Deliktfähigkeit

Von Julia Schäfer 7 August, 2023
4 minutes

Sowohl im Alltag als auch im Berufswesen und allen anderen Teilen unseres Lebens können Schäden entstehen. Doch wer kommt in diesen Fällen für den Schaden auf und wer haftet, wenn ein kleines Kind beispielsweise beim Spielen etwas vom Nachbarn beschädigt hat? In diesen Fällen kommt der Begriff Deliktfähigkeit ins Spiel und ist dabei von großer Bedeutung.

Deliktfähigkeit: Was bedeutet das?

Mit der Deliktfähigkeit wird die rechtliche Fähigkeit einer Person beschrieben, sich durch unerlaubte Handlungen schadenspflichtig zu machen. Dieser Begriff stammt aus dem Strafrecht und dem Zivilrecht. Im Strafrecht bezeichnet der Begriff Deliktfähigkeit die Fähigkeit einer Person, die Rechtswidrigkeit und Schuldhaftigkeit ihrer Handlungen zu erkennen und dementsprechend richtig zu handeln. Im Zivilrecht bezieht sich Deliktfähigkeit auf die Fähigkeit darauf, verschiedene Verpflichtungen einzugehen und diverse rechtsgültige Verträge abzuschließen. Sie ist also wichtig, um die Rechtsfolgen einer Handlung festzulegen. Eine nicht deliktsfähige Person, wie zum Beispiel ein kleines Kind, kann in der Regel nicht strafrechtlich oder zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, während eine deliktsfähige Person für ihr Handeln haftbar gemacht werden kann.

In Bezug auf Autoversicherungen kann die Deliktfähigkeit eine Rolle spielen, wenn jemand vorsätzlich Schäden an deinem Fahrzeug verursacht. Unsere Autoversicherung kann in solchen Fällen die Kosten für Reparaturen oder Ersatz abdecken.

Deliktsfähigkeit und Schuldfähigkeit: Die Unterschiede

Die Deliktfähigkeit betrifft eher die allgemeine rechtliche Verantwortlichkeit einer Person, während die Schuldfähigkeit spezifisch auf die Frage abzielt, ob eine Person für eine strafbare Handlung schuldhaft ist oder nicht. Ob Vandalismus, ein versehentlicher Unfall, dem jedoch Fahrerflucht folgt oder die beabsichtigte bzw. unbeabsichtigte Beschädigung von Gegenständen, jemand muss natürlich für den Schaden aufkommen. Im Folgenden findest Du die wesentlichen Unterschiede:

Definition: Die Deliktfähigkeit bezieht auf die Fähigkeit einer Person, die Rechtswidrigkeit und Schuldhaftigkeit ihrer einzelnen Handlungen zu erkennen und dementsprechend zu handeln. Das bedeutet, dass mit diesem Begriff vor allem die Frage geklärt wird, ob die betroffene Person für ihr Handeln strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Die Schuldfähigkeit beschäftigt sich mit der Fähigkeit, die Tragweite sowie die Bedeutung der eigenen Handlungen zu verstehen und dementsprechend auch zu handeln. Damit wird also geklärt, ob Betroffene für strafbare Handlungen auch schuldhaft sind.

Anwendungsbereich: Die Deliktfähigkeit ist im Straf- und Zivilecht wichtig. Es geht um die Möglichkeit, eine Person vor Gericht für ihr Handeln verantwortlich zu machen. Die Schuldfähigkeit kommt nur im Strafrecht zum Einsatz und konzentriert sich auf die Frage, ob die betroffene Person für eine strafbare Handlung belangt werden kann.

Kriterien: Bei der Deliktfähigkeit werden unterschiedliche Kriterien berücksichtigt. Dazu gehört das Vorhandensein von Willensfreiheit und Vernunft, sodass beurteilt wird, ob Betroffene in der Lage waren, die Konsequenzen des Handelns zu verstehen. Bei der Schuldfähigkeit werden weitere Aspekte wie zum Beispiel die Steuerungsfähigkeit der Person sowie das Vorliegen von Schuld- oder Schuldausschließungsgründe und den Grad des Verschuldens hinzugezogen.

Rechtsfolgen: Wenn eine Person nicht deliktsfähig ist, kann sie normalerweise auch nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Sofern die Schuld nachgewiesen werden kann, kann eine deliktsfähige Person hingegen für die eigenen Handlungen strafrechtlich belangt werden. Die Schuldfähigkeit ist hingegen entscheidend für die Bestimmung der Strafbarkeit einer Person und kann dabei sowohl die Art als auch die Höhe der Strafe beeinflussen.

Verschuldensformen

Der Begriff Verschulden beschreibt ein pflichtwidriges und zurechenbares Handeln bzw. Unterlassen. Dabei gibt es unterschiedliche Verschuldensformen, zwischen denen unterschieden wird.

Der Vorsatz: Das vorsätzliche Handeln trifft zu, wenn jemand mit dem Wissen und Wollen des rechtswidrigen Erfolgs tätig wird und sich über die Pflichtwidrigkeit im vollen Umfang bewusst ist. Ein gutes Beispiel ist unter anderem ein Versicherungsbetrug. Es handelt sich also um ein Eigenverschulden.

Fahrlässigkeit: Personen, die im Verkehr eine erforderliche Sorgfalt nicht beachtet, handelt fahrlässig.

Wann gilt man als deliktsunfähig?

Es gibt sowohl die Deliktsunfähigkeit als auch die bedingte Deliktsfähigkeit.

Deliktsunfähigkeit

Unter anderem gelten Kinder unter sieben Jahren als deliktsunfähig, was bedeutet, dass sie nicht zivilrechtlich für Schäden verantwortlich gemacht werden können. In diesem Fall spielt es auch keine Rolle, ob die Kinder vorsätzlich oder nur fahrlässig gehandelt haben. Hinzu kommen „bewusstlose“ Personen und Menschen, die unter krankhaften Störungen leiden, wozu unter anderem psychische Krankheiten gehören. Sie müssen sich zum Zeitpunkt der Tat also in einem Zustand befinden, der ein bewusstes Handeln nicht ermöglicht. Wenn sie die betroffene Person allerdings in einem selbst verursachten Rauschzustand befindet, führt dies nicht zu einer Deliktsunfähigkeit.

Bedingte Deliktsfähigkeit
Personen zwischen 7 und 18 sind nur beschränkt deliktsfähig. Hier spielt die Person selbst eine individuelle Rolle. Das bedeutet, dass ausschließlich Personen als bedingt deliktsfähig gelten, die auch die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzen. In diesen Fällen wird eine Einschätzung von den betroffenen Personen vorgenommen, sodass es auch sein kann, dass die Eltern haften.

Führen Kinder zwischen sieben und zehn Jahren fahrlässig einen Verkehrsunfall herbei, können die Eltern dafür haftbar gemacht werden. Das hat den Grund, dass Eltern dazu verpflichtet sind, mögliche Schäden abzuwenden. Bei anderen Schäden kommt es darauf an, wie hoch der Schaden ausfällt und welche geistigen Entwicklungsstand das Kind hat. Es kann also vorkommen, dass das Kind auch selbst dafür haften muss.

Wichtig: Die volle Deliktsfähigkeit bekommst Du mit 18!

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