Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief)

Von John Smith 30 August, 2022
4 minutes
Zulassung, Autokauf, Verkäufer hält Zulassung Papiere und Schlüssel vor

Selbst wenn du erst seit kurzem ein Auto hast, kennst du bestimmt die beiden Begriffe „Fahrzeugbrief“ und „Fahrzeugschein“. Doch was ist der Unterschied zwischen den beiden Dokumenten? In diesem Artikel erfährst du alles, was du zum Fahrzeugbrief beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil 2 wissen solltest.

Erklärung: Was ist der Fahrzeugbrief/die Zulassungsbescheinigung Teil 2?

Bis 2005 war Teil 2 der Zulassungsbescheinigung noch als Fahrzeugbrief bekannt. Er ist eines der beiden amtlichen Dokumente, die alle wichtigen Angaben zu einem Kraftfahrzeug beinhalten. Aufgrund ihrer Wichtigkeit werden sie auf fälschungssicherem Papier gedruckt. Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 gibt Auskunft über den Fahrzeugeigentümer oder die Fahrzeugeigentümerin. Zudem hilft die Nummer des Fahrzeugbriefes bei der Identifizierung von Kraftfahrzeugen.

Achtung: Der Fahrzeugeigentümer oder die Fahrzeugeigentümerin ist nicht mit dem Fahrzeughalter oder der Fahrzeughalterin gleichzusetzen. So kannst du beispielsweise das Auto deiner Großmutter fahren und den Fahrzeugbrief und die Versicherung auf ihren Namen laufen lassen. Diese Situation bezeichnet man dann als abweichende Halterschaft. Du bist zwar dann nicht im Besitz des Fahrzeugs, giltst aber dennoch als berechtigter Fahrer oder berechtigte Fahrerin.

HSN & TSN: Diese Daten/Nummern stehen im Fahrzeugbrief/der Zulassungsbescheinigung Teil 2

Dein Fahrzeugbrief enthält zahlreiche Angaben, viele in Form von Codes oder Abkürzungen. Unter anderem enthält die Zulassungsbescheinigung Teil 2 Informationen darüber, wem das Auto zuvor gehört hat. Sobald du das Auto privat verkaufst, ersetzt dein Name den Vorherigen und der neue Eigentümer oder die neue Eigentümerin rückt nach. Die Anzahl aller ehemaligen Eigentümer und Eigentümerinnen wird dabei numerisch erfasst.

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist eine Fundgrube an essentiellen Fahrzeugdaten, weswegen sie besonders bei Reparaturen relevant wird. Mit unserer neuen Reparaturkostenversicherung profitierst du von einer gezielten Absicherung, die auf die individuellen Merkmale deines Fahrzeugs und dessen Reparaturanforderungen zugeschnitten ist.

Neben der Nummer des Fahrzeugbriefes und den Namen der letzten und aktuellen Fahrzeugeigentümern beziehungsweise Fahrzeugeigentümerinnen, enthält der Fahrzeugbrief unter anderem folgende Angaben:

Hinweis: Den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 2 findest du, indem du den entsprechenden Aufkleber löst. Du benötigst ihn, wenn du ein Auto online kaufen oder ein neues Auto anmelden möchtest.

Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2: Was ist der Unterschied?

Während der Fahrzeugbrief die Größe eines DIN-A4-Papiers hat, passt die gefaltete Zulassungsbescheinigung Teil 1 ganz einfach in dein Portemonnaie. Das hat auch seinen Grund, denn den Fahrzeugschein solltest du im Auto immer dabei haben. Er enthält keine Angaben zum Halter oder der Halterin, sondern sämtliche Informationen rund um dein Kraftfahrzeug.

Auto kaufen, anmelden und abmelden: Dafür brauchst du den Fahrzeugbrief

Den Fahrzeugbrief musst du der Zulassungsstelle vorzeigen, wenn du etwas an den Eigentumsverhältnissen deines Autos ändern willst:

So lässt sich dem Handel mit gestohlenen Fahrzeugen entgegenwirken.

Typklasseneinstufung

Sonderfall Finanzierung: der Fahrzeugbrief beim Leasing

Du kannst ein Auto kaufen oder leasen oder auch finanzieren. Bei Leasing und Finanzierung wirst du nicht in den Fahrzeugbrief eingetragen. Stattdessen verbleibt er im Besitz der Leasinggesellschaft oder des Kreditinstituts, bis du

  • nach Ablauf der vereinbarten Leasingzeit den Restwert bezahlt hast und das Auto anschließend kaufen möchtest.
  • den Gesamtkaufpreis inklusive Zinskosten beglichen hast.

Den Fahrzeugschein bekommst du hingegen immer direkt mit der Übernahme des Fahrzeugs ausgehändigt.

Zulassungsbescheinigung Teil 2 verloren? So kannst du den Fahrzeugbrief neu beantragen

Hast du die Zulassungsbescheinigung verloren oder sie wurde dir gestohlen, ist das kein Grund zur Verzweiflung. Denn nicht der Besitz des Fahrzeugbriefes an sich, sondern der darin vermerkte Name geben Aufschluss darüber, wem das Fahrzeug rechtmäßig gehört. Allerdings solltest du die Zulassungsbescheinigung Teil 2 umgehend neu beantragen. Denn ohne den Fahrzeugbrief kannst du dein Auto später weder abmelden noch weiterverkaufen.

Haben dich deine zuständige Zulassungsbehörde und das Kraftfahrtbundesamt als rechtmäßigen Fahrzeugeigentümer oder rechtmäßige Fahrzeugeigentümerin identifiziert, bekommst du einen neuen Fahrzeugbrief ausgestellt. Dafür musst du mehrere Unterlagen wie den ersten Teil der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) und eine eidesstattliche Erklärung vorlegen. Rechne mit Kosten von rund 70 Euro und habe etwa acht Wochen Geduld.

Bildnachweise: Headerbild Bild© AdobeStock_336409795-Wellnhofer-Designs; Bild 1: ©AdobeStock_454745887, Maksym Povozniuk

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