Versicherungsbetrug
„War es ein echter Schadenfall oder vielleicht doch Versicherungsbetrug?“ Fragen wie diese treten im Zusammenhang mit der Schadensregulierung oft auf. Immer wieder kommt es vor, dass Autofahrer:innen einen Unfall absichtlich verursachen, um dann den Versicherungsschutz zu Unrecht zu nutzen.
Der finanzielle Schaden, der in diesem Zusammenhang pro Jahr entsteht, hat bereits die 2.000.000.000 Euro Grenze überschritten. Versicherungsbetrug ist definitiv kein Kavaliersdelikt. Mitunter drohen empfindliche Strafen.
Was ist Versicherungsbetrug?
Das Ziel der Versicherungsbetrüger:innen: Sie sind der eigentliche „Übeltäter“, wollen sich den Schaden aber von der Haftpflichtversicherung eines Anderen zahlen lassen. Wer sich eines Versicherungsbetrugs schuldig macht, dem droht eine mehrjährige Freiheits- oder eine Geldstrafe. In besonders schweren Fällen drohen sogar bis zu zehn Jahre Haft.
Ein typisches Beispiel für Versicherungsbetrug: Du fährst mit deinem Wagen an einer Kreuzung in einer 30er Zone, an der „Rechts vor Links“ gilt. Der Fahrerende des Wagens, der von rechts kommt, gibt dir klar zu verstehen, dass sie auf die Vorfahrt verzichten und du fahren darfst. Kurz darauf gibt er oder sie Gas und wirft dir vor, die Vorfahrt missachtet zu haben. Danach wenden sie sich an deine Versicherung und möchten den entstandenen Schaden ersetzt haben.
Versicherungsbetrug mit dem Auto: Dafür gibt es verschiedene Motive
Die Gründe, die einen Menschen dazu bringen, Versicherungsbetrug zu begehen, kommen aus den unterschiedlichsten Bereichen. Viele lockt das „schnelle Geld“. Hinzu kommt, dass der Geschädigte die Folgen des Unfalls reparieren lassen kann, dies aber nicht muss. Das bedeutet: Das Geld darf er oder sie auch anderweitig verwenden. Viele Täter:innen reparieren ihren Schaden selbst und nehmen das Geld der Versicherung des/der Unfallgegner:in in Empfang.
Versicherungsbetrug: Diese Straftatbestände sind am häufigsten
Diese Art von Betrug erfüllt gleich mehrere Straftatbestände. Einerseits handelt es sich um Betrug im Sinne des § 263 StGB, da der bzw. die Täter:in falsche Tatsachen vortäuscht. Zudem erfüllt der Versicherungsbetrug ggf. den Straftatbestand des § 315b StGB (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr), indem er die Sicherheit anderer gefährdet.
Versicherungsbetrug verjährt erst nach fünf Jahren. Die Verjährung wird jedoch schon dann unterbrochen, wenn die Verdächtigen beispielsweise von der Polizei vernommen werden.
Das musst du beim Verdacht auf Versicherungsbetrug tun!
Wenn du einen Versicherungsbetrug vermutest, solltest du dies auf jeden Fall melden. An der Unfallstelle ist die Polizei in jedem Fall der richtige Ansprechpartner. Erkläre ihnen, dass du einen Versicherungsbetrug vermutest. Setze auch deine Haftpflichtversicherung über den Vorfall und deinen Verdacht in Kenntnis. Somit weiß später auch dein:e Sachverständige:r direkt Bescheid. Die Versicherer haben die Möglichkeit, spezielle Gutachten zu erstellen, um den Unfall genau zu bewerten. Vielleicht ist dein:e Unfallgegner:in ohnehin schon als Versicherungsbetrüger:in bekannt, sodass es sich definitiv lohnt, genauer hinzuschauen.
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