Aufkleber fürs Auto: Was ist erlaubt?

Von Julia Schäfer 23 Mai, 2023
4 minutes

Aufkleber fürs Auto gehören in der heutigen Zeit zum beliebten Standard. Vor allem diejenigen, die oft auf vielbefahrenen Straßen unterwegs sind, wissen, dass etliche Menschen Aufkleber dazu nutzen, um zum Beispiel für Ihr Unternehmen zu werben oder dem Rest der Welt mitzuteilen, dass ein „Baby on Board“ ist. Aber was ist in diesem Zusammenhang eigentlich erlaubt? Darf man einen Aufkleber auf der Autoheckscheibe anbringen? Oder an der Seite? Und was gilt für die anderen Scheiben am Auto?

Vor allem große Aufkleber fürs Auto führen in diesem Zusammenhang immer wieder zu Diskussionen. Die folgenden Abschnitte zeigen dir auf, welche Regeln gelten und wann Autofahrer, die ihren Wagen mit zu vielen Aufklebern versehen haben, im Schadenfall möglicherweise von einer Teilschuld bzw. einer Mitschuld betroffen sind.

 

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Aufkleber fürs Auto: Diese Regeln gelten

Generell gilt, dass du deine Aufkleber fürs Auto nicht einfach „irgendwie“ platzieren darfst. Wenn du dich nicht an bestimmte Regeln hältst, riskierst du, dass du dich strafbar machst. Die Folge kann ein Bußgeld sein. Zudem kann es sein, dass deine Kfz-Teilkaskoversicherung bzw. deine Kfz-Vollkaskoversicherung im Schadenfall nicht greift.

Ein typisches Beispiel: Platzierst du einen XXL-Aufkleber so, dass du nicht mehr dazu in der Lage bist, den Straßenverkehr zu beobachten wird dies bei einem Unfall als grob fahrlässig gewertet.

Im ersten Schritt ist es wichtig, dass du sowohl auf die Größe als auch auf die Platzierung achtest. Das dargestellte Motiv darf natürlich auch nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Persönliche Meinungsäußerungen sind jedoch erlaubt, solange sie eine bestimmte Personengruppe nicht beleidigen. Somit erklärt es sich von selbst, weshalb es so viele Autofahrer lieben, mit lustigen Sprüchen auf dem Kofferraumdeckel unterwegs zu sein. Natürlich hat alles seine Grenzen. Verbotene Symbole sind tabu.

Mit Hinblick auf die erlaubte Größe von Autoaufklebern gelten klare Regeln. Bedeckt ein Aufkleber mehr als 25 Prozent der Fläche oder ist er größer als ein Quadratmeter, brauchst du für ihn eine Sondergenehmigung. Du musst jederzeit dazu in der Lage sein, sie vorzuzeigen. Am besten bewahrst du sie immer im Auto auf.

Das gilt für Front- und Heckscheiben

Seiten- und Frontscheiben darfst du nicht mit Aufklebern verzieren. Eine Ausnahme stellen die Maut-Vignetten dar. Reist du beispielsweise nach Österreich oder die Schweiz, sind diese bekanntermaßen Pflicht. Die Tatsache, dass du die Art von Aufkleber auf der Heckscheibe anbringen darfst, lässt sich damit begründen, dass dir zum Zurückschauen immer noch deine beiden Seitenspiegel zur Verfügung stehen. Über sie kannst du die eingeschränkte Sicht über die Heckscheibe – zumindest ein wenig – ausgleichen.

 

Genehmigungspflichtige Aufkleber

Wie bereits weiter oben angedeutet, gibt es einige Aufkleber, für die du eine Genehmigung brauchst. Dies gilt vor allem dann, wenn die Sticker eine bestimmte Größe (25 Prozent der beklebten Scheibe oder ein Quadratmeter Fläche) überschreiten.

Aufkleber, die du an der Frontscheibe oder an den Seitenscheiben festkleben möchtest, sind generell nicht erlaubt. Bei den Frontscheiben handelt es sich um Scheiben aus Sicherheitsglas, die du brauchst, um klar sehen zu können. Und auch der Blick zu beiden Seiten muss frei bleiben.

Hast du vor, einen Aufkleber fürs Auto selbst zu gestalten, achte am besten darauf, die erlaubten Maximalgrößen nicht zu überschreiten. Auf diese Weise kannst du den Antrag auf Genehmigung umgehen. Du solltest dir jedoch generell sicher sein, dass die Aufkleber, die du nutzt, keine unerlaubten Botschaften oder Symbole enthalten. Ansonsten kann es sein, dass du ein Bußgeld zahlen musst.

Möglicherweise gibt es auch eine Alternative zum Aufkleber, dessen Größe und/ oder der bevorzugten Stelle? Auch ein etwas kleinerer Sticker – zum Beispiel in bunten Farben – kann schnell zum Eyecatcher werden.

Aufkleber fürs Auto: Wann droht ein Bußgeld?

Wenn du Aufkleber mit zu großzügigen Maßen oder Aufkleber an der falschen Stelle platziert, droht dir ein Bußgeld. Wie hoch dieses ausfällt, ist natürlich vom Ausmaß der Sichtbehinderung und dem hiervon ausgehenden Gefahrenpotenzial abhängig. Du solltest aber mit mindestens zehn Euro rechnen. Hast du den verwendeten Aufkleber besonders groß und „zentral“ platziert, zahlst du bis zu 90 Euro.

Platzierst du einen Sticker auf den Scheinwerfern und schränkst so deine Sichtbarkeit bei Dunkelheit ein, musst du ein Bußgeld zwischen 20 und 35 Euro zahlen. Ob es tatsächlich zu einer Gefährdung gekommen ist oder nicht, spielt hierbei keine Rolle.

Du bist mit einem großen Aufkleber unterwegs und kannst keine Bauartgenehmigung vorweisen? In diesem Fall zahlst du ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro.

Generell gilt: Je größer die Einschränkung deiner Sicht auf den Straßenverkehr, desto höher fällt in der Regel auch das Bußgeld aus. Alle Infos zu den jeweils aktuellen Vorschriften kannst du unter anderem auch in der StVO nachlesen.

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