Verdienstausfall

Von Julia Schäfer 8 November, 2023
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Verdienstausfall

Verdienstausfall

Der Verdienstausfall ist ein Begriff, der in verschiedenen Lebenssituationen auftreten kann und sich auf den Verlust des Einkommens eines Individuums bezieht. Es gibt zwei Hauptarten von Verdienstausfällen, die wir in diesem Text näher beleuchten werden: Verdienstausfall durch Fremdverschulden und Verdienstausfall durch Krankheit.

Verdienstausfall bei Angestellten

Angestellte sind in der Regel über ihre Arbeitgebende in der gesetzlichen Sozialversicherung abgesichert. Dies bedeutet, dass sie im Falle einer Krankheit, die zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, Anspruch auf Entschädigung in Form von Krankengeld haben. Es deckt einen Teil des Verdienstausfalls ab und hilft den betroffenen Angestellten, finanzielle Engpässe während ihrer Krankheitszeit zu überbrücken. Zu beachten gilt hier: Zunächst bekommst du als arbeitnehmende Person eine Lohnfortzahlung und erst nach dem Ablauf dieser zahlt deine Krankenkasse für maximal 72 Wochen Krankengeld.

Die gesetzliche Sozialversicherung bietet in den meisten Ländern einen wichtigen Schutzmechanismus für Angestellte und freiwillig Versicherte. Im Falle von Krankheit oder Unfall, der zur Arbeitsunfähigkeit führt, erhalten Angestellte Krankengeld, das einen Teil ihres normalen Gehalts ersetzt. Die genaue Höhe des Krankengeldes variiert von Land zu Land, kann jedoch in der Regel bis zu 90% des Nettoeinkommens betragen. Dies dient dazu, die finanzielle Belastung während der Krankheitsphase zu mildern und sicherzustellen, dass Angestellte ihre laufenden Ausgaben decken können.

Verdienstausfall durch Krankheit

Dieser Fall tritt auf, wenn Arbeitnehmende aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Dies kann sowohl physische als auch psychische Erkrankungen umfassen. Zum Beispiel kann eine Grippe oder eine Verletzung dazu führen, dass ein:e Angestellte:r arbeitsunfähig wird. In solchen Fällen erfolgt die ärztliche Krankschreibung, und die angestellte Person erhält eine zeitlich begrenzte Lohnfortzahlung und anschließend Krankengeld, um einen Teil des Verdienstausfalls auszugleichen.

Im Falle von physischen Beeinträchtigungen, wie beispielsweise einer Verletzung bei der Arbeit, kann der Verdienstausfall auch durch den Anspruch auf Arbeitsunfallentschädigung abgedeckt sein, da hier die Berufsgenossenschaft zahlt. Dies ist eine weitere Art der Entschädigung, die speziell auf Unfälle am Arbeitsplatz abzielt und den Verdienstausfall kompensiert.

Verdienstausfall durch Fremdverschulden

Der Verdienstausfall durch Fremdverschulden tritt auf, wenn eine Person aufgrund der unachtsamen Handlung einer anderen Person Einkommensverluste erleidet. Dies kann in vielen Situationen vorkommen, aber ein häufiges Beispiel ist ein Verkehrsunfall, bei dem ein unschuldige Fahrer:innen oder Fußgänger:innen verletzt und dadurch arbeitsunfähig werden.

In solchen Fällen hat die betroffene Person das Recht auf Schadensersatz und Entschädigung für den Verdienstausfall. Der Schadensersatzanspruch zielt darauf ab, die finanziellen Verluste, die durch das Fremdverschulden entstanden sind, auszugleichen. Dies kann den Verdienstausfall, medizinische Kosten, Schmerzensgeld und andere Schäden umfassen.

Der Verdienstausfall wird in solchen Fällen anhand des tatsächlichen Gehalts und der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit berechnet. Es ist wichtig, alle relevanten Informationen und Unterlagen zu sammeln, um den Schadensersatzanspruch zu stützen und sicherzustellen, dass die betroffene Person angemessen entschädigt wird.

