Fahrerkarte beim LKW
Die Fahrerkarte und der digitale Fahrtenschreiber sind wichtige Instrumente bei der Arbeit von Kraftfahrer:innen. Ab einem bestimmten Höchstgewicht sind sie sogar vorgeschrieben. Die Fahrerkarte dient der Überprüfung von Lenk- und Arbeitszeiten. Damit erhalten die Arbeitgebenden einen Nachweis über die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten. Darüber hinaus dient diese Überprüfung auch der allgemeinen Verkehrssicherheit. Sie kann verhindern, dass Kraftfahrende ihre Arbeit übermüdet ausführen.
Fahrerkarte: Was ist das?
Auf einer Fahrerkarte werden die Fahr- und Arbeitszeiten von Kraftfahrenden gespeichert. Die moderne und aktuelle Variante hat ein Scheckkartenformat. Auf dieser Karte befindet sich ein Speicherchip und sie wird in den digitalen Fahrtenschreiber eingelegt.
Fahrerkarten werden nur im gewerblichen Personen- und Güterverkehr eingesetzt. Sie sind personalisiert, damit die Einhaltung der Arbeits- und Pausenzeiten überprüft werden kann. Das Vorhandensein des Fahrtenschreibers und das Einlegen der Fahrerkarte sind verpflichtend. Das ist in den Verordnungen Nr. 3821/85 EWG und 561/2006 EG sowie der Fahrpersonalverordnung festgelegt.
Wenn ein Fahrzeug oder Gespann mehr als 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht hat, ist ein Fahrtenschreiber verpflichtend. Das gilt aber nur, wenn das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr für den Transport von Personen oder Gütern eingesetzt wird. Liegt das zulässige Gesamtgewicht zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen, kann ein digitaler Fahrtenschreiber vorhanden sein.
Digitale Fahrtenschreiber werden auch digitale Tachografen genannt. In den meisten Fällen besitzen die Kontrollgeräte zwei Steckplätze für Fahrerkarten. So können Fahrer und Beifahrer ihre Fahr- und Arbeitszeiten aufzeichnen.
Die Fahrerkarten können die Daten von mehreren Monaten speichern. Alle Daten müssen für mindestens 28 Tage gespeichert sein. Wenn der Chip voll ist, werden die ältesten Daten überspielt. Fahrerkarte und Fahrtenschreiber speichern die Zeiten, die gefahrenen Strecken, die tatsächlichen Bewegungen des Fahrzeugs und die Geschwindigkeiten der letzten 24 Stunden.
Die Fahrerkarte wird durch die Behörden und den Arbeitgebenden ausgelesen. Die Behörden lesen die Daten meist im Rahmen von Kontrollen aus. Der Arbeitgebende muss die Fahrerkarten dagegen regelmäßig auslesen und die Daten speichern. Jedes Unternehmen, für das Fahrzeuge mit einem eingebauten Fahrtenschreiber fahren, müssen zwingend Auslesegeräte besitzen.
LKW fahren ohne Fahrerkarte: Ist das möglich?
Im Normalfall müssen Kraftfahrende immer mit einer eingelegten Fahrerkarte unterwegs sein. Das gilt immer dann, wenn ein Fahrtenschreiber im Fahrzeug angebracht ist und die Fahrt gewerblicher Natur ist.
Für Privatfahrten kann es aber Ausnahmen geben. Ein Lkw mit weniger als 7,5 Tonnen maximalem Gesamtgewicht kann auch privat ohne Fahrerkarte genutzt werden. Bei einem höheren Gesamtgewicht müssen Fahrer:innen das Fahrzeug auch privat mit einer Fahrerkarte nutzen. Allerdings musst du, wie auch für das Rangieren des Fahrzeugs, den Fahrtenschreiber entsprechend einstellen. Es ist wichtig, dass es manuelle Ausdrucke gibt, die alle Fahrten und Bewegungen des Fahrzeugs dokumentieren.
Für gewerbliche Fahrten gibt es einige genau definierte Ausnahmefälle. Dazu zählen ein Defekt, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte. In diesen Fällen kann ein Fahrender 15 Tage lang straffrei ohne Karte unterwegs sein. Dafür müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Fahrende muss den Defekt, Verlust oder Diebstahl der zuständigen Behörde unverzüglich mitteilen.
- Er oder sie muss innerhalb von sieben Tagen einen Antrag auf eine Ersatzkarte stellen.
- Er oder sie meldet der Polizei den Diebstahl oder Verlust. Das verhindert einen Missbrauch der Karte.
- Der Fahrende füllt manuell einen Ausdruck des Tachografen aus.
