Obliegenheiten
Als frischgebackene:r Autobesitzer:in musst du dich mit verschiedenen Versicherungen auseinandersetzen. Wie beispielsweise mit der Kfz-Haftpflichtversicherung oder der Kaskoversicherung.
Dabei ist dir sicher der Begriff „Obliegenheiten“ begegnet. Doch was bedeutet diese Bezeichnung überhaupt? Und welche Rechte und Pflichten ergeben sich daraus für dich als Versicherungsnehmenden? Wir beantworten dir alle relevanten Fragen rund um das Thema.
Obliegenheiten: Was ist das?
Der Begriff Obliegenheiten taucht im Versicherungsvertrag auf. Dieser beschreibt deine Rechte und Pflichten als Versicherungsnehmer:in. Er steht also im Zusammenhang mit der Regelung zum Anspruch der Versicherungsleistungen.
Um im Schadenfall den vollen Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen, musst du dich an die Obliegenheiten halten. Nur so erhältst du die vollständigen Leistungen.
Diese Varianten von Obliegenheiten gibt es
Im Versicherungsvertragsgesetz, kurz VVG, werden die Rechte und Pflichten der Versicherung sowie der Verbraucher:innen geregelt. Dabei kommt es zu einer Unterscheidung zwischen den Obliegenheiten. Und zwar jenen, die vor dem Vertragsabschluss gelten und den Obliegenheiten während der Vertragslaufzeit.
Vor Vertragsabschluss
Ja, auch schon vor Vertragsabschluss musst du als Kund:in bestimmten Pflichten nachkommen:
- Dazu zählt unter anderem die Anzeigepflicht. Infolgedessen ist es deine Obliegenheit, alle Fragen des Versicherers zu beantworten.
- Falls sich Gegebenheiten ändern, die während des Vertragsschlusses bestanden, bist du verpflichtet diese der Versicherung mitzuteilen. Kommst du dem nicht nach, ist es möglich, dass die Versicherung vom Antrag zurücktritt.
- Des Weiteren ist es dir untersagt eine Gefahrerhöhung zuzulassen. Ist diese nicht vermeidbar musst du sie der Versicherung umgehend melden.
- Vergisst du, die Gefahrerhöhung zu melden, kommt es zu einer sogenannten schuldhaften Obliegenheitsverletzung. In diesem Fall kann die Versicherung den ebenfalls Antrag ablehnen.
- Bleibt die Gefahrerhöhung unbemerkt und tritt unbeabsichtigt ein? Dann kann der Versicherer deinen Vertrag nach deiner Kenntnisnahme innerhalb eines Monats kündigen.
Während der Vertragslaufzeit
Zu deinen Pflichten während der Vertragslaufzeit zählen die rechtzeitige und regelmäßige Beitragszahlung, die Anzeige- und Mitwirkungspflicht.
- Im Schadenfall ist besonders die Anzeigepflicht von Bedeutung. Der Versicherungsvertrag regelt, wie viel Zeit dir dafür zusteht.
- Die Mitwirkungspflicht hingegen spielt bei der Feststellung der Schadenshöhe eine wichtige Rolle. Sie schreibt vor, dass du die Bestimmung der Schadenshöhe nicht behindern darfst.
- Außerdem gibt es die Schadensminderungspflicht, nach der du den Schaden so stark wie möglich begrenzen sollst.
Obliegenheiten im Schadensfall
Tritt ein Schadenfall ein, kommen verschiedene Obliegenheiten auf dich zu. Einigen davon musst du ohne eine Aufforderung von Seiten der Versicherung nachkommen. Dazu gehört zum Beispiel die unverzügliche Meldung eines Schadens.
Anderen Obliegenheiten ist nachzukommen, wenn das Versicherungsunternehmen dich danach fragt. Hierzu kann zum Beispiel das Einreichen von Stellungnahmen zählen.
Das passiert, wenn du deine Obliegenheiten missachtest
Kommst du deinen Obliegenheiten nicht nach, kann das unangenehme Folgen haben. Denn in diesem Fall kann deine Versicherung keinen vollen Versicherungsschutz gewähren.
Gegebenenfalls kann sie dir sogar die Leistungszahlung verwehren und den Versicherungsvertrag kündigen. Die Konsequenzen sind jedoch vom Kontext und dem Grad der Obliegenheitsverletzung abhängig.
Schuldlose oder einfach fahrlässige Verletzung
Verletzt du vorvertragliche Anzeigepflichten unwissentlich oder einfach fahrlässig, kann das Versicherungsunternehmen den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen.
Dieses Recht erlischt allerdings, wenn du nicht vorher schriftlich über diese Rechtsfolge informiert wurdest. Dasselbe gilt, wenn der Versicherer bereits um das nicht angezeigte Risiko wusste.
Anstelle der Vertragskündigung kann auch eine Prämienerhöhung oder ein Leistungsausschluss vorgenommen werden. Die Leistungspflicht wird in diesem Fall nicht beeinflusst.
Grob fahrlässige Verletzung
Handelst du hinsichtlich der vorvertraglichen Anzeigepflichten grob fahrlässig: Dann kann der Versicherer im Monat nach der Obliegenheitsverletzung den Versicherungsvertrag rückwirkend aufheben. Oder er kann eine Prämienerhöhung beziehungsweise einen Risikoausschluss vornehmen.
Die Leistungspflichten bestehen fort, wenn die Verletzung der Anzeigepflicht sich nicht auf einen Versicherungsfall auswirkt.
Vorsätzliche Verletzung
Im Falle einer vorsätzlichen Verletzung der vorvertraglichen Obliegenheiten ist es dem Versicherungsunternehmen möglich vom Vertrag zurückzutreten. Dafür musst du als versicherungsnehmende Person um die Obliegenheiten gewusst haben und diese willentlich verletzen.
Hat sich die Verletzung nicht auf den Umfang oder den Eintritt eines Schadens ausgewirkt: In diesem Fall bleibt die Leistungspflicht bestehen. Andernfalls ist das Versicherungsunternehmen im ganzen Umfang von der Leistungspflicht befreit. Über all dies musste im Vorfeld eine schriftliche Belehrung erfolgen.
Arglistige Täuschung
Liegt eine arglistige Täuschung vor, kann es zur Anfechtung des Vertrags von Seiten des Versicherers kommen. In diesem Fall ist der Versicherungsvertrag von Anfang an nicht rechtskräftig.
Der Versicherungsnehmende muss unter diesen Umständen die erhaltenen Leistungen zurückerstatten. Bis die Anfechtungserklärung verkündet wurde, hat der Versicherer Anspruch sowohl auf erbrachte als auch auf ausstehende Beitragszahlungen. Zudem besteht keine Leistungspflicht mehr.
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