicherung für ihre Mieter:innen abzuschließen.
Hausratversicherung und Einbaumöbel
Wie sieht es mit Einbaumöbeln und der Hausratversicherung aus? Fallen diese unter den Schutz der Hausratversicherung der Mietenden? Oder unter die Wohngebäudeversicherung der Vermieter:innen? Bei Möbeln, die mit den Innenwänden verbunden sind, also eine bauliche Einheit bilden, liegt die Verantwortung normalerweise bei den Vermietenden. Anders hingegen schaut es aus, wenn die Einbaumöbel lediglich an den Wänden befestigt oder an diesen aufgehängt sind. In diesem Fall werden die Einbaumöbel in der Hausratversicherung der Mieter:innen mitversichert.
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