Der erste Ausdruck erfolgt vor der Fahrt. Hier kann der Fahrende alle wichtigen Daten eintragen. Nach der Fahrt erfolgt ein weiterer Ausdruck. Dieser enthält dann alle vom Fahrtenschreiber aufgezeichneten Lenk- und Ruhezeiten des Lkw. Die Ausdrucke zeigt der Fahrende bei einer Kontrolle vor und hinterlegt sie anschließend beim Arbeitgeber.
Welche Daten werden gespeichert?
Auf der Fahrerkarte befindet sich ein Chip, auf dem alle Daten gespeichert sind. Einige dieser Daten werden darüber hinaus aber auch auf die Karte selbst aufgedruckt. Damit kann die prüfende Person sie auch ohne Auslesegerät immer eindeutig einem Fahrenden zuordnen. Dazu gehören zunächst einmal alle wichtigen persönlichen Daten des Fahrenden:
- Name und Vorname
- Geburtsdatum
- Führerscheinnummer
- Kartennummer beziehungsweise Karteninhaberkennung
- Lichtbild
- Unterschrift
Darüber hinaus finden sich hier auch Informationen über die ausstellende Behörde. Das Ausstellungsdatum und die Gültigkeit der Fahrerkarte sind ebenfalls vermerkt. Auf dem Speicherchip sind alle diese Daten in digitaler Variante gespeichert. Dazu kommen die Fahrt- und Arbeitszeiten. Diese werden auch auf dem Fahrtenschreiber gespeichert. Einige Daten kann der Fahrende auch manuell eingeben. Dazu gehören weitere Arbeitszeiten oder das Land, in dem sich die Person aufhält.
Der Fahrtenschreiber enthält neben den Fahrt- und Arbeitszeiten weitere Daten. Diese werden nicht auf der Fahrerkarte gespeichert. Die weiteren Daten umfassen diese Angaben:
- Herstellerinformationen zum Gerät und zum Sensor
- Identifikations- und Registrierungsnummer des Fahrzeugs
- Identität des Fahrers
- Aktivierungs- und Werkstattdaten
- Kontrollaktivitäten
- Fehlermeldungen sowie Fehlfunktionen der Karte und des Geräts
- Geschwindigkeit in den letzten 24 Stunden
- Wegstrecke
Fahrerkarte: Das musst du bei Diebstahl beachten
Als Kraftfahrer oder Kraftfahrerin musst du immer gut auf deine Fahrerkarte achten. Sie sollte nie unbeaufsichtigt im Fahrzeug oder an einem anderen Ort liegen bleiben. Du darfst sie auch auf keinen Fall ausleihen, weil sie ja für dich persönlich ausgestellt ist. Das Verleihen ist untersagt.
Hast du deine Fahrerkarte verloren oder diese ist abgelaufen, musst du dies der zuständigen Behörde melden. Innerhalb von sieben Tagen musst du bei der Behörde an deinem regelmäßigen Wohnort eine neue Karte beantragen. Dabei musst du eine defekte Karte in der Regel an die Behörde schicken. Einen Diebstahl oder Verlust meldest du zusätzlich der Polizei. Dann musst du bei der Behörde auch meist persönlich vorsprechen.
Du kannst 15 Kalendertage nach Verlust, Diebstahl oder Defekt ohne Fahrerkarte fahren. Allerdings musst du dann an die manuelle Dokumentation deiner Fahrt denken. Darüber hinaus kannst du nur ohne Karte fahren, wenn es zum Beispiel aufgrund einer Rückfahrt nicht anders möglich war. Diesen Umstand musst du aber nachweisen.
Fahren ohne Fahrerkarte: Bußgelder
Kraftfahrende müssen immer eine Fahrerkarte nutzen, wenn sie keine Ausnahmen geltend machen können. Wer ohne die Aufzeichnung seine Arbeit ausübt und bei einer Kontrolle auffällt, muss ein Bußgeld zahlen. In den meisten Fällen beträgt es für den Fahrer oder die Fahrerin 50 bis 250 Euro. Dazu kommt aber auch eine Geldbuße für den Arbeitgebenden. Dieses beträgt 750 Euro. Die Bußgelder werden immer für einen Zeitraum von 24 Stunden berechnet.
Manchmal kommen die kontrollierenden Beamten und Beamtinnen zu dem Schluss, dass der Fahrende vorsätzlich ohne Aufzeichnung gefahren ist. Oder es gibt Anzeichen, die auf eine Manipulation der Daten hindeuten. Dann kann die Höhe der Bußgelder sogar verdoppelt werden.
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