Selbstständige und freiberuflich Tätige

Selbstständige und Freiberufler:innen stehen in Bezug auf den Verdienstausfall in einer etwas anderen Situation als Angestellte. Da sie in der Regel nicht in die gesetzliche Sozialversicherung einbezogen sind (handwerkliche Berufe erst einmal ausgeschlossen), haben sie, je nachdem was sie versichert haben, meist keinen Anspruch auf Krankengeld im Falle von Krankheit. Dies bedeutet, dass selbstständige Personen und Freiberufler bei Krankheit in der Regel keinen Einkommensersatz erhalten und somit einem höheren finanziellen Risiko ausgesetzt sind.

Der Verdienstausfall kann hier besonders belastend sein, da Selbstständige und freiberuflich Tätige oft keine festen Gehälter haben und ihr Einkommen stark von der Arbeitsfähigkeit und der Auftragslage abhängt. Wenn sie aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig werden, kann dies nicht nur den Verlust ihres Einkommens bedeuten, sondern auch zusätzliche Belastungen wie die Deckung der laufenden Betriebskosten.

Verdienstausfall

In dieser Situation kann diese Berufsgruppe jedoch vorsorgen, indem sie eine Krankentagegeld-Versicherung abschließt. Diese Versicherung bietet einen gewissen Schutz im Falle von Krankheit und erstattet je nach Vereinbarung bis zu 100 % des Verdienstausfalls. Die genauen Bedingungen und Leistungen können von Versicherung zu Versicherung variieren, daher ist es wichtig, die Policen sorgfältig zu vergleichen und die am besten geeignete Versicherung auszuwählen.

Die Krankentagegeld-Versicherung funktioniert im Wesentlichen so, dass sie im Krankheitsfall eine tägliche oder wöchentliche Geldleistung erbringt. Dieses Geld kann dazu verwendet werden, die Einkommenslücke zu schließen und die finanziellen Verpflichtungen während der Krankheitszeit zu erfüllen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Höhe des Krankentagegeldes und die Dauer, für die es gezahlt wird, von der individuellen Vereinbarung in der Versicherungspolice abhängen.

In einigen Ländern besteht auch die Versicherungspflicht für Selbstständige. Das bedeutet, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine Krankentagegeld-Versicherung abzuschließen. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass Selbstständige einen gewissen Schutz im Falle von Krankheit haben und nicht auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sind.

Verdienstausfall durch Fremdverschulden bei Selbstständigen und Freiberuflern

Der Verdienstausfall durch Fremdverschulden kann auch Selbstständige und Freiberufler betreffen. In Situationen, in denen sie aufgrund der unerlaubten Handlung eines Dritten Einkommensverluste erleiden, haben sie ebenfalls Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung für den Verdienstausfall.

Verdienstausfall: Wie berechnet er sich?

Die Berechnung des Verdienstausfalls hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des monatlichen Einkommens, der Dauer der Arbeitsunfähigkeit und der Art des Arbeitsverhältnisses. Bei Angestellten, die in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert sind, wird das Krankengeld in der Regel in Prozent des Bruttogehalts berechnet. Die genaue Höhe des Krankengeldes kann je nach Land und Versicherungsregelungen variieren.

Für Selbstständige und Freiberufler, die eine Krankentagegeld-Versicherung abgeschlossen haben, richtet sich die Höhe der Entschädigung nach den vertraglichen Vereinbarungen in der Police.

Verdienstausfall

Verdienstausfall und Schadensersatz: Wie hängt das zusammen?

Spätestens dann, wenn du in einen Schadenfall verwickelt bist, stellt sich gegebenenfalls die Frage, ob du – parallel zu einem Verdienstausfall – auch einen Schadensersatzanspruch geltend machen kannst. Verallgemeinernd ausgedrückt handelt es sich beim Verdienstausfall um eine Art von Schadensersatz.

Schadensersatz ist dazu da, einen Schaden auszugleichen, auf dessen Basis dir ein Nachteil entstanden ist. Auf diese Weise soll eine Art Wiedergutmachung erfolgen.

Schäden, die mit Hinblick auf solche Ansprüche eine besonders wichtige Rolle spielen, sind unter anderem:

  • Personenschäden, zum Beispiel durch Körperverletzung.
  • Sachschäden, zum Beispiel ein Schaden nach einem Unfall.
  • Vermögensschäden, in diese Kategorie fällt auch der Verdienstausfallschaden.

