Gesetzliche Mindestdeckung in der Kfz-Versicherung

Von Julia Schäfer 2 August, 2023
4 Minuten

Unfälle können richtig teuer werden – zum Glück gibt die gesetzliche Mindestdeckung einer Kfz-Versicherung vor, welche Kosten eine Versicherung übernehmen muss. Sie regelt die genauen Beträge für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Jede Kfz-Haftpflichtversicherung muss diese Summen im Ernstfall zahlen.

Mindestdeckung innerhalb deiner Kfz-Haftpflichtversicherung

Möchtest du ein Fahrzeug auf der Straße bewegen, ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung unumgänglich. Denn bei uns in Deutschland gilt Versicherungspflicht: Alle Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen müssen über eine Kfz-Haftpflicht verfügen, die für Schäden an Dritten aufkommt.

Aber damit nicht genug: Durch die gesetzliche Mindestdeckung der Kfz-Haftpflichtversicherung wird sichergestellt, dass die zu zahlende Versicherungssumme für die meisten Schadenfälle ausreicht. Denn deine Versicherung übernimmt Kosten nur bis zu dieser Grenze. Alles, was darüber hinausgeht, muss die verantwortliche Person aus eigener Tasche zahlen!

Die gesetzliche Mindestdeckung für die Kfz-Versicherung gilt im Übrigen nur für die Haftpflichtversicherung.

Eine Kfz-Vollkasko– oder Teilkaskoversicherung ist hingegen freiwillig. Sie bieten zusätzlichen Schutz bei Schäden an deinem eigenen Fahrzeug, müssen aber keine gesetzlichen Mindestsummen einhalten.

Wie hoch ist die gesetzliche Mindestdeckung?

Die Mindestdeckung für die Kfz-Haftpflichtversicherung unterscheidet drei Arten von Schäden:

  • Personenschäden: Dies sind Kosten, die durch Schäden an anderen Personen entstanden sind. Dazu zählen etwa die Krankenhauskosten, Schmerzensgeld oder die Übernahme von Verdienstausfällen der Betroffenen. Hier ist eine gesetzliche Mindestdeckung der Kfz-Haftpflichtversicherung von 7,5 Millionen Euro vorgeschrieben.
  • Sachschäden: Sie umfassen sind die Kosten für Reparaturen von Fahrzeugen, beschädigten Gebäuden, Einrichtungen. Sie sind laut gesetzlicher Mindestdeckung für Kfz-Haftpflichtversicherungen bis zu einem Wert von 1,22 Millionen Euro zu übernehmen.
  • Vermögensschäden: Diese sind etwas abstrakter, da kein direkter, “sichtbarer” Schaden entstanden ist. Hier ist das Vermögen einer dritten Person zu Schaden gekommen. Bist du zum Beispiel in einen Unfall verwickelt und blockierst dadurch eine andere Person? Dann kann dies einen Vermögensschaden verursachen – zum Beispiel, weil sie jetzt nicht mehr zur Arbeit fahren kann. Die gesetzliche Mindestdeckung für Kfz-Versicherungen verlangt hier eine Übernahme von mindestens 50.000 Euro.

Das Worst-Case-Szenario: Was tun, wenn die Mindestdeckung nicht ausreicht?

Für kleinere Unfälle und Schäden ist die gesetzliche Mindestdeckung der Kfz-Haftpflichtversicherung völlig ausreichend. Bei besonders schweren Vorfällen kann es jedoch zu einem Überschreiten der Summe kommen.

Die Folgen können fatal sein, denn nun haftest du mit deinem persönlichen Vermögen! Kein Wunder, dass deutlich höhere Deckungssummen längst bei vielen Versicherungen die angeboten werden.

Auch Kfz-Haftpflichtversicherungen ganz ohne Summenbegrenzung sind möglich. Hier legt der Versicherungsanbieter keine Obergrenze fest und zahlt sämtliche Schäden. Da diese Angebote oft nur wenig mehr als eine gedeckelte Haftpflichtversicherung kosten, können sie eine sinnvolle Alternative sein.

Kfz-Haftpflichtversicherung mit erhöhter Deckungssumme: Optimaler Versicherungsschutz im Schadenfall

Die gesetzliche Mindestdeckung für Kfz-Versicherungen stellt ein absolutes Minimum an Versicherungsschutz dar. In der Praxis übersteigen Unfallschäden eher selten diese Summe und können die Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerinnen stark belasten.

Zu den Folgen von Personenschaden können nämlich auch lebenslange Rentenzahlung, teure Behandlungen oder sogar eine Rentenzahlung für das Unfallopfer gehören. Sie können die gedeckelte Versicherungssumme schnell ausschöpfen und müssen im Anschluss vom Versicherungsnehmer übernommen werden.

Eine Deckungssumme von mindestens 50 Millionen Euro ist daher empfehlenswert. Die meisten Experten raten sogar zu mindestens 100 Millionen Euro. Im Zweifel sollte man hier lieber etwas mehr investieren, um im Ernstfall geschützt zu sein.

Bildnachweis: Headerbild: ©AdobeStock_607182169_JD8

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