Fahrrad in der Wohnung abstellen: Ist das zulässig? 

Von Julia Schäfer 7 Juli, 2023
4 minutes
Fahrrad in der Wohnung

Du radelst gerne und fährst jeden Tag mit dem Fahrrad zur Arbeit, zum Einkaufen oder einfach nur so. Aber wo stellst du dein Fahrrad anschließend ab? Viele Leute ziehen es vor, ihr Fahrrad in der eigenen Wohnung abzustellen, da es praktisch und sicher ist. Doch ist das Abstellen des Fahrrads in der Wohnung überhaupt erlaubt? Was sagt der Gesetzgeber dazu?

Fahrrad in der Wohnung abstellen: Was ist erlaubt?

Es gibt einige rechtliche Aspekte, die du beachten musst, wenn du dein Fahrrad in deiner Mietwohnung abstellen möchtest. Du hast jedoch nicht das Recht, den Hof des Mietshauses zu nutzen.

Grundlegend darfst du dein Fahrrad jedoch in deinem eigenen Keller oder in deiner Wohnung abstellen. Vorausgesetzt, es entstehen keine Schäden oder die Sicherheit wird nicht beeinträchtigt. Dies wurde unter anderem vom Landgericht Berlin und dem Amtsgericht Münster so entschieden.

Das Landgericht München vertritt hierzu eine andere Sichtweise: Es untersagte das Mitbringen von Fahrrädern in die Wohnung und verweist stattdessen auf den allgemeinen Fahrradkeller, die Tiefgarage oder das Kellerabteil. Diese Regelung traf das Gericht, nachdem es zu Verunreinigungen und Beschädigungen im Treppenhaus und im Aufzug gekommen war. In München und Hamburg wurden somit unterschiedliche Urteile gefällt. Das Amtsgericht Hamburg-Altona bestätigte, dass das Abstellen von Fahrrädern zum alltäglichen Gebrauch einer Mietwohnung gehört. Generell musst du für Schäden aufkommen, die beim Transport des Fahrrads entstehen, etwa an Wänden, Türen und Geländern. Bei erlaubter Nutzung kommt es darauf an, ob die „Schäden“ noch als Teil der vertragsgemäßen Nutzung betrachtet werden können.

Wissenswert: Du darfst dein Fahrrad nur mit Zustimmung des Vermieters im Keller, Treppenhaus oder Hausflur abstellen. Denn in der Hausordnung ist häufig ein generelles Abstellverbot von Gegenständen verankert, um sicherzustellen, dass die Fluchtwege frei bleiben.

Mit der Gegenstandversicherung von Freeyou.de ist auch dein Fahrrad in der Wohnung abgesichert. Kommt es zu Schäden durch unerwartete Ereignisse wie Wasserschäden oder Einbruch, brauchst du dir keine Sorgen um die Reparatur- oder Ersatzkosten zu machen. 

Do’s and Don’ts: Diese Regeln gelten

Grundsätzlich darfst du dein Fahrrad in der Wohnung abstellen, wenn keine besonderen Regelungen im Mietvertrag oder in der Hausordnung dagegensprechen. Ist kein geeigneter Abstellraum oder eine andere Abstellmöglichkeit vorhanden, darf das Fahrrad in die Wohnung mitgenommen werden. Der Transport von Fahrrädern durch das Treppenhaus kann jedoch verboten sein, wenn dadurch Wände, Geländer oder Aufzüge beschädigt werden könnten.

Aus Sicherheitsgründen und um das Diebstahlrisiko zu minimieren, ist es in der Regel zulässig, teure Fahrräder in der Wohnung oder auf dem Balkon abzustellen. Ohne Grund darf dein Vermieter allerdings nicht einfach bei einigen Mieter das Abstellen im Hof erlauben und bei anderen verbieten. Als Mieter kannst du in diesem Fall eine Gleichberechtigung fordern. Das kann in der Konsequenz aber auch ein Verbot für alle bedeuten.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Rücksichtnahme auf die Nachbarn. Lärm durch das Fahrrad gilt es zu vermeiden. Und vergiss nicht: Wenn dein Mietvertrag spezielle Regelungen zum Abstellen von Fahrrädern enthält, solltest du dich daran halten.

Fahrrad in der Mietwohnung: Das solltest du beachten

Das Abstellen von Fahrrädern in der Mietwohnung ist, wie bereits erwähnt, erlaubt, sofern im Mietvertrag oder in der Hausordnung nichts anderes geregelt ist. Gibt es keine Regelung, wo du dein Fahrrad abzustellen hast, kommt es auf die Gegebenheiten vor Ort sowie die Interessen des Mieters und des Vermieters an. Viele Vermieter bieten geeignete Abstellmöglichkeiten wie Fahrradkeller oder Fahrradständer im Hof an, die bevorzugt genutzt werden sollten. Wenn jedoch keine geeigneten Abstellmöglichkeiten vorhanden sind und das Fahrrad auf dem Bürgersteig einem erhöhten Diebstahlrisiko ausgesetzt wäre, ist es in der Regel erlaubt, das Fahrrad mit in die Wohnung zu nehmen. Es empfiehlt sich, die genauen Regelungen im Mietvertrag und in der Hausordnung zu prüfen und gegebenenfalls mit dem Vermieter Rücksprache zu halten. Beim Abstellen des Fahrrads in der Wohnung gibt es noch weitere Aspekte zu beachten. Wer haftet zum Beispiel, wenn das Fahrrad aus der Wohnung gestohlen wird? Grundsätzlich bist du für dein Eigentum verantwortlich. Wenn dein Fahrrad gestohlen wird, obwohl du die Wohnungstür abgeschlossen hast, bist du in der Regel haftbar. Es empfiehlt sich daher, eine Hausratversicherung abzuschließen, die auch den Diebstahl von Fahrrädern abdeckt.

Das Bike im Mietshaus: Alternativen für’s Fahrrad-Parken

Es gibt viele Alternativen zum Abstellen des Fahrrads in der Wohnung. Eine Möglichkeit ist der Fahrradkeller oder ein Fahrradabstellraum im Mietshaus. Weitere raumsparende Lösungen sind Fahrradhaken an der Wand oder Fahrradaufhängungen an der Decke. Es gibt auch spezielle Fahrradständer, die das Fahrrad stabil halten und den Boden schonen. Spricht die Hausordnung des Vermieters mit driftigem Grund gegen das Abstellen des Bikes in der Wohnung, schützen auch Fahrradgaragen vor Diebstahl. Diese kannst du entweder selbst kaufen, oftmals finden sich diese aber auch z.B an Bahnhöfen und in der Stadt. Auch sogenannte Fahrradparkhäuser stellen Radabstellanlagen zur Verfügung.

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