Bundesfernstraßengesetz

Von Annalena B. 16 Juni, 2023
4 minutes

Durch das Bundesfernstraßengesetz wird die Einleitung von Straßen in Trägerschaft geregelt. Das ist jedoch nicht alles! Diese Bestimmung gewährt, dass jeden Tag ein reibungsloser und sicherer Verkehrsablauf auf deutschen Straßen stattfinden kann. Doch was beinhaltet das Gesetz eigentlich genau und welche Straßenarten stehen unter der Regelung? Im Folgenden werden wir die einzelnen Aufgabenfelder einmal genauer beleuchten und erläutern.

Was beinhaltet das Bundesfernstraßengesetz (FStrG)?

Das Bundesfernstraßengesetz regelt den Bau, Betrieb und die Erhaltung samt Finanzierung von deutschen Bundesfernstraßen und Autobahnen. Regelungsmaterie des Straßenrechts wird darin nicht behandelt. Das Gesetz dient der Sicherstellung eines effizienten und sicheren Verkehrsflusses auf deutschen Straßen und trägt damit auch zur Straßensicherheit bei.

Planungsverfahren

In diesem Gesetz sind unter anderem die Regelungen für die Aufstellung von Bauplänen sowie die Durchführung von Planfeststellungsverfahren bezüglich des Ausbaus, des Neubaus sowie sämtlichen Änderungen an Bundesfernstraßen zu finden.

Bau und Betrieb

Das Gesetz behandelt ebenso die technischen Anforderungen an den Bau sowie den Betrieb der Bundesfernstraßen. Das schließt die Sicherheitsstandards, alle Markierungen sowie auch Beleuchtung und Verkehrszeichen mit ein.

Erhaltung

Natürlich müssen die Bundesfernstraßen weiterhin die Sicherheit bieten, auf die Fahrer angewiesen sind. Das betrifft wiederum die Erhaltung dieser Straßen, was ebenso im Gesetz festgehalten ist. Neben der Instandhaltung und Erhaltung der Straßen sind hier ebenso die Verantwortlichkeiten des Bundes und der Länder bezüglich der Kosten der Erhaltungsmaßnahmen definiert.

Finanzierung

Sowohl der Bau als auch der Erhalt sind mit hohen Kosten verbunden. Aus diesem Grund regelt das Gesetz auch sämtliche Finanzierungen der Bundesstraßen. Dies betrifft die Erhebung von Mautgebühren, der Verteilung der Mittel zwischen dem Bund und den Ländern sowie die Beteiligung von privaten Unternehmen.

Zuständigkeiten

Das FStrG legt die Zuständigkeiten des Bundes und der Länder in Bezug auf die Bundesfernstraßen fest. Es definiert die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Behörden auf Bundes- und Landesebene.

Gut zu wissen: Laut des Bundesfernstraßengesetzes zählen sowohl Autobahnen als auch Bundesstraßen zu den Fernstraßen.

Bildnachweis: ©Header AdobeStock_168517196, powell83

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