Vorläufige Deckungszusage

Von Erik Lehnert 26 Juli, 2023
4 Minuten
Unfallursachen

Du hast deine Kfz-Versicherung erst frisch abgeschlossen und bist in einen Autounfall verwickelt? Solltest du noch keinen Hauptversicherungsvertrag unterschrieben und die Erstprämie entrichtet haben, ist das ein Fall für die vorläufige Deckung.

Was man darunter versteht, für welche Versicherung sie gilt und wie du sie in Anspruch nehmen kannst? Das erklären wir dir in diesem Beitrag.

Definition: Die vorläufige Deckungszusage

Unter der vorläufigen Deckungszusage versteht man den Versicherungsschutz deiner Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie tritt dann ein, wenn die Versicherung zwar abgeschlossen ist, du aber die Erstprämie noch nicht entrichtet hast, da die Police samt Rechnung noch nicht da ist.

Mit der Zulassung deines Autos wird die vorläufige Deckung rechtskräftig. Sie endet, wenn du den Hauptvertrag deiner Versicherung erhältst und anschließend die erste Beitragszahlung tätigst. Die gesetzliche Regelung für die vorläufige Deckung findest du in den Paragrafen 49 und 52 des Versicherungsvertragsgesetzes. 

Da jedes Fahrzeug einen gültigen Versicherungsschutz aufweisen muss, ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht. Diese benötigst du auch, um dein Auto überhaupt anmelden zu können. Im Rahmen dessen kannst du übrigens deine vorläufige Deckung mit Hilfe der elektronischen Versicherungsbestätigung – auch eVB-Nummer – nachweisen.

Leistungsumfang: Vorläufiger Basisschutz für Autofahrerinnen und Autofahrer

Wie der Name vermuten lässt, gewährt die vorläufige Leistung nur einen geringfügigen Basisschutz, der sich je nach Versicherung unterscheidet. Die genauen Konditionen kannst du bei deinem Versicherer erfragen.

Die Grundleistung der vorläufigen Deckung umfasst die Tilgung von Schäden, die du einem Dritten zufügst. Zumeist sind außerdem Leistungen abgedeckt, die im Kfz-Schutzbrief beschrieben sind, ganz ähnlich wie bei der Kaskoversicherung – bei Neuwagen läuft dies über den Hersteller. Dadurch kannst du als Versicherungsnehmer oder Versicherungsnehmerin zusätzliche Kundendienste in Anspruch nehmen.

Viele der gängigen Versicherer bieten zudem über den Grundschutz hinaus auch weitere Leistungen innerhalb der vorläufigen Deckung an. In diesem Fall kann es oft vorkommen, dass du eine kleine Selbstbeteiligung bezahlen musst.

Solltest du bereits von Beginn an sämtliche Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen wollen, kannst du das mit deiner Versicherung absprechen. Dabei ist zu beachten, dass je nach Leistung auch die Höhe des Versicherungsbeitrags steigt. Bei Neuwagen solltest du immer eine Vollkasko abschließen und dies auf der eVB-Nummer bestätigt haben.

Versicherung Unterlagen

Ab wann gilt der vorläufige Deckungsschutz?

Die vorläufige Deckungszusage tritt mit der Anmeldung deines Fahrzeugs in Kraft. Falls dein Auto bereits zugelassen ist, beginnt der Versicherungsschutz ab dem Moment, den du mit deiner Versicherung bestimmt hast.

Das Ende des vorläufigen Deckungsschutzes kannst du den Versicherungsunterlagen entnehmen. Grundsätzlich endet der Schutz mit dem Erhalt des Versicherungsscheins und der Bezahlung des Erstbeitrags. Anschließend gelten die regulären Versicherungsbedingungen, die den Schutz garantieren, den du beantragt hast.

So nimmst du sie in Anspruch

Hast du während der Periode der vorläufigen Deckung einen Unfall, kannst du diesen problemlos deiner Versicherung melden.

Dafür solltest du dir am Unfallort das Kennzeichen des Unfallgegners sowie dessen vollständigen Namen, Wohnanschrift und Mobilfunknummer notieren. Erfrage zudem auch die Versicherungsscheinnummer und fülle den Unfallbericht aus. Abschließend dokumentierst du die Schäden am Fahrzeug. Hierbei können Fotos und eine Unfallskizze sehr gut helfen. Trifft dich keine Schuld am Unfall, so kannst du den Schaden der gegnerischen Versicherung melden. 

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Bildnachweise: Headerbild ©AdobeStock_44555071_benjaminnolte; Bild 1: ©Freepik;Images by freepik

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