Inventar der Wohnung
Beim Haus- oder Wohnungskauf ist oft unklar, welche Gegenstände als Inventar betrachtet und damit Teil des Verkaufs sind. Die Frage „Was gehört eigentlich zum Inventar der Wohnung?“ stellt sich besonders häufig bei der Kaufabwicklung. Dabei gibt es eine klare Unterscheidung zwischen festen Bestandteilen, Zubehör und beweglichen Sachen. Doch was bedeutet das genau? In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Punkte und geben dir hilfreiche Tipps, wie du eine vollständige Inventarliste für dein Haus erstellen kannst.
Wenn du dich mit dem Inventar einer Wohnung oder eines Hauses beschäftigst, lohnt es sich, auch über eine Gegenstandsversicherung nachzudenken – denn so sind deine wertvollen Besitztümer von Anfang an gut abgesichert.
Feste Bestandteile: Was bleibt fest mit dem Haus verbunden?
Beim Kauf einer Immobilie gehört alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist, automatisch dazu. Dazu zählen zum Beispiel Türen, Fenster, Heizungsanlagen und fest verbaute Küchengeräte. Diese Elemente sind laut § 93 BGB „wesentliche Bestandteile“ des Hauses und können nicht ohne Zerstörung des Gebäudes entfernt werden. Ein Beispiel: Eine fest installierte Deckenleuchte oder ein eingebauter Kaminofen gelten als festes Inventar. Sie sind unverzichtbar und gehören untrennbar zur Immobilie.
Dinge wie der Parkettboden, Einbaumöbel oder ein fest verankerter Zaun im Garten fallen ebenfalls unter diese Kategorie. All diese Bestandteile dürfen beim Hausverkauf nicht einfach entfernt oder zusätzlich berechnet werden.
Zubehör: Nicht fest verbundene, aber wichtige Gegenstände
Zubehör ist nicht fest mit der Immobilie verbunden, gehört jedoch zur Nutzung des Hauses. Ein Beispiel dafür ist der Holzvorrat, wie Holz oder Kohle, der sich auf dem Grundstück befindet. Auch eine locker befestigte Satellitenschüssel kann als Zubehör gelten.
Wichtig: Zubehör wird beim Verkauf der Immobilie in der Regel mitveräußert, es sei denn, im Kaufvertrag wird etwas anderes vereinbart. Um spätere Missverständnisse zu vermeiden, sollten solche Gegenstände klar im Notarvertrag festgehalten werden.
Sonstige bewegliche Sachen: Was fällt darunter?
Sonstige bewegliche Sachen sind Gegenstände, die weder fest mit dem Haus verbunden noch Zubehör sind. Diese Dinge werden beim Hausverkauf nicht automatisch mitveräußert und können nur durch eine separate Vereinbarung an den/die Käufer:in übergeben werden. Beispiele hierfür sind Gartenmöbel, Vorhänge, Waschmaschinen oder freistehende Lampen.
Lese-Tipp: Was versteht man unter unbeweglichen Sachen?
Wie erstellst du eine Inventarliste für dein Haus?
Eine vollständige Inventarliste für das Haus hilft dir, den Überblick zu behalten. Diese Liste sollte sowohl das fest mit der Immobilie verbundene Inventar als auch das mobile Inventar aufzeigen. Hier eine kleine Checkliste für die wesentlichen Kategorien:
- Feste Bestandteile: Heizungsanlage, Fenster, Türen, fest installierte Lampen, Markisen.
- Zubehör: Heizvorräte, Gartenhäuser, Parabolantennen.
- Mobiles Inventar/bewegliche Sachen: Möbel, lose Gartengeräte, Dekoration.
Mit einer solchen Liste stellst du sicher, dass bei einem Hausverkauf keine Missverständnisse zwischen Käufer:in und Verkäufer:in entstehen.
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