Für alle Bereiche gilt, dass du dann einen Anspruch auf Schadensersatz beziehungsweise eine Entschädigung hast, wenn dir ein Schaden fahrlässig oder vorsätzlich zugeführt wird.

Sowohl für die Entschädigung bei einem Verdienstausfall als auch für den Schadenersatz gilt, dass die Person, die den Schaden verantwortet, auch zahlen muss. Auch dann, wenn es sich schlicht um ein Versehen handelt. Als verantwortliche Person wirst du in den meisten Fällen jedoch nicht direkt selbst zur Kasse gebeten. Denn es gibt Versicherungen, die in solchen Situationen greifen.

Je nach Vorfall haften unterschiedliche Versicherungssparten, beispielsweise deine Kfz-Haftpflicht oder deine Privathaftpflicht. Die jeweilige Versicherung übernimmt dann den Schaden und kümmert sich um den Anspruch der geschädigten Person, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen für Entschädigung bei Verdienstausfall

Als Grundvoraussetzung dafür, dass du dir einen entgangenen Verdienst ersetzen lassen kannst, gilt, dass du eine hinreichend konkrete tatsächliche Erwerbsaussicht aufweist. Wenn du zu einem Bewerbungsgespräch mit der Aussicht auf einen gut bezahlten Job eingeladen wurdest, bedeutet es noch nicht, dass du diesen auch bekommen und mehrere tausend Euro im Monat verdient hättest.

Die Situation gestaltet sich anders, wenn du den Vertrag nach einem erfolgreichen Bewerbungsgespräch bereits unterschrieben hast und so einer Einstellung nichts mehr im Wege stand. Hier ist definitiv davon auszugehen, dass der Unfall dafür gesorgt hat, dass du deinen neuen Job nicht antreten konntest.

Du musst Rückfragen, die die Versicherung deiner Gegenseite an dich stellt, selbstverständlich wahrheitsgemäß beantworten. Gegebenenfalls wird das jeweilige Unternehmen versuchen, ein Eigenverschulden darzustellen, um nicht selbst oder nicht in vollem Umfang zahlen zu müssen.

Der Forderungsübergang: Cessio Legis

Der Forderungsübergang, auch als „Cessio Legis“ bezeichnet, ist ein rechtlicher Prozess, bei dem eine Person ihre Ansprüche gegenüber Dritten an eine Versicherungsgesellschaft oder andere Dritten abtritt. Dies geschieht in der Regel im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen, bei denen eine Person, die einen Verdienstausfall erlitten hat, Ansprüche auf Entschädigung hat.

Der Forderungsübergang kann in verschiedenen Situationen auftreten, in denen eine Person Ansprüche gegenüber Dritten hat, die zu einem Verdienstausfall geführt haben. Ein häufiges Beispiel ist der Fall eines Verkehrsunfalls, bei dem eine Person verletzt wurde und Einkommensverluste erlitten hat. Die verletzte Person kann ihre Ansprüche auf Schadensersatz, einschließlich des Verdienstausfalls, an ihre eigene Versicherungsgesellschaft oder an die Versicherung der schuldigen Person abtreten.

Der Prozess des Forderungsübergangs kann in der Regel in der Versicherungspolice oder in rechtlichen Vereinbarungen geregelt sein. In vielen Fällen ist die Abtretung der Ansprüche an die Versicherung erforderlich, um die Entschädigung für den Verdienstausfall zu ermöglichen. Die Versicherungsgesellschaft tritt dann in die Rechte der verletzten Person ein und verfolgt die Ansprüche im Namen der geschädigten Person.

Der Vorteil des Forderungsübergangs besteht darin, dass die Versicherungsgesellschaft über die Ressourcen und das Fachwissen verfügt, um die Ansprüche effektiv zu verfolgen und sicherzustellen, dass die betroffene Person angemessen entschädigt wird. Dies kann sie entlasten und sicherstellen, dass sie die finanzielle Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um den Verdienstausfall zu bewältigen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Forderungsübergang in verschiedenen Rechtssystemen und je nach den individuellen Umständen unterschiedlich gehandhabt werden kann. Es ist ratsam, sich bei Bedarf an rechtliches Fachpersonal zu wenden, um den Forderungsübergang und die rechtlichen Aspekte im Detail zu klären und sicherzustellen, dass die Interessen der geschädigten Person geschützt sind.

