Nutzungsdauer

Von Julia Schäfer 30 Oktober, 2023
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Bei der Investition in betriebliche Wirtschaftsgüter wie Büroausstattung, Gewerbefahrzeuge, Geschäftshandys und Co. ist es entscheidend zu verstehen, wie diese steuerlich zu behandeln sind. Denn schließlich kannst du nicht jede Art von Anschaffungskosten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern direkt als Betriebsausgaben geltend machen. Und genau hier kommt die vorgeschriebene Nutzungsdauer ins Spiel. Diese berücksichtigt das Finanzamt bei der Abschreibung von betrieblich genutzten Wirtschaftsgütern. Doch was versteht man unter der Nutzungsdauer? Näheres dazu findest du im Folgenden.

Was versteht man unter Nutzungsdauer?

Die betriebsinterne Nutzungsdauer gibt Aufschluss darüber, mit welchem Prozentsatz du ein Wirtschaftsgut pro Jahr abschreiben kannst. Dabei obliegt jedes Wirtschaftsgut einer anderen Nutzungsdauer. Die genaue Nutzungsdauer kannst du den amtlichen Abschreibungstabellen, kurz Afa-Tabellen entnehmen. Was es hiermit auf sich hat, erfährst du in den kommenden Zeilen.

AfA-Tabellen

Die Finanzverwaltung bestimmt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in den sogenannten Afa-Tabellen. Neben den klassischen Afa-Tabellen für alle allgemein verwendbaren Anlagegüter, stehen bestimmten Branchen gesonderte Afa-Tabellen zur Verfügung. Wichtig zu wissen ist, dass die Nutzungsdauern für Steuerpflichtige nicht immer bindend sind. Stattdessen hast du beispielsweise die Möglichkeit nachzuweisen, dass das jeweilige Wirtschaftsgut einer kürzeren Nutzungsdauer unterliegt. Bei Erfolg greift die betriebsindividuelle Nutzungsdauer, sodass die Abschreibung der Investition schneller erfolgt.

Im Folgenden möchten wir dir einen kleinen Einblick in die wichtigsten, betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern verschaffen:

  • Nutzungsdauer Handy: 5 Jahre (Abschreibungssatz 20 Prozent)
  • Nutzungsdauer E-Bike, Motorräder und Fahrräder: 7 Jahre (Abschreibungssatz 14,3 Prozent)
  • Nutzungsdauer Büromöbel: 13 Jahre (Abschreibungssatz 7,7 Prozent)
  • Nutzungsdauer Pkw: 6 Jahre (Abschreibungssatz 16,6 Prozent)
  • Nutzungsdauer Lkw: 6 Jahre (Abschreibungssatz 11,1 Prozent)
  • Nutzungsdauer Drucker: 3 Jahre (Abschreibungssatz 33,3 Prozent)

Wissenswert: Seit dem 22.02.2022 liegt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Softwares und Computerhardware nicht mehr bei drei oder gar fünf Jahren, sondern nur noch bei einem Jahr.

Die Nutzungsdauer eines Gegenstands ist oft ungewiss, und selbst bei größter Sorgfalt können unvorhersehbare Ereignisse eintreten. Damit du im Schadenfall auf der sicheren Seite bist, empfehlen wir eine umfassende Absicherung. Unsere Gegenstandsversicherung bietet dir optimalen Schutz – ganz gleich, wie lange du deine wertvollen Besitztümer nutzt.

Was, wenn ein Wirtschaftsgut nicht in den Abschreibungstabellen zu finden ist?

Die Afa-Tabellen für allgemein verwendbare Anlagegüter sind nicht immer auf dem neuesten Stand. Daher kann es durchaus passieren, dass einer deiner Wirtschaftsgüter nicht in den Abschreibungstabellen zu finden ist. In diesem Fall kannst du ähnliche Wirtschaftsgut vergleichen und dich an dessen Nutzungsdauer orientieren. Ist das ebenfalls nicht möglich, bleibt dir nichts anderes, als die ungefähre Nutzungsdauer zu schätzen. Ist das Finanzamt mit der Schätzung nicht einverstanden, verständigt es dich und bestimmt gemeinsam mit dir einen angemesseneren Abschreibungszeitraum.

Nutzungsdauer: Das gilt für gebraucht gekaufte Wirtschaftsgüter

Da die amtlichen Afa-Tabellen stets von neuem Wirtschaftsgut ausgehen, gelten bei gebraucht gekauften Wirtschaftsgütern andere Nutzungsdauer Regelungen. Hier richtet sich die Nutzungsdauer nämlich nach der sogenannten Restnutzungsdauer. Also der Zeit, in der die Wirtschaftsgüter noch im Unternehmen Verwendung finden können.

Gut zu wissen: In der Regel gibt es vom Finanzamt keinerlei Beanstandungen, wenn du von der geltenden Nutzungsdauer der Afa-Tabellen, die bisherige Nutzungsdauer abziehst, um in Folge dessen den genauen Wert der Restnutzungsdauer zu erhalten.

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Headerbild: ©AdobeStock_626204961; Parradee

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