Bundesfernstraßengesetz
Das Bundesfernstraßengesetz regelt die Einleitung von Straßen in Trägerschaft. Das ist jedoch nicht alles! Diese Bestimmung gewährt, dass jeden Tag ein reibungsloser und sicherer Verkehrsablauf auf deutschen Straßen stattfinden kann. Doch was beinhaltet das Gesetz eigentlich genau und welche Straßenarten stehen unter der Regelung? Im Folgenden werden wir die einzelnen Aufgabenfelder einmal genauer beleuchten und erläutern.
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Was beinhaltet das Bundesfernstraßengesetz (FStrG)?
Das Bundesfernstraßengesetz regelt den Bau, Betrieb und die Erhaltung samt Finanzierung von deutschen Bundesfernstraßen und Autobahnen. Regelungsmaterie des Straßenrechts wird darin nicht behandelt. Das Gesetz dient der Sicherstellung eines effizienten und sicheren Verkehrsflusses auf deutschen Straßen und trägt damit auch zur Verkehrssicherheit bei.
Planungsverfahren
In diesem Gesetz sind unter anderem die Regelungen für die Aufstellung von Bauplänen sowie die Durchführung von Planfeststellungsverfahren bezüglich des Ausbaus, des Neubaus sowie sämtlichen Änderungen an Bundesfernstraßen zu finden.
Bau und Betrieb
Das Gesetz behandelt ebenso die technischen Anforderungen an den Bau sowie den Betrieb der Bundesfernstraßen. Das schließt die Sicherheitsstandards, alle Markierungen sowie auch Beleuchtung und Verkehrszeichen mit ein.
Erhaltung
Natürlich müssen die Bundesfernstraßen weiterhin die Sicherheit bieten, auf die Fahrer:innen angewiesen sind. Das betrifft wiederum die Erhaltung dieser Straßen, was ebenso im Gesetz festgehalten ist. Neben der Instandhaltung und Erhaltung der Straßen sind hier ebenso die Verantwortlichkeiten des Bundes und der Länder bezüglich der Kosten der Erhaltungsmaßnahmen definiert.
Finanzierung
Sowohl der Bau als auch der Erhalt sind mit hohen Kosten verbunden. Aus diesem Grund regelt das Gesetz auch sämtliche Finanzierungen der Bundesstraßen. Dies betrifft die Erhebung von Mautgebühren, der Verteilung der Mittel zwischen dem Bund und den Ländern sowie die Beteiligung von privaten Unternehmen.
Zuständigkeiten
Das FStrG legt die Zuständigkeiten des Bundes und der Länder in Bezug auf die Bundesfernstraßen fest. Es definiert die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Behörden auf Bundes- und Landesebene.
Gut zu wissen: Laut des Bundesfernstraßengesetzes zählen sowohl Autobahnen als auch Bundesstraßen zu den Fernstraßen.
Welche Vorschriften und Gesetze gelten?
Gemäß § 5 FStrG ist der Bund grundsätzlich Träger der Straßenbaulast für die Bundesfernstraßen, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften oder öffentlich-rechtliche Verpflichtungen greifen. Eine wichtige Rolle spielt dabei das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Laut § 5 Abs. 4 FStrG kann die oberste Landesstraßenbaubehörde bei der Festsetzung von Ortsdurchfahrten mit Zustimmung des BMDV von bestimmten Regelungen abweichen. Dies unterstreicht die Aufsichtsfunktion des Ministeriums bei grundlegenden Entscheidungen zur Straßeninfrastruktur.
Das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) übernimmt ebenfalls wichtige Aufgaben. Gemäß § 5 Abs. 2a FStrG muss die oberste Landesstraßenbaubehörde das FBA über Erklärungen oder Verlangen von Gemeinden bezüglich der Übernahme der Straßenbaulast für Ortsdurchfahrten informieren. Dies verdeutlicht die Rolle des FBA als zentrale Koordinierungsstelle auf Bundesebene.
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