Verdienstausfall

Verdienstausfall: Was passiert bei unerlaubten Handlungen?

Im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen, die aus „unerlaubten Handlungen“ heraus resultieren, gelten besondere Bestimmungen. Typische Beispiele hierfür sind unter anderem vorsätzliche Körperverletzung und willentliche Sachbeschädigung.

Viele Fakten, die mit Hinblick auf den Verdienstausfall beziehungsweise den Schadensersatz bei unerlaubten Handlungen aktuell werden, sind über den §§ 823 ff. BGB geregelt.

Mit Hinblick auf den Verdienstausfall im Zusammenhang mit einer unerlaubten Handlung gilt, dass die Nachteile, „welche die Handlung für den Erwerb oder das Fortkommen der verletzten Person herbeiführt“ ausgeglichen werden. Wenn die geschädigte Person nicht mehr erwerbsfähig ist, weil sie verletzt wurde, muss laut § 843 Abs. 1 BGB Schadenersatz „durch Entrichtung einer Geldrente“ geleistet werden. Die Höhe der Geldrente hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer der Arbeitsunfähigkeit und dem zuletzt erzielten Einkommen.

Lohnt sich eine Krankentagegeld-Versicherung für dich?

Ob sich eine Krankentagegeld-Versicherung für dich lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn du selbstständig oder freiberuflich tätig bist und kein gesetzlicher Anspruch auf Krankengeld besteht, kann eine solche Versicherung eine sinnvolle Option sein. Sie bietet finanzielle Sicherheit im Falle einer Krankheit und hilft, den Verdienstausfall zu kompensieren. Für Angestellte, die bereits über ihren Arbeitgeber abgesichert sind, ist eine zusätzliche Krankentagegeld-Versicherung eine sehr sinvolle Ergänzung, um eventuelle Deckungslücken zu schließen.

Der Unterschied zwischen Krankengeld und Krankentagegeld

Krankengeld und Krankentagegeld sind zwei verschiedene Arten der Einkommensabsicherung im Falle von Krankheit, die sich in Bezug auf ihre Herkunft und Berechnung unterscheiden.

Krankengeld

Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die in vielen Ländern für Angestellte zur Verfügung steht. Wenn diese aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig werden, können sie Anspruch auf Krankengeld haben. Die Berechnung dieses basiert in der Regel auf dem Nettoeinkommen, das die angestellte Person in den letzten zwölf Monaten vor der Krankheit verdient hat. Die genaue Höhe des Krankengeldes beträgt normalerweise etwa 90% des Nettoeinkommens, jedoch mit einer bestimmten Obergrenze. Es ist wichtig zu beachten, dass die Zahlung von Krankengeld zeitlich begrenzt ist und normalerweise nach einer gewissen, vorgegebenen, Zeit endet.

Krankentagegeld

Krankentagegeld hingegen ist eine Form der privaten Krankenversicherung, die sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige und Freiberufler:innen verfügbar ist. Diese Versicherung bietet finanzielle Sicherheit im Falle von Krankheit und kompensiert den Verdienstausfall. Im Gegensatz zum Krankengeld ist die Berechnung des Krankentagegeldes nicht direkt an das Nettoeinkommen der versicherten Person gebunden. Stattdessen wird bei Angestellten mit dem Bruttoeinkommen gerechnet. Vor Abschluss der Versicherung wird eine vereinbarte Tagessumme festgelegt, die im Versicherungsfall gezahlt wird. Je nach Versicherungspolice kann diese Tagessumme unterschiedlich hoch sein. Das Krankentagegeld wird normalerweise für die Dauer der Krankheit gezahlt, bis die versicherte Person wieder arbeitsfähig ist oder bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit.

Der Vorteil des Krankentagegelds besteht darin, dass es unabhängig von der arbeitgebenden Person ist und die Versicherungspolice individuell angepasst werden kann. Dies ermöglicht es Selbstständigen und freiberuflich Tätigen, sich gegen Verdienstausfall aufgrund von Krankheit abzusichern, wenn sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld haben.

Je nach Versicherun und Policenbedingungen kann es Unterschiede in den spezifischen Regelungen geben, daher ist es wichtig, die Versicherungspolicen sorgfältig zu vergleichen und die für die individuellen Bedürfnisse am besten geeignete Option auszuwählen.

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