Erstprämie: Der Erstbeitrag in der Kfz-Versicherung

Von Manu 23 Januar, 2023
4 minutes
Erstbeitrag

Bei der so genannten Erstprämie handelt es sich um den ersten Beitrag, den du nach Abschluss eines Versicherungsvertrags bezahlen musst. In diesem Artikel erfährst du, was der Erstbeitrag in der Kfz-Versicherung ist und warum dieser so wichtig ist.

Was ist die Erstprämie in der Versicherung?

Die Erstprämie beziehungsweise der Erst- oder Einlösebetrag unterscheidet sich deutlich von allen weiteren Prämien, die du als Versicherungsnehmer oder Versicherungsnehmerin leisten musst. Die Erstprämie ist so bedeutsam, weil sie den Versicherungsschutz  überhaupt erst aktiviert. Indem du alle Folgeprämien bezahlst, erhältst du diesen Schutz aufrecht.

Erstbeitrag in der Kfz-Versicherung: Zahlungsfristen und Co.

Der Erstbeitrag ist keine fixe Summe, sondern richtet sich nach dem berechneten Beitrag/Angebot. Es kommt  außerdem darauf an, welche Zahlungsweise du für die regulären Prämien gewählt hast.

  • Wenn für deine Kfz-Versicherung monatliche Beiträge fällig sind, entspricht der Erstbeitrag der Höhe einer monatlichen Prämie.
  • Bei einer jährlichen Zahlung ist die Erstprämie wiederum so hoch wie der gesamte Jahresbetrag – bei Beginn zum 1. Januar, sonst der anteilige Beitrag bis zur nächsten Hauptfälligkeit.

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Bis wann muss ich die Erstprämie bezahlen?

Wie lange du für die Zahlung der Erstprämie Zeit hast, erfährst du beim Vertragsabschluss von deiner Versicherung. Die Frist beginnt mit dem Erhalt des Versicherungsscheins. Sie beträgt in der Regel zwei Wochen.

Ausnahmen von dieser Regel sind durchaus möglich, manche Kfz-Versicherungen gewähren dir eine längere Frist. Bei monatlichen Folgeprämien ist es auch möglich, dass du weniger als zwei Wochen Zeit hast. In jedem Fall solltest du die Erstprämie schnellstmöglich bezahlen. Bei monatlicher Zahlweise kommt eigentlich immer das Lastschriftverfahren zum Tragen.

Erstbeitrag gleich Versicherungsbeginn?

Doch warum gilt der Versicherungsschutz erst nach der Zahlung der Erstprämie? Im Versicherungswesen sind drei Schritte für die Aktivierung der Versicherungsleistungen nötig:

  1. Der formelle Versicherungsbeginn ist die Annahme des Antrages durch den Versicherer oder auch die Annahme eines vom Versicherer vorgelegten Angebots durch den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin.
  2. Als technischer Versicherungsbeginn gilt das Datum, das im Versicherungsantrag steht.
  3. Der materielle Versicherungsbeginn ist das Datum, ab dem der Versicherungsschutz für eintretende Versicherungsfälle vom Versicherungsunternehmen übernommen wird.

Wichtig: Der Versicherungsschutz läuft aber auch schon über die eVB für die Zulassung. Das heißt, ab dann kannst du einen Schadenfall melden, um die Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen.

Erstprämie zu spät bezahlt – Und nun?

Hast du den Erstbeitrag nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen, ist der Versicherungsvertrag im Prinzip nie zustande gekommen. Du hast also keinen gültigen Versicherungsschutz. Denn deine Versicherung ist bis zum Erhalt der Erstprämie nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen und kann sogar ganz vom Vertrag zurücktreten.

Hast du den Erstbeitrag also nicht rechtzeitig bezahlt, solltest du das so schnell wie möglich nachholen.

Einfluss der Erstprämie auf den Versicherungsvertrag

Grundsätzlich ist der Beginn des Versicherungsschutzes als an die Bezahlung der Erstprämie gebunden. Es gibt aber auch Versicherungsverträge, die von dieser Regel abweichen. Ein Beispiel dafür ist die vorläufige Deckung bei Kfz-Versicherungen. Sie garantiert den Versicherungsschutz ab Ausstellung der eVB-Nummer. Somit bist du damit schon vor der Zahlung der Erstprämie bei einem Schadensfall abgesichert.

Weitere Informationen zu deiner Kfz-Versicherung findest du auch in unseren anderen Beiträgen:

Bildnachweise:

Headerbild © AdobeStock_308461330, MQ-Illustrations

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